Die besondere Herausforderung unsichtbarer Behinderungen
Nicht jede Behinderung ist auf den ersten Blick erkennbar. Chronische Erkrankungen, psychische Beeinträchtigungen oder Schmerzerkrankungen können den Alltag und das Arbeitsleben stark einschränken, ohne dass dies für Außenstehende sichtbar wäre. Dies stellt Betroffene vor besondere Herausforderungen. Sie müssen sich häufig rechtfertigen, stoßen auf Unverständnis und haben Schwierigkeiten, ihre rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen. Besonders im Berufsleben führt dies oft zu belastenden Situationen, wenn Vorgesetzte oder Kollegen die Einschränkungen nicht nachvollziehen können.
Ihre Ansprechpartnerin

Katharina Riedl

Dr. Christian Meisl

Sebastian Kleber
Das Wichtigste im Überblick:
- Nicht sichtbare Behinderungen wie chronische Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen sind rechtlich gleichgestellt mit sichtbaren Behinderungen
- Betroffene haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche und Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Professionelle rechtliche Unterstützung erhöht die Erfolgsaussichten bei GdB-Anträgen und der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten deutlich
Ihre Rechte bei nicht sichtbaren Behinderungen
Das deutsche Recht kennt keine Unterscheidung zwischen sichtbaren und nicht sichtbaren Behinderungen. Das Sozialgesetzbuch IX und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleisten umfassende Schutzrechte für alle Menschen mit Behinderungen. Entscheidend ist allein der Grad der Beeinträchtigung und dessen Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies umfasst sowohl den Anspruch auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) als auch besonderen Kündigungsschutz und das Recht auf angemessene Arbeitsplatzanpassungen. Der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung gilt ebenso für Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen.
Erfolgreich durch gezielte rechtliche Strategie
Die Durchsetzung von Rechten bei nicht sichtbaren Behinderungen erfordert ein besonders strategisches Vorgehen, da die Beeinträchtigungen für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar sind. Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, die individuellen Auswirkungen der Behinderung rechtlich überzeugend darzulegen und mit der entsprechenden medizinischen Dokumentation zu untermauern. In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine frühzeitige anwaltliche Beratung die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung von Ansprüchen deutlich erhöht. Besonders bei der Kommunikation mit Behörden und Arbeitgebern können wir durch unsere langjährige Erfahrung typische Fallstricke vermeiden und die richtigen Argumente vorbringen. Mit dieser Herangehensweise konnten wir bereits vielen Mandanten mit nicht sichtbaren Behinderungen zu ihrem Recht verhelfen und nachhaltige Verbesserungen ihrer Situation erreichen.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt eine Beeinträchtigung rechtlich als Behinderung?
Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Die Sichtbarkeit spielt dabei keine Rolle.
Muss ich meinen Arbeitgeber über meine nicht sichtbare Behinderung informieren?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Information. Allerdings können Sie nur dann Nachteilsausgleiche und Schutzrechte in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber von der Behinderung weiß.
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis bei nicht sichtbarer Behinderung?
Welche Nachteilsausgleiche stehen mir zu?
Was kann ich tun, wenn mein GdB-Antrag abgelehnt wurde?
Wie kann ich mich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz wehren?
Das AGG bietet verschiedene rechtliche Instrumente. Wichtig ist die zeitnahe Dokumentation von Vorfällen und die Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Welche Arbeitsplatzanpassungen kann ich verlangen?
Der Arbeitgeber muss angemessene Vorkehrungen treffen, zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, ergonomische Hilfsmittel oder die Möglichkeit zu regelmäßigen Pausen.
Wer trägt die Kosten für Arbeitsplatzanpassungen?
Häufig können Zuschüsse beim Integrationsamt beantragt werden. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Was ist bei der Bewerbung zu beachten?
Sie müssen Ihre Behinderung im Bewerbungsprozess nur dann angeben, wenn sie die Ausübung der angestrebten Tätigkeit wesentlich beeinträchtigt.