In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit sehen sich viele Unternehmen gezwungen, drastische Maßnahmen zu ergreifen. Die angekündigte Schließung eines Werkes der Aerumtec ist ein aktuelles Beispiel dafür, wie schnell Arbeitsplätze in Gefahr geraten können. Doch nicht nur Aerumtec-Mitarbeiter sind betroffen – auch in anderen Branchen bangen Arbeitnehmer um ihre berufliche Zukunft. In dieser schwierigen Situation ist es wichtiger denn je, die eigenen Rechte zu kennen und wahrzunehmen.

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Katharina Riedl

Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

Das Wichtigste im Überblick:

  • Bei einer Kündigung aufgrund einer Werksschließung haben Arbeitnehmer das Recht auf eine Kündigungsschutzklage
  • Darüber hinaus kann eine Abfindung verhandelt werden
  • Frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend, um Ihre Interessen optimal zu schützen

Die aktuelle Situation: Werksschließungen und ihre Folgen

Die Nachricht von der Schließung eines Aerumtec-Werkes hat viele Mitarbeiter kalt erwischt. Plötzlich steht ihre berufliche Existenz auf dem Spiel, und die Zukunft erscheint ungewiss. Doch Aerumtec ist kein Einzelfall. In verschiedenen Branchen kämpfen Unternehmen um ihr Überleben, und Restrukturierungen oder gar Betriebsschließungen sind leider keine Seltenheit mehr. Für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet dies eine enorme psychische Belastung. Neben der Sorge um den Arbeitsplatz stellen sich viele Fragen: Wie geht es finanziell weiter? Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer? Kann ich mich gegen eine Kündigung wehren? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? In dieser Situation ist es entscheidend, nicht in Schockstarre zu verfallen, sondern aktiv zu werden und sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Hier setzen wir an. Wir möchten Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über Ihre Optionen geben und aufzeigen, wie wir Sie in dieser schwierigen Phase unterstützen können.

Die Kündigungsschutzklage: Ihr Recht auf Überprüfung

Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Viele Arbeitnehmer scheuen diesen Schritt, weil sie befürchten, dadurch ihre Chancen auf eine Abfindung zu verschlechtern. Doch das Gegenteil ist oft der Fall: Eine Kündigungsschutzklage kann Ihre Verhandlungsposition stärken und zu einem besseren Ergebnis führen.

Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Instrument, mit dem Sie die Wirksamkeit Ihrer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen können. Dabei wird geprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Dies ist der Fall, wenn sie auf betrieblichen, persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen beruht.

Wichtig zu wissen: Für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage gilt eine strikte Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung in der Regel als rechtswirksam angesehen – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Als erfahrene Arbeitsrechtler prüfen wir zunächst sorgfältig die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem individuellen Fall. Wir beraten Sie umfassend über die möglichen Vor- und Nachteile und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie. Entscheiden Sie sich für eine Klage, übernehmen wir die gesamte Abwicklung – von der fristgerechten Einreichung bis zur Vertretung vor Gericht.

Abfindung: Mehr als nur ein Trostpflaster

Neben der Kündigungsschutzklage ist die Verhandlung einer Abfindung ein wichtiger Aspekt bei Kündigungen im Rahmen von Werksschließungen. Viele Arbeitnehmer unterschätzen jedoch ihre Möglichkeiten in diesem Bereich.

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie soll die wirtschaftlichen Nachteile mildern, die durch die Kündigung entstehen.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch bestehen in vielen Fällen gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten – sei es durch Verhandlungen, im Rahmen eines Sozialplans oder durch einen gerichtlichen Vergleich.

Die Höhe einer Abfindung ist nicht gesetzlich festgelegt. Als Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis kann die tatsächliche Höhe jedoch stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.

Die Kanzlei Dr. Meisl Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung in Abfindungsverhandlungen. Wir kennen die Strategien der Arbeitgeberseite und wissen, wie wir Ihre Interessen bestmöglich vertreten können. Unser Ziel ist es, für Sie die höchstmögliche Abfindung zu erzielen – sei es durch geschickte Verhandlungen oder, wenn nötig, durch den gezielten Einsatz rechtlicher Mittel.

Kündigungsschutzklage und Abfindung: Kein Widerspruch

Ein häufiges Missverständnis ist, dass eine Kündigungsschutzklage und die Verhandlung einer Abfindung sich gegenseitig ausschließen. Das ist nicht der Fall. Im Gegenteil: Oft führt gerade die Einreichung einer Kündigungsschutzklage dazu, dass der Arbeitgeber zu Verhandlungen bereit ist.

Durch eine Kündigungsschutzklage signalisieren Sie dem Arbeitgeber, dass Sie Ihre Rechte kennen und bereit sind, für sie einzustehen. Dies kann den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch bringen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden – oft in Form einer Abfindung.

Häufig enden Kündigungsschutzprozesse mit einem gerichtlichen Vergleich. Dabei einigen sich beide Parteien auf eine Abfindung, im Gegenzug akzeptiert der Arbeitnehmer die Kündigung. Ein solcher Vergleich kann für beide Seiten vorteilhaft sein: Der Arbeitnehmer erhält eine finanzielle Entschädigung, während der Arbeitgeber ein möglicherweise langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren vermeidet.

