Abstandsmessung
Warum muss man Abstand halten?
Das wichtigste Motiv, auf genügend Abstand zu achten, ist die Vermeidung von Unfällen. Ein Unfall passiert schneller als man denkt und kommt in den meisten Fällen überraschend. Es sind verschiedene Szenarien denkbar, in welchen die Unfallursache zu wenig Abstand ist.
Situation 1:
Das vorausfahrende Fahrzeug bremst plötzlich ab. Wurde zu wenig Abstand eingehalten, kann man nicht mehr rechtzeitig reagieren und abbremsen. Ehe man sich versieht, ist man in einen Auffahrunfall verwickelt.
Situation 2:
Fährt ein Drängler zu dicht auf, kann dies beim Vorausfahrenden Stress und Unsicherheit auslösen. Dadurch wird er automatisch unkonzentrierter, was wiederum das Unfallrisiko erhöht. Oder der Vorausfahrende fühlt sich gezwungen, schneller zu fahren und unterschreitet dadurch den Abstand zu seinem Vordermann. Bremst dieser ab, wiederholt sich das Szenario aus Beispiel 1 – diesmal aber mit drei oder mehr Unfallbeteiligten.
Daneben gibt es natürlich auch andere Motive, wie z.B. die Verhinderung eines Bußgelds. Wird man bei einer Abstandsmessung dabei erwischt, dass man zu wenig Abstand hält, sind neben hohen Bußgeldern auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote möglich. Um dies zu vermeiden, sollte stets genug Abstand eingehalten werden, sodass es nach der Abstandsmessung keine bösen Überraschungen gibt.
Abstandsmessung: Wie viel Abstand muss eingehalten werden?
Bei der Abstandsmessung kommt es darauf an, wo der Verstoß begangen wurde und wie schnell man dabei gefahren ist. Als goldene Regel gilt: Zu viel Abstand gibt es nicht. Daher im Zweifel lieber großzügig Abstand einhalten. Doch es gibt auch klare Grenzwerte – innerorts sowie außerorts.
Innerhalb geschlossener Ortschaften sollten Sie so viel an Abstand einhalten, wie Sie in 1 Sekunde an Strecke zurücklegen. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h entspricht dies einem Mindestabstand von 15 Metern oder etwa 3 PKW-Längen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Autobahn oder Fernstraßen) gilt die 2 Sekunden-Regel. Das heißt, Sie müssen die Strecke, die Sie in 2 Sekunden zurücklegen, als Mindestabstand einplanen. Haben Sie bei der Abstandsmessung eine Geschwindigkeit von 100 km/h, müssten Sie also einen Abstand von 50 Metern aufweisen.
Abstandsregel für LKWs
Während die Straßenverkehrsordnung (StVO) für PKWs nur einen angemessenen Abstand vorschreibt, sieht sie für LKWs klare Regeln vor: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h müssen LKWs mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen einen Abstand von 50 Metern einhalten. Ergibt die Abstandsmessung, dass der Mindestabstand nicht eingehalten wurde, droht ein Bußgeld bis zu 400 Euro – in schweren Fällen auch 2 Punkte in Flensburg sowie 3 Monate Fahrverbot.
Seitlicher Abstand
Aber nicht nur zum Vordermann sollte ausreichend Abstand eingehalten werden. Auch zur Seite sollte genügend Platz sein, etwa beim Überholvorgang oder um den Gegenverkehr nicht zu gefährden. Wie viel Abstand nötig ist, hängt von dem Fahrzeug ab, das passiert werden soll.
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- Einspurige Fahrzeuge (z.B. Fahrrad, Motorrad): mind. 1,5 Meter
- PKW/LKW: mind. 1 Meter
- Wartender Bus: mind. 2 Meter
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Woher weiß man, ob man genug Abstand hat?
Ob genug Abstand zum Vordermann eingehalten wird, kann im Alltag schwierig zu überprüfen sein. Einige Merkhilfen dienen dazu, den Mindestabstand richtig einzuschätzen. So kann auch bei der Abstandsmessung nichts schief gehen:
Halber Tachowert
Diese Merkhilfe eignet sich besonders gut für Schnellstraßen und Autobahnen und funktioniert wie folgt:
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- Tacho anschauen und Geschwindigkeit ablesen (z.B. 100 km/h)
- Wert halbieren (100 : 2 = 50)
- Halbierten Wert in Metern als Mindestabstand einhalten (50 Meter)
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Vorsicht: Bei einer Geschwindigkeit von über 130 km/h sollte lieber mehr Abstand eingehalten werden, da sich der Bremsweg bei hoher Geschwindigkeit erheblich verlängert.
Sekunden zählen
Diese Variante ist zwar nicht sehr genau, kann dafür aber nahezu überall verwendet werden.
