Schmerzensgeld
Egal ob Unfälle, Verletzungen, oder sonstige Szenarien – Das Schmerzensgeld ist wohl der bekannteste Begriff, wenn es darum geht, seine Ansprüche im Nachhinein geltend zu machen. Es stellt eine „billige Entschädigung in Geld“ dar. Was viele nicht wissen: Zusätzlich zum Schmerzensgeld kann in vielen Fällen auch Schadensersatz verlangt werden. Doch was ist eigentlich der Unterschied?
Schmerzensgeld und Schadensersatz
Schmerzensgeld und Schadensersatz stehen als eigenständige Ansprüche nebeneinander. Das bedeutet, dass Sie als Geschädigter, z.B. infolge eines Verkehrsunfalls, beides verlangen können. Die beiden Ansprüche unterscheiden sich wie folgt:
Schmerzensgeld
- gleicht immaterielle Schäden aus
- umfasst sind Schmerzen, Sorgen, seelisches Leid, Beeinträchtigung der Lebensfreude, Schäden an der Gesundheit
- Höhe der Entschädigung liegt im Ermessen des Gerichts
Schadensersatz
- sorgt für Ausgleich von Sach- und Vermögensschäden (materielle Kosten)
- z.B. Auto-Reparaturkosten, Kosten für Neubeschaffungen,…
- Höhe lässt sich konkret beziffern
Wann gibt es Schmerzensgeld?
Am häufigsten wird Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen gezahlt, um körperliche und psychische Verletzungen auszugleichen. Es wird aber auch bei unerlaubten Handlungen, Straftaten, oder ärztlichen Kunstfehlern gewährt. Ebenso kommt es bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder Verletzung des Urheberrechts in Betracht. Einen Anspruch hat insbesondere die verletzte Person. Ist eine Person bei einem Unfall zu Tode gekommen, können auch Angehörige in bestimmten Fällen ihren Anspruch geltend machen.
Unfälle
Nach Unfällen, z.B. einem Verkehrsunfall, besteht oft ein Anspruch auf Schmerzensgeld, da es häufig zu diversen Verletzungen oder Gesundheitsschäden kommt.
Straftaten
Nach einer Körperverletzung, Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
ärztlicher Kunstfehler
Auch Behandlungsfehler können einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Hierzu zählen z.B. Operationsfehler, Geburtsschäden oder Aufklärungsfehler.
Persönlichkeits-recht
Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu begründen, muss es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handeln. Außerdem darf kein anderer Weg ersichtlich sein, um die Beeinträchtigung auszugleichen.
Beispiele für Schmerzensgeld
In welchen Situationen haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Verkehrsunfall
Bei Verletzungen nach Auto-, Motorrad-, Fahrrad- oder sonstigen Verkehrsunfällen besteht regelmäßig ein Schmerzensgeldanspruch. Einzige Bedingung ist, dass der andere den Unfall schuldhaft verursacht hat. Der Anspruch wird allerdings gekürzt, wenn man eine Teilschuld trägt. Hat man den Unfall selbst verursacht, entfällt der Schmerzensgeldanspruch. Mögliche erlittene Verletzungen beim Verkehrsunfall sind Prellungen, Knochenbrüche, Sehnen- oder Muskelverletzungen bis hin zum Schädel-Hirn-Trauma oder Querschnittslähmung. Am häufigsten kommt es zu einem Schleudertrauma, welches sich oftmals erst Stunden nach dem Unfall in Form von Kopf- und Nackenschmerzen bemerkbar macht.
Arbeitsunfall
Nach einem Arbeitsunfall bekommen Sie von der Berufsgenossenschaft (BG) Kosten wie z.B. die Heilbehandlungskosten und den Entgeltausfall bezahlt. Ein Schmerzensgeld zahlt die BG nicht. Vom Schädiger selbst kann ein Schmerzensgeld nur dann verlangt werden, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist.
