In der sich ständig wandelnden Arbeitswelt von heute ist es wichtiger denn je, die eigene berufliche Leistung zu dokumentieren und sich neue Möglichkeiten offenzuhalten. Ein Zwischenzeugnis kann dabei ein entscheidendes Instrument sein – sei es für einen geplanten Jobwechsel, eine interne Beförderung oder einfach zur Absicherung Ihrer bisherigen Leistungen. Doch viele Arbeitnehmer sind unsicher: Habe ich überhaupt ein Recht auf ein Zwischenzeugnis? Wie setze ich diesen Anspruch durch, ohne mein Arbeitsverhältnis zu gefährden? In diesem Artikel klären wir Sie umfassend über Ihre Rechte auf und zeigen Ihnen, wie Sie diese erfolgreich geltend machen können.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Ein Zwischenzeugnis kann Ihre berufliche Position stärken und neue Chancen eröffnen
  • Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis
  • Professionelle rechtliche Unterstützung kann Ihnen helfen, Ihr Recht durchzusetzen und optimale Ergebnisse zu erzielen

Was ist ein Zwischenzeugnis und warum ist es wichtig?

Ein Zwischenzeugnis ist eine schriftliche Beurteilung Ihrer Arbeitsleistung und Ihres Verhaltens durch den Arbeitgeber, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Im Gegensatz zum Endzeugnis, das Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten, dokumentiert das Zwischenzeugnis Ihre Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt, während Sie noch bei dem Unternehmen beschäftigt sind.

Die Bedeutung eines Zwischenzeugnisses sollte nicht unterschätzt werden:

  1. Es bietet eine aktuelle Bewertung Ihrer Leistungen und Fähigkeiten.
  2. Es kann als Verhandlungsgrundlage für Gehaltserhöhungen oder Beförderungen dienen.
  3. Bei einem geplanten Jobwechsel haben Sie bereits ein offizielles Dokument für Bewerbungen zur Hand.
  4. Es sichert Ihre bisherigen Leistungen ab, falls sich die Arbeitsbedingungen oder Vorgesetzten ändern.

Der rechtliche Rahmen: Ihr Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht im nicht. Im Vergleich dazu besteht für das Arbeitszeugnis ein gesetzlicher Anspruch. Der Anspruch ergibt sich aus § 109 GewO. Der Unterschied zwischen Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis ist, dass das Arbeitszeugnis erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird.

Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis kann sich jedoch aus einem Tarif- oder Arbeitsvertrag sowie aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Darüber hinaus haben Arbeitnehmer das Recht, ein Zwischenzeugnis anzufordern, wenn sie ein berechtigtes Interesse oder einen begründeten Anspruch nachweisen können.

Voraussetzungen für den Anspruch

Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht in der Regel, wenn Sie einen triftigen Grund dafür haben. Das Bundesarbeitsgericht hat einige typische Gründe anerkannt:

  • Bewerbung auf eine andere Stelle (intern oder extern)
  • Vorgesetztenwechsel
  • Wesentliche Änderungen im Aufgabenbereich
  • Längere Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Elternzeit)
  • Längere Zeit seit dem letzten Zeugnis (in der Regel mehrere Jahre)

Es ist wichtig zu betonen, dass Sie Ihren Wunsch nach einem Zwischenzeugnis nicht begründen müssen. Der Arbeitgeber darf Sie nicht nach den Gründen fragen oder diese zum Anlass nehmen, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Inhalt und Form des Zwischenzeugnisses

Ein Zwischenzeugnis muss denselben inhaltlichen und formalen Anforderungen genügen wie ein Endzeugnis. Es sollte folgende Elemente enthalten:

  1. Persönliche Daten des Arbeitnehmers
  2. Dauer der Beschäftigung
  3. Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche
  4. Leistungsbeurteilung
  5. Verhaltensbeurteilung
  6. Schlussformel

Das BAG hat klargestellt, dass ein Zwischenzeugnis ebenso detailliert sein muss wie ein Endzeugnis. Der Arbeitgeber darf sich nicht auf allgemeine Formulierungen beschränken.