Als Ihre rechtlichen Vertreter finden wir die richtige Balance zwischen entschlossenem Auftreten und Verhandlungsbereitschaft. Wir wägen sorgfältig ab, wann es sinnvoll ist, auf einen Vergleich hinzuarbeiten, und wann es sich lohnt, den Rechtsweg weiterzuverfolgen.

Warum Sie jetzt handeln sollten

In Situationen wie der Werksschließung bei Aerumtec ist schnelles Handeln geboten. Je früher Sie sich rechtlichen Beistand holen, desto besser sind Ihre Chancen, ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Nicht nur wegen der Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist rasches Handeln wichtig. Auch für Verhandlungen über eine Abfindung gilt: Wer früh aktiv wird, hat oft bessere Karten. Solange der Arbeitgeber noch nicht mit allen Mitarbeitern Vereinbarungen getroffen hat, ist der Spielraum für Verhandlungen größer.

Je mehr Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten wissen, desto fundierter können Sie Entscheidungen treffen. Eine frühzeitige Beratung hilft Ihnen, die Situation realistisch einzuschätzen und die für Sie beste Strategie zu wählen.

Die Unsicherheit in einer solchen Situation ist enorm belastend. Indem Sie sich professionelle Unterstützung holen, können Sie einen Teil dieser Last abgeben. Sie wissen, dass Experten an Ihrer Seite sind, die Ihre Interessen vertreten.

Wie wir Sie unterstützen können

Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei verfügen wir über umfassende Erfahrung in der Begleitung von Arbeitnehmern in Kündigungssituationen. Unsere Expertise umfasst die eingehende Prüfung Ihrer individuellen Situation, die Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, die Einreichung und Durchführung von Kündigungsschutzklagen, die Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen sowie die Vertretung vor Arbeitsgerichten.

Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb entwickeln wir für jeden Mandanten eine maßgeschneiderte Strategie. Unser Ziel ist es, die für Sie optimale Lösung zu finden – sei es durch eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage, einen Vergleich oder eine Abfindung.

Wir legen großen Wert darauf, Sie in jeder Phase des Prozesses umfassend zu informieren und einzubeziehen. Sie verstehen jederzeit, welche Schritte wir unternehmen und warum. So können Sie fundierte Entscheidungen treffen und behalten die Kontrolle über Ihren Fall.

Lassen Sie sich von der Situation nicht überrumpeln

Die Nachricht von einer Werksschließung, wie im Fall von Aerumtec, ist ein Schock für jeden Arbeitnehmer. Doch Sie sind dieser Situation nicht hilflos ausgeliefert. Mit dem richtigen rechtlichen Beistand können Sie Ihre Interessen wahren und das Beste aus der Situation machen.

Ob Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder eine Kombination aus beidem – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam die für Sie beste Strategie entwickeln, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Je früher wir gemeinsam aktiv werden, desto besser sind Ihre Chancen auf ein positives Ergebnis. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin, um Ihre Optionen zu besprechen. Wir sind für Sie da und setzen uns mit all unserer Erfahrung und unserem Fachwissen für Ihre Interessen ein.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Kündigung aufgrund einer Werksschließung einfach akzeptieren?

Nein, Sie müssen eine Kündigung nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht, die Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen, zum Beispiel durch eine Kündigungsschutzklage.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen?

Sie haben eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten.

Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung bei einer Werksschließung?

Es könnte ein Anspruch auf eine Abfindung nach § 1a KSchG bestehen, wenn die darin genannten Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus können Abfindungen in Sozialplänen, Tarifverträgen, individuellen Vereinbarungen oder im Rahmen von Verhandlungen festgelegt werden.

Wie hoch fällt eine Abfindung üblicherweise aus?

Als Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe kann jedoch stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit, Alter und wirtschaftlicher Situation des Unternehmens. Sie können gerne unseren Abfindungsrechner verwenden.

Kann ich gleichzeitig eine Kündigungsschutzklage einreichen und über eine Abfindung verhandeln?

Ja, das ist möglich und oft sogar sinnvoll. Die Einreichung einer Klage kann Ihre Verhandlungsposition für eine Abfindung stärken.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsschutzklage gewinne?

Wenn Sie die Klage gewinnen, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen. Der Arbeitgeber muss Sie weiterbeschäftigen und Ihnen den entgangenen Lohn nachzahlen.

Verschlechtere ich meine Chancen auf eine Abfindung, wenn ich eine Kündigungsschutzklage einreiche?

Nein, im Gegenteil. Oft führt gerade die Einreichung einer Klage dazu, dass der Arbeitgeber zu Verhandlungen über eine Abfindung bereit ist.

Muss ich Angst haben, dass ich die Kosten für ein Gerichtsverfahren tragen muss?

Die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens in der ersten Instanz trägt jede Partei selbst, unabhängig vom Ausgang. Allerdings können Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen oder bei geringem Einkommen eine Prozesskostenhilfe beantragen.

Kann der Arbeitgeber eine bereits ausgesprochene Kündigung zurücknehmen?

Eine ausgesprochene Kündigung kann der Arbeitgeber nicht einseitig ohne Ihre Zustimmung zurücknehmen. Er kann Ihnen aber ein Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses machen, das Sie annehmen oder ablehnen können.

Was passiert mit meinem Arbeitslosengeld, wenn ich eine Abfindung erhalte?

Eine Abfindung führt in der Regel zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Dauer der Sperrzeit hängt von der Höhe der Abfindung ab. Es ist wichtig, dies bei den Verhandlungen zu berücksichtigen.