Unfall mit Tieren
Häufigstes Beispiel ist der Hundebiss: Wenn Sie von einem fremden Hund gebissen werden haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Der Anspruch wird gekürzt, wenn man eine Mitschuld am Hundebiss hat, z.B. den Hund provoziert hat oder Drohgebärden missachtet. Es kommt allerdings nicht darauf an, wie und durch welches Tier Sie verletzt werden: Ein Anspruch besteht auch, wenn Sie von einem Hund umgeworfen werden oder von einem Pferd getreten werden.
Wie hoch ist der Schmerzensgeldanspruch?
Wie viel Schmerzensgeld Sie verlangen können, hängt von der Art Ihrer Verletzungen ab. Im Internet finden Sie häufig einen Auszug aus der sog. Schmerzensgeldtabelle. Diese stellt eine Übersicht zu allen Schmerzensgeldurteilen zusammen. Aufgelistet wird die Art der Verletzung, die Höhe des Schmerzensgeldes sowie das zugehörige Gerichtsurteil. Sie dient als grobe Orientierungshilfe, wie viel Geld man für gewisse Szenarien verlangen kann. Allerdings ist jedes Verletzungsmuster individuell: Niemand wird zuvor genau die gleichen Verletzungen, Symptome und Schmerzen erlitten haben wie Sie selbst. Oftmals treten auch mehrere Verletzungen zusammen auf. Daher ist jeder Fall unbedingt individuell zu betrachten. Es könnte Ihnen – je nach Verletzungsmuster – ein viel höherer Anspruch zustehen. Letztlich liegt die Höhe des Schmerzensgeldzahlung immer im Ermessen des Richters und hängt somit auch stark von der Argumentation Ihres Anwalts ab. Gerne erläutern wir Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch, in welchem Rahmen sich Ihr Schmerzensgeldanspruch befindet.
Gerichtsurteile: Orientierung für Schmerzensgeldhöhe
Tierbiss-Verletzungen
- OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2019 (Az.: 9 U 8/18):
Nach einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Hunden erlitt eine Person einen Hundebiss. Sie musste sechs Tage stationär behandelt werden und sich zwei Operationen unterziehen. Allerdings musste sie sich einen Mithaftungsanteil von 75% anrechnen lassen, da sie ihren Hund trotz bekannter Beißfreudigkeit nicht angeleint hatte. Schmerzensgeld: 1.250,00 Euro.
- AG Saarlouis, Urteil vom 17.06.2019 (Az.: 28 C 894/18):
Eine Person wurde von einem angeleinten Schäferhund in den Unterarm gebissen, während sie sich mit der Hundehalterin unterhielt. Infolgedessen musste die Verletzung genäht werden und 10 Tage lang eine Armschiene getragen werden. Die Verletzte erlitt eine Nervenverletzung und war insgesamt 4 Wochen arbeitsunfähig. Schmerzensgeld: 3.000,00 Euro.
- OLG Brandenburg, Urteil vom 16.04.2019 (Az.: 3 U 8/18):
Nachdem eine Person von einem Rottweiler mehrfach in die Unterarme und den linken Unterschenkel gebissen wurde, erlitt sie u.a. eine Unterarmfraktur und Handgelenksverletzung. Zudem leidet sie seitdem unter psychischen Beeinträchtigungen. Allerdings musste sie sich ein Mitverschulden von einem Drittel anrechnen lassen. Schmerzensgeld: 20.000,00 Euro.
