Ein Hundebiss kann in Sekundenschnelle passieren, aber die Folgen können ein Leben lang andauern. Besonders tückisch sind dabei nicht nur die sichtbaren Narben und körperlichen Schmerzen, sondern vor allem die unsichtbaren seelischen Wunden, die ein solches Erlebnis hinterlassen kann. Schmerzensgeld bei Hundebissen mit psychischen Folgen durchzusetzen, stellt Betroffene vor besondere Herausforderungen. Während körperliche Verletzungen leicht zu dokumentieren sind, werden die oft schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigungen von Versicherungen häufig kritisch hinterfragt oder gar nicht erst anerkannt.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Bei Hundebissen können nicht nur die körperlichen Verletzungen, sondern auch psychische Folgen wie Angststörungen, PTBS oder Phobien als immaterielle Schäden geltend gemacht werden
  • Die rechtliche Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen für psychische Folgen erfordert spezialisiertes Fachwissen und eine sorgfältige Dokumentation der Beeinträchtigungen
  • Mit unserer Expertise in Personenschadenfällen können wir höhere Schmerzensgelder für psychische Folgeschäden durchsetzen

Unsere Kanzlei Dr. Meisl Rechtsanwälte hat sich darauf spezialisiert, die Rechte von Opfern von Hundebissen zu vertreten und dabei insbesondere auch den oft vernachlässigten psychischen Folgen die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die rechtlichen Grundlagen, Nachweismöglichkeiten und Durchsetzungsstrategien, um Schmerzensgeld für psychische Folgen nach einem Hundebiss erfolgreich geltend zu machen.

Die unterschätzte Gefahr: Psychische Folgen nach einem Hundebiss

Ein Hundebiss verursacht nicht nur körperliche Wunden. Die traumatische Erfahrung eines plötzlichen, schmerzhaften Angriffs durch ein Tier kann tiefgreifende psychische Folgen nach sich ziehen, die oft deutlich länger andauern als die körperlichen Verletzungen. Zu den häufigsten psychischen Beeinträchtigungen nach einem Hundebiss zählen:

Angststörungen: Viele Betroffene entwickeln panische Ängste vor Hunden (Kynophobie), die so schwerwiegend sein können, dass alltägliche Aktivitäten wie Spaziergänge im Park oder der Besuch bei hundebesitzenden Freunden unmöglich werden. Diese Ängste manifestieren sich oft in körperlichen Symptomen wie Herzrasen, Schweißausbrüchen oder Zittern beim bloßen Anblick eines Hundes.

Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS): Das traumatische Erlebnis wird immer wieder durchlebt, sei es in Form von Flashbacks, Albträumen oder intensiven körperlichen Reaktionen bei Erinnerung an den Vorfall. Betroffene leiden unter einem ständigen Gefühl der Bedrohung und haben Schwierigkeiten, in ihren normalen Alltag zurückzufinden.

Phobien und Vermeidungsverhalten: Betroffene meiden oft den Ort des Geschehens oder ähnliche Situationen, was zu erheblichen Einschränkungen im Alltags- und Sozialleben führen kann. Dies kann so weit gehen, dass bestimmte Stadtteile oder Freizeitaktivitäten völlig vermieden werden, was zu einer zunehmenden Isolation führt.

Depressionen: Die anhaltende Belastung durch Ängste, Schlafstörungen und soziale Isolation kann zu depressiven Verstimmungen bis hin zu klinischen Depressionen führen. Die ständige Anspannung und das Gefühl des Kontrollverlusts beeinträchtigen das allgemeine Wohlbefinden und die Lebensfreude erheblich.

Schlafstörungen: Albträume und nächtliche Angstzustände können zu chronischen Schlafproblemen führen, die wiederum weitere gesundheitliche Probleme nach sich ziehen. Die mangelnde Erholung verstärkt die Belastungssymptome und beeinträchtigt die Fähigkeit, mit den täglichen Herausforderungen umzugehen.

Diese psychischen Folgen werden in der rechtlichen Auseinandersetzung oft unterschätzt oder nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei können sie die Lebensqualität der Betroffenen massiv und langfristig beeinträchtigen, teilweise sogar stärker als die körperlichen Verletzungen selbst.