Strategien zur Durchsetzung Ihres Anspruchs

Die Beantragung eines Zwischenzeugnisses kann eine heikle Angelegenheit sein. Viele Arbeitnehmer befürchten negative Reaktionen oder gar Nachteile im Job. Hier sind einige Strategien, wie Sie Ihr Recht auf ein Zwischenzeugnis durchsetzen können, ohne Ihr Arbeitsverhältnis unnötig zu belasten:

  1. Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt: Bitten Sie um ein Zwischenzeugnis, wenn die Arbeitsatmosphäre positiv ist und Sie gerade einen Erfolg verzeichnen konnten.
  2. Formulieren Sie Ihre Anfrage professionell: Bereiten Sie ein schriftliches Antragsschreiben vor, in dem Sie höflich, aber bestimmt um ein Zwischenzeugnis bitten.
  3. Begründen Sie Ihren Wunsch positiv: Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, Gründe zu nennen, kann eine positive Begründung (z.B. Dokumentation Ihrer Entwicklung) die Bereitschaft des Arbeitgebers erhöhen.
  4. Setzen Sie eine angemessene Frist: Geben Sie Ihrem Arbeitgeber eine realistische Frist zur Erstellung des Zeugnisses, in der Regel zwei bis vier Wochen.
  5. Bleiben Sie hartnäckig, aber diplomatisch: Sollte Ihr Arbeitgeber nicht reagieren, erinnern Sie ihn freundlich an Ihre Anfrage.
  6. Suchen Sie das persönliche Gespräch: Bei Widerständen kann ein offenes Gespräch oft Missverständnisse ausräumen und eine Lösung herbeiführen.
  7. Holen Sie sich professionelle Unterstützung: Wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind, kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts Ihrem Anliegen Nachdruck verleihen.

Checkliste: Vorbereitung auf die Beantragung eines Zwischenzeugnisses

  • Prüfen Sie, ob ein triftiger Grund vorliegt
  • Sammeln Sie Unterlagen zu Ihren Leistungen und Erfolgen
  • Erstellen Sie einen Entwurf Ihrer Tätigkeitsbeschreibung
  • Formulieren Sie ein höfliches, aber bestimmtes Antragsschreiben
  • Bereiten Sie sich auf mögliche Rückfragen vor
  • Planen Sie den richtigen Zeitpunkt für Ihre Anfrage

Umgang mit Herausforderungen und Konflikten

Die Beantragung eines Zwischenzeugnisses verläuft nicht immer ohne Probleme. Wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert, sollten Sie freundlich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass Sie einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Gegebenenfalls können Sie anbieten, gemeinsam die gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen. Falls das Zeugnis negative Bewertungen enthält, ist es wichtig, es sorgfältig auf seine Richtigkeit zu prüfen. Sollten die Bewertungen unzutreffend sein, haben Sie das Recht auf eine Korrektur. Wenn der Arbeitgeber die Ausstellung des Zeugnisses verzögert, setzen Sie eine angemessene Frist und erinnern regelmäßig daran, am besten schriftlich dokumentiert. Sollte der Inhalt des Zeugnisses zu allgemein gehalten sein, machen Sie darauf aufmerksam, dass ein Zwischenzeugnis ebenso detailliert sein muss wie ein Abschlusszeugnis, und bieten Sie an, eine präzise Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Bei der Befürchtung negativer Konsequenzen sollten Sie betonen, dass die Anforderung eines Zwischenzeugnisses ein normaler Vorgang ist und nicht zwangsläufig auf einen bevorstehenden Jobwechsel hinweist.

In all diesen Fällen kann die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht von unschätzbarem Wert sein. Wir von Dr. Meisl Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Verhandlung mit Arbeitgebern und können Ihre Interessen effektiv vertreten, ohne das Arbeitsverhältnis unnötig zu belasten.

Unser Leistungsangebot: Kompetente Unterstützung in allen Phasen

Bei Dr. Meisl Rechtsanwälte verstehen wir die Bedeutung eines fairen und aussagekräftigen Zwischenzeugnisses für Ihre berufliche Entwicklung. Unsere Expertise im Arbeitsrecht und speziell im Zeugnisrecht ermöglicht es uns, Sie in allen Phasen der Beantragung und Durchsetzung Ihres Anspruchs zu unterstützen:

  1. Erstberatung und Strategieentwicklung: Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur Beantragung Ihres Zwischenzeugnisses.
  2. Prüfung bestehender Zeugnisse: Wir überprüfen Ihr Zwischenzeugnis auf Richtigkeit, Vollständigkeit und versteckte negative Formulierungen.
  3. Verhandlung mit dem Arbeitgeber: Bei Bedarf übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, um ein faires und aussagekräftiges Zeugnis zu erwirken.
  4. Unterstützung bei der Formulierung: Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines Zeugnisentwurfs oder der Überarbeitung bestehender Formulierungen.
  5. Durchsetzung von Ansprüchen: Wenn nötig, setzen wir Ihre Rechte auch auf dem Rechtsweg durch, wobei wir stets auf eine einvernehmliche Lösung hinarbeiten.
  6. Nachbetreuung: Auch nach Erhalt des Zeugnisses stehen wir Ihnen für Fragen und weitere Unterstützung zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Grundsätzlich ja, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe können sein: Bewerbung auf eine andere Stelle, Vorgesetztenwechsel, wesentliche Änderungen im Aufgabenbereich, längere Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses oder wenn seit dem letzten Zeugnis mehrere Jahre vergangen sind.

Wie oft kann ich ein Zwischenzeugnis beantragen?

Es gibt keine gesetzliche Begrenzung, wie oft Sie ein Zwischenzeugnis beantragen können. Allerdings sollte zwischen den Anträgen ein angemessener Zeitraum liegen, in der Regel mindestens ein Jahr, es sei denn, es gibt besondere Gründe für eine frühere Beantragung.

Muss ich meinem Arbeitgeber den Grund für meine Anfrage nach einem Zwischenzeugnis nennen?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber den Grund für Ihre Anfrage zu nennen. Der Arbeitgeber darf Sie auch nicht danach fragen oder die Ausstellung des Zeugnisses von der Angabe eines Grundes abhängig machen.

Wie lange hat mein Arbeitgeber Zeit, um das Zwischenzeugnis auszustellen?

Das Gesetz sieht keine konkrete Frist vor. In der Praxis wird jedoch meist eine angemessene Frist von zwei bis vier Wochen als ausreichend angesehen. Bei komplexeren Arbeitsverhältnissen kann diese Frist auch länger sein.

Darf ein Zwischenzeugnis schlechter ausfallen als das letzte Arbeitszeugnis?

Grundsätzlich muss ein Zwischenzeugnis die aktuelle Leistung und das aktuelle Verhalten des Arbeitnehmers wahrheitsgemäß wiedergeben. Wenn sich die Leistung verschlechtert hat, kann dies im Zwischenzeugnis zum Ausdruck kommen. Allerdings muss der Arbeitgeber eine Verschlechterung der Beurteilung begründen können.

Kann ich Einfluss auf den Inhalt meines Zwischenzeugnisses nehmen?

Sie haben das Recht, ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis zu erhalten. Bei nachweislich falschen Angaben können Sie eine Korrektur verlangen. Zudem können Sie einen Entwurf Ihrer Tätigkeitsbeschreibung einreichen, den der Arbeitgeber berücksichtigen sollte.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber sich weigert, mir ein Zwischenzeugnis auszustellen?

Zunächst sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich an Ihren Anspruch erinnern und eine Frist setzen. Bleibt dies erfolglos, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Es empfiehlt sich, in diesem Fall rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unterscheidet sich ein Zwischenzeugnis inhaltlich von einem Endzeugnis?

Inhaltlich sollte ein Zwischenzeugnis genauso ausführlich und detailliert sein wie ein Endzeugnis. Der Hauptunterschied liegt in der Formulierung: Ein Zwischenzeugnis wird in der Gegenwartsform verfasst und enthält keine Dankesformel oder Zukunftswünsche am Ende.

Kann ein Zwischenzeugnis meinem Arbeitsverhältnis schaden?

Die Beantragung eines Zwischenzeugnisses ist ein normaler Vorgang und sollte Ihrem Arbeitsverhältnis nicht schaden. Allerdings könnte Ihr Arbeitgeber dies als Zeichen für Ihre Wechselabsichten interpretieren. Es ist daher wichtig, die Beantragung diplomatisch zu handhaben und gegebenenfalls zu erklären.

Wie lange ist ein Zwischenzeugnis gültig?

Ein Zwischenzeugnis hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Es spiegelt Ihre Leistung und Ihr Verhalten zum Zeitpunkt der Ausstellung wider. Für Bewerbungen wird es jedoch oft als aktuell angesehen, wenn es nicht älter als ein bis zwei Jahre ist. Bei wesentlichen Änderungen in Ihrem Aufgabenbereich oder Ihrer Leistung kann es sinnvoll sein, ein neues Zwischenzeugnis zu beantragen.