Vorsätzliche Körperverletzung
- AG München, Urteil vom 22.12.2016 (Az.: 173 C 15615/16):
Als der Eigentümer eines Anwesens auf den Mieter traf, sprühte er diesem ohne Vorwarnung Pfefferspray entgegen. Zuvor kam es bereits mehrfach zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis. Als der Mieter aufgrund des Pfeffersprays davonlief, stolperte und stürzte er. Dabei hatte er sich zwei Schürfwunden am Oberarm sowie eine Hüftprellung zugezogen. Infolgedessen litt er ca. 2-3 Wochen an den Schmerzen. Schmerzensgeld: 800,00 Euro
- LG Köln, Urteil vom 27.04.2018 (Az.: 22 O 444/13):
Zwei Männer waren als Gäste auf einer Hochzeitsfeier, die im Garten des Ehepaares stattfand. Einer der beiden hatte sich bereiterklärt für die weiteren Gäste zu grillen. Zwischen den beiden Männern kam es zu einer Meinungsverschiedenheit, ob einzelne Sachen zu nah am Grill stünden und daher Feuergefahr bestünde. Der Streit führte schließlich zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Über den Hergang machten beide verschiedene Angaben. Einer der Männer erlitt allerdings eine Jochbeinfraktur mit Hämatombildungen in der linken Gesichtshälfte und musste operiert werden. Hinzu kam eine fortdauernde Taubheit der rechten Gesichtshälfte von der Schläfe bis zum Ohr sowie fortdauernde Gefühlslosigkeit des Zahnfleisches des rechten Oberkiefers. Schmerzensgeld: 6.500,00 Euro
- LG Hannover, Urteil vom 02.10.2018 (Az.: 20 O 288/17):
Eine 26-jährige Frau beendete die Beziehung zu ihrem Partner. Dieser wollte sich damit nicht zufrieden geben, weswegen es zu verschiedenen Vorfällen kam. Schließlich erstattete die Frau Anzeige, weswegen Polizeibeamte den Ex-Partner aufforderten, jeglichen Kontakt zu unterlassen. Dies machte ihn jedoch so wütend, dass er sich rächen und ihr Äußeres entstellen wollte. Daher füllte er Rohrreiniger in ein Gefäß ab und versteckte sich damit in einem Gebüsch vor dem Haus der Frau. Als diese früh morgens das Haus verließ, trat der Mann hervor und sprach sie an. Die Frau erklärte ihm, dass er sie in Ruhe lassen sollte. Sodann kippte er ihr die ätzende Flüssigkeit ins Gesicht und rannte weg. Die 26-jährige wurde ins Krankenhaus gebracht und ins künstliche Koma versetzt. Sie erlitt Verätzungen dritten Grades in der linken Gesichtshälfte, dem Halsbereich und Dekolletee. Zudem musste ihr linkes Auge entfernt werden. Weiterhin ist ihr Hörvermögen auf dem linken Ohr beeinträchtigt, die linke Ohrmuschel wurde größtenteils weg geätzt. Infolge der Tat musste sie sich unzähligen medizinischen Eingriffen unterziehen, die langwierige Krankenhausaufenthalte und teils intensivmedizinische Versorgung mit sich brachten. Neben erheblichen schweren Schmerzen hatte sie auch mit psychischen Folgen zu kämpfen. Schmerzensgeld: 250.000,00 Euro
Polytrauma infolge eines Verkehrsunfalls
- LG Offenburg, Urteil vom 30.07.2019 (Az.: 3 O 311/15):
Ein Pkw stieß ungebremst mit einem Motorrad zusammen. Eine 27-jährige Frau, die als Sozia hinten saß, wurde von dem Motorrad geschleudert. Sie erlitt diverse Verletzungen wie Schürfungen und Prellungen sowie Verletzungen im Schulterblatt, an der Brustwirbelsäule und am linken Sprunggelenk mit Innenbandriss. Sie litt unter anhaltenden Schmerzen und neurologischen Ausfallerscheinungen. Aufgrund des Unfalls musste sie sich zwei Knieoperationen und einer physiotherapeutischen Behandlung mit Spritzeninjektionen unterziehen. Trotzdem hatte sie seitdem fast täglich Schmerzen und verspürte bereits nach ca. 500m stechende Schmerzen im Knie. Eine Besserung der Belastungsschmerzen war nicht zu erwarten. Dadurch hatte sie Probleme im Beruf und konnte ihre sportlichen Freizeitaktivitäten nicht mehr ausüben. Schmerzensgeld: 15.000,00 Euro