Rechtliche Grundlagen: So steht es um Ihren Anspruch

Die Anspruchsgrundlage für Schmerzensgeld nach einem Hundebiss mit psychischen Folgen findet sich in § 253 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 833 BGB. Der Gesetzgeber hat hier eine sogenannte Gefährdungshaftung für Tierhalter vorgesehen. Das bedeutet: Der Hundehalter haftet grundsätzlich verschuldensunabhängig für Schäden, die sein Tier verursacht.

Besonders wichtig für Betroffene mit psychischen Folgeschäden zu wissen: Auch immaterielle Schäden wie seelische Leiden können als entschädigungspflichtig anerkannt werden, sofern sie einen pathologischen Krankheitswert erreichen. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren mehrfach die Bedeutung psychischer Folgeschäden betont und entsprechende Schmerzensgelder zugesprochen.

Die Beweislast für den Kausalzusammenhang liegt gemäß § 286 ZPO beim Geschädigten. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, da psychische Leiden nicht so offensichtlich nachweisbar sind wie körperliche Verletzungen.

Die besondere Herausforderung: Nachweis psychischer Folgen

Eine der größten Hürden bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld für psychische Folgen eines Hundebisses ist der Nachweis des Kausalzusammenhangs. Während körperliche Verletzungen durch Fotos, Arztberichte und Narben dokumentiert werden können, sind psychische Beeinträchtigungen weniger offensichtlich.

Folgende Nachweismöglichkeiten haben sich in unserer Praxis als besonders erfolgreich erwiesen:

  1. Psychiatrische/psychologische Gutachten: Ein Facharzt für Psychiatrie oder ein psychologischer Psychotherapeut kann die vorhandenen psychischen Störungen diagnostizieren und deren Zusammenhang mit dem Hundebiss fachlich bestätigen.
  2. Lückenlose Dokumentation des Behandlungsverlaufs: Alle Therapiesitzungen, Medikamente und Beeinträchtigungen im Alltag sollten sorgfältig dokumentiert werden.
  3. Tagebuch der Beschwerden: Ein vom Betroffenen geführtes Tagebuch der täglichen Beeinträchtigungen kann als wichtiges Beweismittel dienen.
  4. Zeugenaussagen: Freunde, Familienmitglieder oder Kollegen können die Veränderungen im Verhalten und die Einschränkungen im Alltag bestätigen.
  5. Vorher-Nachher-Vergleich: Der Nachweis, dass die psychischen Probleme erst nach dem Hundebiss aufgetreten sind, ist besonders wichtig.

Bei Dr. Meisl Rechtsanwälte arbeiten wir eng mit forensischen Psychologen und Psychiatern zusammen, die auf die Begutachtung von Unfallopfern und die rechtliche Bewertung psychischer Folgeschäden spezialisiert sind. Durch diese interdisziplinäre Zusammenarbeit können wir eine fundierte medizinische Grundlage für Ihre Schmerzensgeldforderung schaffen.

Abgrenzung: Wann haben psychische Folgen Krankheitswert?

Nicht jede Angst oder Beunruhigung nach einem Hundebiss rechtfertigt einen Schmerzensgeldanspruch. Die Rechtsprechung verlangt, dass die psychischen Folgen einen „Krankheitswert“ erreichen müssen, um als entschädigungspflichtig anerkannt zu werden.

Die Abgrenzung zwischen „normalen“ Ängsten und pathologischen Zuständen ist dabei oft fließend und bedarf einer fachkundigen Beurteilung. Als Faustregeln gelten:

  • Die psychischen Beschwerden müssen über eine gewisse Erheblichkeitsschwelle hinausgehen.
  • Sie müssen ärztlicher Behandlung bedürfen.
  • Sie sollten zu konkreten Beeinträchtigungen im Alltags- oder Berufsleben führen.
  • Die Symptome sollten über einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen) bestehen.

Schon in der ersten Beratung helfen wir Ihnen einzuschätzen, ob Ihre psychischen Beschwerden die rechtlichen Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch erfüllen.

Höhe des Schmerzensgeldes bei psychischen Folgen nach Hundebissen

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei psychischen Folgen nach einem Hundebiss richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wobei die Schwere und Dauer der Beeinträchtigung besonders wichtig sind. Eine pauschale Angabe ist schwierig, da jeder Fall individuell bewertet werden muss.

