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Hochspezialisierte Rechtsanwälte kämpfen für Ihre Rechte und Ihren Erfolg. Schnelle Konfliktlösung. Bei unvermeidbarer Klage Konsequenz & Hartnäckigkeit in der Prozessführung.

Transparenz

Fairness hat Vorrang.
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ostenlose Erst­ein­schätz­ung bei allen Rechtsfragen.
Transparente Darlegung der Chancen, Risiken & Kosten.

Ehrlichkeit

Entscheiden Sie frei und ohne Druck.
Professionelle & transparente Beratung.
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Kurze Wartezeiten

Erhalt unserer Einschätzung innerhalb kürzester Zeit.
Zuverlässige Erreichbarkeit &
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Kommunikation

Ihr Anliegen ist uns wichtig.
Wir setzen auf vertrauensvolle Zusammenarbeit &
klare Kommunikation.

Kostenkontrolle

Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.

Das sagen unsere Mandanten

Aktuelles

Schmerzensgeld bei Hundebiss im Gesicht: Ihre Rechte und Ansprüche

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Eine Anzeige wegen Volksverhetzung erfordert sofortiges Handeln durch einen spezialisierten Strafverteidiger. SITTIG LAW bietet umfassende Vertretung mit hoher Erfolgsquote bei Einstellungen im Ermittlungsverfahren. Die Kanzlei entwickelt individuelle Verteidigungsstrategien für Wissenschaftler, Prominente und Führungskräfte, die mit Volksverhetzungsvorwürfen konfrontiert sind. Durch frühzeitige Intervention, präzise rechtliche Einordnung und Beachtung der Abgrenzung zur Meinungsfreiheit werden sowohl strafrechtliche Konsequenzen als auch Reputationsschäden minimiert.

Schmerzensgeld bei Hundebiss: Psychische Folgen richtig geltend machen

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Ein Hundebiss kann nicht nur körperliche, sondern auch schwerwiegende psychische Verletzungen verursachen. Als Kanzlei mit Spezialisierung auf Personenschäden setzen wir uns dafür ein, dass Sie auch für diese unsichtbaren Leiden angemessen entschädigt werden. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit forensischen Psychologen und Psychiatern können wir psychische Folgen wie Angststörungen, PTBS oder Phobien fachgerecht dokumentieren und höhere Schmerzensgelder für unsere Mandanten erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise aus zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Fällen.

Schmerzensgeld nach Schlag ins Gesicht: Das müssen Sie wissen

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Ein Schlag ins Gesicht ist mehr als nur körperlicher Schmerz. Erfahren Sie, welche Schmerzensgeldansprüche Sie haben und wie erfahrene Anwälte Ihnen helfen können, diese durchzusetzen. Typische Beträge liegen zwischen 2.000 € und 15.000 €, je nach Schwere der Verletzung. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie sich beraten!

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