- LG Traunstein, Urteil vom 17.10.2019 (Az.: 8 O 1313/16):
Infolge eines Verkehrsunfalls erlitt eine Schülerin diverse Verletzungen, u.a. eine Oberarm- und Ellenbogenfraktur, eine Beckenverletzung, ein Schädelhirntrauma und großflächige Schürfwunden. Sie musste auf der Intensivstation behandelt und operiert werden. Drei Finger waren taub, die Schürfwunden eiterten stark. Sie sah etwa eine Woche lang Doppelbilder und erlitt leichte posttraumatische kognitive Einschränkungen. Nach ein paar Wochen konnte sie sich jedenfalls mit Krücken fortbewegen. Sie musste sich regelmäßig einer physiotherapeutischen Behandlung unterziehen und zahlreiche Arztbesuche tätigen. Weiterhin musste sie eine Schiene am Arm tragen und zur Entlastung des Beckens auf einem Sitzkissen sitzen. Nichtsdestotrotz blieben die Schmerzen bei längerem Sitzen oder Fahrradfahren sowie beim Heben schwerer Lasten. Allerdings musste sie sich eine Mitverschuldensquote von 50 % anrechnen lassen. Schmerzensgeld: 40.000,00 Euro
- OLG Rostock, Urteil vom 11.06.2021 (Az.: 5 U 55/17):
Eine 16-jährige Jugendliche war Insassin eines Pkw, der ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs verunfallte. Sie erlitt schwerste Verletzungen, u.a. ein Schädelhirntrauma, eine Lungenprellung, Pneumothorax und ein Bauchtrauma. Sie musste mehrere Wochen intensivmedizinisch behandelt werden. Anschließend war eine monatelange stationäre Rehabilitation erforderlich. Infolge des Unfalls erlitt sie eine schwere Hirnschädigung und ist dadurch in ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Leben in schwerster Art beeinträchtigt. Allerdings musste ein Mitverschuldensanteil von einem Drittel berücksichtigt werden. Schmerzensgeld: 240.000,00 Euro
Hinterbliebenengeld
- LG München II, Urteil vom 17.05.2019 (Az.: 12 O 4540/18):
Eine Fußgängerin wurde von einem linksabbiegenden Pkw übersehen und erfasst. Sie wurde bei dem Unfall schwer verletzt und ins Krankenhaus gebracht. In der darauffolgenden Nacht verstarb sie an den Unfallfolgen. Ihr Sohn und dessen Frau hatten ein sehr enges Verhältnis zum Unfallopfer. Sie befanden sich aufgrund der psychischen Folgen des Unfalls in laufender Behandlung. Dem Sohn wurde ein Hinterbliebenengeld von 5.000,00 Euro zugesprochen. Die Schwiegertochter erhielt ein Hinterbliebenengeld von 3.000,00 Euro.
- LG Tübingen, Urteil vom 17.05.2019 (Az.: 3 O 108/18):
Auf einer Bundestraße ereignete sich ein Unfall zwischen einem Pkw und einem Motorradfahrer. Der nach links abbiegende Pkw kreuzte die Fahrlinie des Motorradfahrers, wodurch es zum Zusammenstoß kam. Der Motorradfahrer verstarb noch am Unfalltag. Sowohl seine Ehefrau als auch seine Kinder erhielten jeweils ein Hinterbliebenengeld. Aber auch seinem Bruder, zu dem ein enges Verhältnis bestand und der bei dem Unfall anwesend war, wurde ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 5.000,00 Euro zugesprochen.