Aus unserer Erfahrung können wir jedoch einige Orientierungswerte nennen:

  • Leichte psychische Folgen (vorübergehende Ängste, die nach einigen Wochen abklingen): 1.000-3.000 Euro
  • Mittelschwere psychische Folgen (behandlungsbedürftige Angstzustände, die mehrere Monate anhalten): 3.000-8.000 Euro
  • Schwere psychische Folgen(diagnostizierte PTBS, längerfristige psychotherapeutische Behandlung): 8.000-15.000 Euro
  • Sehr schwere psychische Folgen (dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensführung, Berufsunfähigkeit): 15.000-30.000 Euro und mehr

Wir erreichen für unsere Mandanten eine höhere Schmerzensgeldzahlung als ursprünglich von den Versicherungen angeboten. Dies zeigt, wie wichtig eine fachkundige anwaltliche Vertretung gerade bei psychischen Folgeschäden ist.

Unser ganzheitlicher Ansatz: Mehr als nur rechtliche Vertretung

Bei Dr. Meisl Rechtsanwälte verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der weit über die reine Rechtsdurchsetzung hinausgeht. Wir verstehen, dass unsere Mandanten sich in einer emotional belastenden Situation befinden und neben der rechtlichen auch menschliche Unterstützung benötigen.

Unser Leistungsspektrum umfasst daher:

  1. Umfassende rechtliche Vertretung bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen für psychische Folgen nach Hundebissen
  2. Sorgfältige Dokumentation aller psychischen Beeinträchtigungen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Gutachtern
  3. Nutzung unserer umfangreichen Urteilsdatenbank zur Ermittlung realistischer Schmerzensgeldforderungen, die die psychischen Komponenten angemessen berücksichtigen
  4. Klare Kommunikation der langfristigen Auswirkungen psychischer Traumata gegenüber Versicherungen, untermauert durch wissenschaftliche Erkenntnisse
  5. Beratung zu begleitenden Maßnahmen wie Therapiemöglichkeiten und deren Kostenübernahme

Unsere Kanzlei zeichnet sich besonders durch die enge Zusammenarbeit mit forensischen Psychologen und Psychiatern aus, die auf die Begutachtung von Unfallopfern spezialisiert sind. Dieses interdisziplinäre Netzwerk ermöglicht es uns, die psychischen Folgen eines Hundebisses fachgerecht bewerten und dokumentieren zu lassen – ein entscheidender Vorteil bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Praktische Tipps: So sichern Sie Ihre Ansprüche

Um Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld für psychische Folgen nach einem Hundebiss zu sichern, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einem Hundebiss

Nach einem Hundebiss sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen, auch wenn die Bisswunde zunächst klein erscheint, da das Infektionsrisiko erheblich sein kann. Erstatten Sie zeitnah Anzeige bei der Polizei, um den Vorfall offiziell zu dokumentieren und spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. Notieren Sie unbedingt die vollständigen Kontaktdaten des Hundehalters sowie die Informationen etwaiger Zeugen, da diese für die spätere Durchsetzung von Ansprüchen essentiell sind. Fotografieren Sie alle sichtbaren Verletzungen aus verschiedenen Winkeln und dokumentieren Sie deren Entwicklung über die nächsten Tage und Wochen. Beobachten Sie in den Tagen nach dem Vorfall aufmerksam Ihre psychischen Reaktionen und scheuen Sie sich nicht, bei anhaltenden Angstzuständen oder Schlafstörungen frühzeitig professionelle psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Dokumentation psychischer Beeinträchtigungen

Es ist äußerst hilfreich, ein Tagebuch zu führen, in dem Sie detailliert festhalten, in welchen konkreten Situationen Sie Angstzustände erleben und wie sich diese äußern. Notieren Sie darin täglich, welche Einschränkungen Sie im Alltag erfahren, etwa wenn Sie bestimmte Orte vermeiden oder Aktivitäten nicht mehr ausführen können. Dokumentieren Sie auftretende Schlafprobleme und Albträume mit genauer Beschreibung der Inhalte und der Häufigkeit ihres Auftretens. Halten Sie fest, welche Auswirkungen die psychischen Belastungen auf Ihr Berufsleben und Ihre sozialen Kontakte haben, insbesondere wenn Sie Termine absagen oder soziale Situationen meiden. Notieren Sie alle Medikamente, die Sie aufgrund der psychischen Belastung einnehmen, sowie deren Dosierung und die beobachteten Wirkungen – diese Dokumentation wird später entscheidend sein, um den Zusammenhang zwischen dem Hundebiss und Ihren psychischen Beeinträchtigungen nachzuweisen.

