Ein Schlag ins Gesicht ist mehr als nur körperlicher Schmerz. Erfahren Sie, welche Schmerzensgeldansprüche Sie haben und wie erfahrene Anwälte Ihnen helfen können, diese durchzusetzen. Typische Beträge liegen zwischen 2.000 € und 15.000 €, je nach Schwere der Verletzung. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie sich beraten!
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Katharina Riedl

Dr. Christian Meisl

Sebastian Kleber
Das Wichtigste im Überblick:
- Bei einem Schlag ins Gesicht haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld – typische Beträge liegen zwischen 2.000 € und 15.000 €
- Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen, dem Heilungsverlauf und möglichen Dauerfolgen
- Dokumentation ist entscheidend: Suchen Sie unmittelbar einen Arzt auf und sichern Sie Beweise
Ein Schlag ins Gesicht ist nicht nur körperlich schmerzhaft, sondern stellt auch einen massiven Eingriff in die persönliche Integrität dar. Als spezialisierte Anwälte für Schmerzensgeld mit jahrelanger Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Ihre berechtigten Schmerzensgeldforderungen durchzusetzen. Unsere begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ihre Ansprüche nach einem Schlag ins Gesicht
Nach einem Schlag ins Gesicht stehen Ihnen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Der Täter hat sich wegen Körperverletzung nach § 223 StGB strafbar gemacht. Parallel dazu haben Sie einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld nach §§ 823, 253 BGB. Unser erfahrenes Anwaltsteam verfolgt für Sie beide Wege konsequent, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes
Die Bemessung des Schmerzensgeldes orientiert sich an verschiedenen Faktoren. Besonders relevant sind dabei die Art und Schwere der Verletzungen, die Dauer der Heilung, mögliche Komplikationen sowie eventuelle psychische oder bleibende Folgen. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die Schmerzensgeldhöhe bei einem Schlag ins Gesicht zwischen 2.000 und 15.000 Euro liegt. Bei besonders schweren Verletzungen mit Dauerfolgen sind auch deutlich höhere Beträge möglich.
Sofortmaßnahmen zur Beweissicherung
Die sorgfältige Dokumentation Ihrer Verletzungen ist entscheidend für die spätere Durchsetzung der Schmerzensgeldforderung. Suchen Sie unmittelbar nach dem Vorfall einen Arzt auf und lassen Sie alle Verletzungen detailliert dokumentieren. Dies gilt auch für scheinbar leichtere Verletzungen wie Prellungen oder Schürfwunden. Fotografieren Sie Ihre Verletzungen und notieren Sie sich die Kontaktdaten möglicher Zeugen. Diese Beweise sind später von unschätzbarem Wert.
Unser Vorgehen für Ihre Ansprüche
Als erfahrene Kanzlei verfolgen wir einen zweigleisigen Ansatz: Strafrechtlich sorgen wir für die Verfolgung des Täters, zivilrechtlich setzen wir Ihre Schmerzensgeldforderungen durch. Dabei dokumentieren wir akribisch alle Verletzungsfolgen und ziehen bei Bedarf medizinische Gutachter hinzu.
Die Kostenübernahme
Die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung sind Teil des vom Täter zu ersetzenden Schadens. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel sämtliche Kosten. Wir klären die Kostenfrage vorab mit Ihrer Versicherung. Ein kostenfreies Erstgespräch zur Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten ist für Sie in jedem Fall selbstverständlich.
Der Ablauf nach Ihrer Kontaktaufnahme
Nach Ihrer Kontaktaufnahme reagieren wir innerhalb kürzester Zeit und vereinbaren ein Beratungsgespräch. Dabei analysieren wir Ihren Fall, bewerten die Erfolgsaussichten und erläutern das weitere Vorgehen. Bei Mandatsübernahme kümmern wir uns sofort um die Beweissicherung und leiten alle erforderlichen rechtlichen Schritte ein.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei einem Schlag ins Gesicht typischerweise aus?
Die Höhe variiert je nach Verletzungsfolgen zwischen 2.000 und 15.000 Euro. Bei schweren Verletzungen mit Dauerfolgen sind auch höhere Beträge möglich.
Was muss ich direkt nach dem Vorfall tun?
Suchen Sie umgehend einen Arzt auf und dokumentieren Sie alle Verletzungen durch Fotos. Sichern Sie außerdem Zeugenaussagen und erstatten Sie Strafanzeige.
Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld einzufordern?
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Ende des Jahres, in dem der Vorfall stattfand. Eine zeitnahe Geltendmachung erhöht jedoch die Erfolgsaussichten deutlich.
Wer zahlt die Anwaltskosten?
Die Anwaltskosten muss grundsätzlich der Täter tragen. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Kosten.
Was passiert, wenn der Täter nicht zahlen kann?
In diesem Fall prüfen wir alternative Möglichkeiten wie Ratenzahlungen oder die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Wie lange dauert die Durchsetzung der Ansprüche?
Bei außergerichtlicher Einigung etwa 3-6 Monate. Ein Gerichtsverfahren kann 12-18 Monate in Anspruch nehmen.
Brauche ich einen Anwalt oder kann ich selbst Schmerzensgeld fordern?
Theoretisch können Sie die Forderung selbst stellen. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass mit anwaltlicher Vertretung deutlich höhere Beträge durchgesetzt werden können.
Was passiert bei unbekanntem Täter?
Wir prüfen Ansprüche gegen andere Verantwortliche oder die Möglichkeit staatlicher Entschädigung. Die Strafverfolgungsbehörden werden parallel ermitteln.
Werden auch psychische Folgen beim Schmerzensgeld berücksichtigt?
Ja, psychische Folgen wie Angstzustände oder Depressionen fließen in die Bemessung des Schmerzensgeldes ein. Diese sollten ärztlich dokumentiert werden.
Kann ich zusätzlich Schadensersatz für Verdienstausfall verlangen?
Ja, neben dem Schmerzensgeld können Sie auch materiellen Schadensersatz für Verdienstausfall, Behandlungskosten und weitere finanzielle Einbußen geltend machen.
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