- LG Leipzig, Urteil vom 08.11.2019 (Az.: 05 O 758/19):
Der Fahrer eines LKWs bog nach rechts ab, obwohl das Rechtsabbiegen an dortiger Stelle nicht erlaubt war. Dabei erfasste er eine 16-jährige Radfahrerin. Diese wurde bei dem Unfall schwerst verletzt. Zwar war sie an der Unfallstelle noch bei Bewusstsein, verstarb dann jedoch zwei Stunden später im Krankenhaus. Die Eltern des 16-jährigen Mädchens erhielten für ihre Tochter 7.500,00 Euro Schmerzensgeld. Als Hinterbliebenengeld sprach das Gericht jedem Elternteil 15.000,00 Euro zu.
Warum sind Urteile nur Orientierungshilfen?
Alle Urteile, die in den sog. Schmerzensgeldtabellen aufgelistet sind, dienen lediglich zur Orientierung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes. Grund dafür ist, dass jeder Richter unabhängig ist. Das bedeutet, dass er die Entscheidungen anderer Gerichte nicht beachten muss. Außerdem sollten bei der Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe weitere Faktoren wie z.B. eine Inflation mit einberechnet werden. Am wichtigsten ist jedoch, dass jedes Verletzungsmuster und dessen Auswirkungen individuell betrachtet werden müssen, um dem Einzelfall gerecht zu werden.
Was wird berücksichtigt?
Eine Vielzahl von Faktoren beeinflussen die Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruchs. Darunter zählen zum Beispiel folgende:
Schmerzensgeldhöhe ist abhängig von…
Größe, Dauer, Intensität der Schmerzen
Dauer von stationären Krankenhausaufenthalten
Einschränkung im Beruf
Bleibende Dauerschäden/ Entstellung/ Behinderung
Anzahl und Schwere von durchgeführten Operationen
Vorhandensein von Angstzuständen
Schwere der Verletzungen
Wie wird Schmerzensgeld geltend gemacht?
Um die Höhe des Schmerzensgeldes zu ermitteln, müssen Berichte von den behandelnden Ärzten eingeholt werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich nach einem Unfall auf jeden Fall untersuchen lassen. Auch mögliche Spätfolgen sollten Sie von Ihrem Arzt erfassen lassen. Insbesondere nach einem Autounfall erleiden viele Personen ein Schleudertrauma, welches sich erst Stunden nach dem Unfall in Kopf- und Nackenschmerzen äußert.
Primär sind wir um eine außergerichtliche Einigung mit den Versicherungsgesellschaften bemüht. Leider sprechen diese den Geschädigten nicht immer den Anspruch in voller Höhe zu, sondern versuchen, mit möglichst geringen Zahlungen davonzukommen. Wir setzen uns für Ihr Recht ein und bleiben hartnäckig – bis Sie das bekommen, was Ihnen zusteht. Wenn keine Einigung über die Höhe des Schmerzensgeldes erreicht werden kann, führt jedoch kein Weg an einer Klage vorbei, um Ihren vollen Anspruch durchzusetzen. Selbstverständlich besprechen wir vorab mit Ihnen unser Vorgehen.
Schmerzensgeld erfolgreich einfordern
Um Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen, empfiehlt es sich das Vorgehen gut vorzubereiten. Wir erklären, worauf es ankommt:
1. Arzt aufsuchen
Wenn Sie z.B. in einen Unfall verwickelt waren, sollten Sie zwingend einen Arzt aufsuchen und einen Nachweis über die ärztlichen Behandlungen verlangen. Dies gilt auch, wenn seit dem Unfall schon ein paar Tage vergangen sind. Etwa beim Verkehrsunfall treten oft erst nach ein paar Stunden Symptome auf, die auf ein Schleudertrauma hinweisen. Doch auch wenn Sie aufgrund eines Ereignisses eine psychische Belastung verspüren, sollten Sie sich diese idealerweise von einem Arzt bescheinigen lassen.