Rechtlich relevante Symptome psychischer Folgeschäden

Rechtlich besonders relevant sind anhaltende Schlafstörungen und wiederkehrende Albträume mit direktem Bezug zum erlebten Hundebiss, da sie die Intensität der psychischen Belastung verdeutlichen. Treten bei Ihnen Flashbacks und ein ungewolltes Wiedererleben der Bisssituation auf, sollten diese genau dokumentiert werden, da sie klassische Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung darstellen. Vermeidungsverhalten gegenüber Hunden oder bestimmten Orten, an denen Hunde anzutreffen sind, ist ein weiteres wichtiges Symptom, das die Einschränkung Ihrer Lebensqualität belegt. Konzentrationsstörungen und eine erhöhte Reizbarkeit im Alltag können gravierende Auswirkungen auf Ihr Berufs- und Privatleben haben und sollten daher ebenfalls sorgfältig dokumentiert werden. Psychosomatische Beschwerden wie Herzrasen, Schweißausbrüche oder Zittern bei der Konfrontation mit Hunden oder beim Gedanken an den Vorfall sind wichtige körperliche Manifestationen der psychischen Belastung, die vor Gericht gut nachvollziehbar sind. Eine zunehmende soziale Isolation aufgrund von Ängsten kann erhebliche langfristige Auswirkungen haben und ist daher ein wichtiger Faktor bei der Bemessung von Schmerzensgeldansprüchen.

Diese sorgfältige Dokumentation wird später entscheidend sein, um den Zusammenhang zwischen dem Hundebiss und Ihren psychischen Beeinträchtigungen nachzuweisen.

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen: Der Ablauf unserer Mandatsbetreuung

Wenn Sie sich nach einem Hundebiss mit psychischen Folgen an unsere Kanzlei wenden, können Sie mit folgenden Schritten rechnen:

  1. Beratungsgespräch: In diesem Gespräch erfassen wir Ihre Situation und die psychischen Folgen des Hundebisses. Wir erläutern Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und wie der weitere Ablauf sein wird.
  2. Fachärztliche Begutachtung: Bei Bedarf organisieren wir zeitnah einen Termin bei einem unserer kooperierenden Fachärzte für Psychiatrie zur Begutachtung der psychischen Folgen.
  3. Sammlung aller relevanten Unterlagen: Wir fordern medizinische Unterlagen an und sichten Ihre persönliche Dokumentation der Beschwerden.
  4. Anspruchsschreiben: Wir verfassen ein fundiertes Anspruchsschreiben an den Hundehalter bzw. dessen Versicherung, in dem wir die psychischen Folgen des Hundebisses detailliert darlegen.
  5. Verhandlung mit der Versicherung: In den vielen Fällen gelingt es uns, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, die Ihren berechtigten Ansprüchen gerecht wird.
  6. Gerichtliches Verfahren (falls notwendig): Sollte keine Einigung möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.

Während des gesamten Prozesses werden Sie kontinuierlich über den aktuellen Stand informiert. Sie können uns jederzeit kontaktieren, wenn neue Symptome auftreten oder sich Ihr Zustand verschlechtert.

Nehmen Sie Ihre psychischen Folgen ernst – wir tun es auch

Psychische Folgen nach einem Hundebiss sind keine Einbildung, sondern ernsthafte Beeinträchtigungen, die Ihr Leben nachhaltig verändern können. Die rechtliche Anerkennung und angemessene Entschädigung dieser unsichtbaren Leiden ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch ein wichtiger Schritt in Ihrem Heilungsprozess.

Mit unserer Spezialisierung auf Personenschäden mit besonderem Fokus auf psychische Folgeschäden steht Ihnen die Kanzlei Dr. Meisl Rechtsanwälte als kompetenter Partner zur Seite. Wir verstehen die doppelte Belastung aus körperlichen Schmerzen und psychischen Traumata und setzen uns mit Empathie und juristischem Fachwissen für Ihre berechtigten Ansprüche ein.

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit forensischen Psychologen und Psychiatern, unsere umfangreiche Urteilsdatenbank und unsere langjährige Erfahrung mit zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Fällen können wir auch für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch für psychische Folgen nach einem Hundebiss Schmerzensgeld verlangen?

