Dr. Meisl
Rechtsanwälte
Kostenlose Erstberatung
BÜROZEITEN
Montags bis Freitags
08.00 – 17.00 Uhr
TELEFON
+ 49 941 569 563 00
Unsere Tätigkeitsfelder
Versicherungsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht | Unfallversicherung zahlt nicht | Private Krankenversicherung zahlt nicht | Rechtsschutzversicherung zahlt nicht | Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung | Risikolebensversicherung | Gebäudeversicherung zahlt nicht | Haftpflichtversicherung zahlt nicht
6 Gründe für
Dr. Meisl Rechtsanwälte
Erfahrung
Hochspezialisierte Rechtsanwälte kämpfen für Ihre Rechte und Ihren Erfolg. Schnelle Konfliktlösung. Bei unvermeidbarer Klage Konsequenz & Hartnäckigkeit in der Prozessführung.
Transparenz
Fairness hat Vorrang.
Kostenlose Ersteinschätzung bei allen Rechtsfragen.
Transparente Darlegung der Chancen, Risiken & Kosten.
Ehrlichkeit
Entscheiden Sie frei und ohne Druck.
Professionelle & transparente Beratung.
Support bei allen Rückfragen.
Kurze Wartezeiten
Erhalt unserer Einschätzung innerhalb kürzester Zeit.
Zuverlässige Erreichbarkeit &
Rückruf innerhalb von 24 Stunden.
Kommunikation
Ihr Anliegen ist uns wichtig.
Wir setzen auf vertrauensvolle Zusammenarbeit &
klare Kommunikation.
Kostenkontrolle
Wir achten auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten Sie vorausschauend und geben Ihnen wertvolle Ratschläge, um Ihre Kosten zu jeder Zeit im Blick zu behalten.
Das sagen unsere Mandanten
Aktuelles
Schmerzensgeld bei Hundebiss im Gesicht: Ihre Rechte und Ansprüche
Eine Anzeige wegen Volksverhetzung erfordert sofortiges Handeln durch einen spezialisierten Strafverteidiger. SITTIG LAW bietet umfassende Vertretung mit hoher Erfolgsquote bei Einstellungen im Ermittlungsverfahren. Die Kanzlei entwickelt individuelle Verteidigungsstrategien für Wissenschaftler, Prominente und Führungskräfte, die mit Volksverhetzungsvorwürfen konfrontiert sind. Durch frühzeitige Intervention, präzise rechtliche Einordnung und Beachtung der Abgrenzung zur Meinungsfreiheit werden sowohl strafrechtliche Konsequenzen als auch Reputationsschäden minimiert.
Schmerzensgeld bei Hundebiss: Psychische Folgen richtig geltend machen
Ein Hundebiss kann nicht nur körperliche, sondern auch schwerwiegende psychische Verletzungen verursachen. Als Kanzlei mit Spezialisierung auf Personenschäden setzen wir uns dafür ein, dass Sie auch für diese unsichtbaren Leiden angemessen entschädigt werden. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit forensischen Psychologen und Psychiatern können wir psychische Folgen wie Angststörungen, PTBS oder Phobien fachgerecht dokumentieren und höhere Schmerzensgelder für unsere Mandanten erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise aus zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Fällen.
Schmerzensgeld nach Schlag ins Gesicht: Das müssen Sie wissen
Ein Schlag ins Gesicht ist mehr als nur körperlicher Schmerz. Erfahren Sie, welche Schmerzensgeldansprüche Sie haben und wie erfahrene Anwälte Ihnen helfen können, diese durchzusetzen. Typische Beträge liegen zwischen 2.000 € und 15.000 €, je nach Schwere der Verletzung. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie sich beraten!