2. Nachweise sammeln
Heben Sie alle relevanten Nachweise sorgfältig auf. Dazu gehören z.B. Arztbriefe oder Krankschreibungen. Ebenso kann es bei langanhaltenden Beeinträchtigungen oder einer Vielzahl an Behandlungen hilfreich sein, Tagebuch zu führen. Darin sollten die eigenen Schmerzen und der Heilungsverlauf dokumentiert werden, damit die Unfallfolgen auch im Nachhinein vollständig rekonstruiert werden können.
3. Anwalt um Rat fragen
Wenn Sie schließlich das Schmerzensgeld einfordern wollen, sollten Sie keinesfalls eine Geldsumme ins Blaue hinein schätzen. In jedem Fall kann dies schlecht für Sie ausgehen: Entweder verlangen Sie viel weniger, als Ihnen eigentlich zustehen würde, oder aber Sie setzen zu weit oben an und stoßen dadurch auf taube Ohren. Außerdem sollten Sie eventuelle Spätfolgen im Blick haben, insbesondere wenn z.B. Ihre Verletzung noch nicht vollständig abgeheilt ist. Daher würden wir Ihnen dringend ans Herz legen, einen Anwalt aufzusuchen, wenn Sie Ihren Schmerzensgeldanspruch durchsetzen wollen. Gemeinsam können wir die angemessene Schmerzensgeldhöhe ermitteln und eine Strategie entwickeln, wie Sie Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen. Außerdem wissen wir, wie wir mögliche zukünftige Ansprüche für Sie absichern.
Schmerzensgeld ohne Anwalt durchsetzen?
Natürlich können Sie auch auf eigene Faust versuchen, Ihre Ansprüche bei den Versicherungen geltend zu machen. Dies sollten Sie jedoch – wenn überhaupt – nur bei sehr einfachen Verletzungen in Betracht ziehen. Die Durchsetzung Ihrer Rechte kann insbesondere für juristische Laien trügerisch sein. Wir sagen Ihnen warum Sie mit einem Anwalt bessere Chancen haben:
1. Stärkere Verhandlungsposition
Als auf das Schadensrecht spezialisierte Anwälte kennen wir die Tricks der Versicherungen. Wir wissen, wie hoch ein angemessenes Schmerzensgeld in Ihrem Fall ist und gehen daher nicht vorschnell auf mögliche Einigungen ein, nur um den Fall schnell abzuschließen. Dank unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über umfassende Kenntnisse darüber, wie wir Ihr Anspruchsschreiben am Besten formulieren und bei welcher Höhe des Schmerzensgeldes wir ansetzen, um am Ende ein sehr gutes Ergebnis für Sie zu erzielen.
2. Bessere Beratung beim Vorgehen
Oft werden von den Versicherungen Vergleiche angeboten, um die Angelegenheit schnell und außergerichtlich zu erledigen. Was für eine Privatperson dann zunächst nach viel Geld klingen mag, kann sich schnell als „Witz“ herausstellen, wenn um den tatsächlichen Anspruch weiß. Aus diesem Grund formulieren wir oftmals Gegenangebote an die Versicherungen, um Ihnen zu einem höheren Ausgleich zu verhelfen. Auch haben wir ein Auge dafür, wann eine Klage in Betracht gezogen werden sollte.
3. Absicherung für die Zukunft
Vorsicht geboten ist bei Vergleichen, die die Versicherungen anbieten. Regelmäßig versuchen diese nämlich, alle vergangenen und zukünftigen Schäden in einer Einmalzahlung auszugleichen. Damit wäre Ihr Fall endgültig erledigt, d.h. Sie hätten keinen Ausgleichsanspruch mehr für alle zukünftigen Schäden infolge des Unfalls. Problematisch ist dies vor allem dann, wenn Ihre Verletzung noch nicht ausgeheilt ist, z.B. weil Sie noch weitere Behandlungen oder Operationen brauchen. In solchen Fällen fokussieren wir uns auf sog. Schmerzensgeldvorschüssen, um Ihre Ansprüche auch für die Zukunft aufrecht zu erhalten.