Ja, die aktuelle Rechtsprechung erkennt Schmerzensgeldansprüche für psychische Folgen wie Angststörungen, Phobien oder posttraumatische Belastungsstörungen an, sofern diese einen Krankheitswert erreichen und ärztlich diagnostiziert werden. Die rechtliche Grundlage bildet § 253 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 833 BGB (Tierhalterhaftung).

Wie weise ich nach, dass meine Ängste tatsächlich vom Hundebiss verursacht wurden?

Der Nachweis erfolgt idealerweise durch zeitnahe fachärztliche Untersuchungen, ein Beschwerde-Tagebuch und Zeugenaussagen von Personen, die Veränderungen in Ihrem Verhalten beobachtet haben. Entscheidend ist zudem ein fachärztliches Gutachten, das wir über unsere Kooperationen mit forensischen Psychologen und Psychiatern für Sie organisieren.

Wie hoch kann das Schmerzensgeld für psychische Folgen nach einem Hundebiss ausfallen?

Die Höhe variiert je nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigungen und reicht von 1.000-3.000 Euro bei leichten Ängsten bis zu 15.000-30.000 Euro bei schweren, dauerhaften psychischen Störungen mit Auswirkungen auf die Berufsausübung. Wir erzielen für unsere Mandanten höhere Schmerzensgelder als ursprünglich von den Versicherungen angeboten.

Werden die Kosten für eine Psychotherapie nach einem Hundebiss übernommen?

Ja, neben dem Schmerzensgeld können Sie auch die Kosten für notwendige Psychotherapien als materiellen Schaden geltend machen, sowohl für bereits durchgeführte als auch für zukünftig notwendige Behandlungen. Wichtig ist eine ärztliche Verordnung der Therapie und ein Nachweis des Zusammenhangs mit dem Hundebiss.

Wie lange dauert es, bis ich Schmerzensgeld für psychische Folgen erhalte?

Bei einer außergerichtlichen Einigung, dauert es typischerweise zwischen 3 und 12 Monaten bis zur Auszahlung. Bei gerichtlichen Verfahren kann sich dieser Zeitraum auf 1-2 Jahre verlängern.

Gilt die Gefährdungshaftung des Hundehalters auch für psychische Folgen?

Ja, die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach § 833 BGB umfasst auch psychische Schäden, sofern sie in direktem Zusammenhang mit dem Hundebiss stehen. Der Hundehalter muss somit auch für psychische Folgeschäden einstehen, selbst wenn ihn kein persönliches Verschulden trifft.

Wie unterscheidet man rechtlich relevante psychische Folgen von normalen Ängsten?

Rechtlich relevant sind psychische Folgen, die einen Krankheitswert erreichen, ärztlicher Behandlung bedürfen und zu konkreten Beeinträchtigungen im Alltags- oder Berufsleben führen. Die bloße Furcht vor Hunden ohne behandlungsbedürftige Symptome reicht hingegen für einen Schmerzensgeldanspruch nicht aus.

Ist es sinnvoll, ein Angebot der Versicherung direkt anzunehmen?

Nein, erste Angebote von Versicherungen berücksichtigen die psychischen Komponenten oft unzureichend oder gar nicht. Unsere Erfahrung zeigt, dass wir durch gezielte Verhandlungen und fundierte medizinische Dokumentation höhere Entschädigungen erzielen können.

Welche Verjährungsfristen muss ich bei Schmerzensgeldansprüchen für psychische Folgen beachten?

Schmerzensgeldansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis davon erlangt hat. Bei später auftretenden oder sich verschlimmernden psychischen Folgen kann unter Umständen eine neue Verjährungsfrist beginnen.

Kann ich Schmerzensgeld fordern, wenn der Hund nicht direkt gebissen, sondern mich nur verfolgt und erheblich erschreckt hat?

Ja, auch ohne direkten Körperkontakt können Sie Ansprüche geltend machen, wenn die Verfolgung durch den Hund zu einer nachweisbaren psychischen Erkrankung wie einer Angststörung mit Krankheitswert geführt hat. Die Voraussetzung ist stets ein medizinisch dokumentierbarer psychischer Schaden, der in direktem Kausalzusammenhang mit dem bedrohlichen Verhalten des Hundes steht.