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- Punkt aussuchen und fixieren, der vom Vordermann gerade passiert wurde
- Sofort anfangen, langsam zwei Sekunden abzuzählen: „einundzwanzig, zweiundzwanzig“
- Fixierten Punkt erst danach erreicht? Dann ist der Mindestabstand eingehalten.
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Leitpfosten
Im Alltag kann es schwierig sein, den konkreten Abstand richtig einzuschätzen. Als Orientierungshilfe dienen die schwarz-weißen Leitpfosten am Straßenrand, die z.B. an der Autobahn zu finden sind. Diese Pfosten sind genau 50 Meter voneinander entfernt.
Methoden zur Abstandsmessung
Zur Abstandsmessung können verschiedene Messverfahren zum Einsatz kommen:
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- Abstandsmessung von einer Brücke aus
Abstandsmessungen von einer Brücke aus können entweder durch Bildaufnahmen oder per Video erfolgen. Bei der ersten Variante werden die fahrenden Autos fotografiert und der Abstand mittels Fahrbahn-Markierungen ermittelt. Bei der Videomessverfahren werden zwei Kameras genutzt, eine für den Nah- und eine für den Fernbereich. Im Anschluss werden die Videos angesehen, Standbilder erzeugt und der Abstand mithilfe der Zeit- und Geschwindigkeitsangaben ausgerechnet.
- Abstandsmessung von einer Brücke aus
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- Abstandsmessung per Police-Pilot-System
Bei dieser Messmethode kommen sog. Videonachfahrsysteme zum Einsatz. Dazu werden z.B. Polizeiautos mit Sensoren für die Abstandsmessung ausgestattet und können damit per Knopfdruck Abstandsverstöße auf Video aufzeichnen.
- Abstandsmessung per Police-Pilot-System
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- Abstandsmessung mit Laserpistole
Neben der Geschwindigkeit kann die Laserpistole auch den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen messen. Mit dieser Methode können insbesondere auch Motorradfahrer gemessen werden.
- Abstandsmessung mit Laserpistole
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Folgen der Abstandsmessung bei zu wenig Abstand
Wie viel Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss, richtet sich nach der Geschwindigkeit. Daher kommt es bei der Strafe ebenso auf die Geschwindigkeit an. Dabei kann man 4 Gruppen unterscheiden:
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- Unter 80 km/h
- Über 80 km/h
- Über 100 km/h
- Über 130 km/h
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Unter 80 km/h
Hier drohen nur geringe Strafen. Diese sind pauschal festgelegt – unabhängig vom tatsächlichen Abstand:
Über 80 km/h
Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 80 km/h kommen neben einem Bußgeld ebenso Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot in Betracht. Allerdings kommt es hier sehr wohl auf den konkreten Abstand an. Als Mindestabstand gilt der halbe Tacho (bei Tachowert 100 km/h sind es 50 Meter Abstand). Je geringer der tatsächliche Abstand war, desto höher fällt die Strafe aus. Bei der Bewertung erfolgt eine Staffelung über Zehntel des halben Tachowertes. Ein Zehntel wären 5 Meter Abstand, zwei Zehntel 10 Meter usw.
Über 100 km/h
Die gleiche Staffelung erfolgt bei Geschwindigkeiten über 100 km/h. Allerdings drohen hier zusätzlich Fahrverbote:
Über 130 km/h
Die gleiche Staffelung erfolgt bei Geschwindigkeiten über 130 km/h. Im Gegensatz zu Geschwindigkeit zwischen 101-130 km/h wird hier das Bußgeld höher. Punkte und Fahrverbote bleiben gleich.
Abstandsmessung in der Probezeit
Fahranfänger dürfen sich in der Probezeit kaum Fehler erlauben. Bereits bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre und es muss ein Aufbaukurs besucht werden. Da ein zu geringer Abstand schon als A-Verstoß zählt, sollten sich Fahranfänger keinen Abstandsverstoß zu Schulden kommen lassen.
Wann zu wenig Abstand zur Nötigung wird
Nötigung gilt als Straftat und kann eine Freiheitsstrafe zwischen 1 und 3 Jahren nach sich ziehen. Drängeln und extrem dichtes Auffahren kann als Nötigung gewertet werden. Doch auch ein Fahrer, der die linke Spur nicht freigibt oder absichtlich bremst kann sich wegen Nötigung strafbar machen.
Bußgeldbescheid nach Abstandsmessung – Lohnt sich ein Einspruch?
Bei allen Messmethoden können Fehler auftreten, z.B. weil das Messgerät falsch eingestellt oder die Messung fehlerhaft ist. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie genug Abstand eingehalten haben, kann ein durchaus Einspruch erfolgreich sein. Das gleiche gilt für den Fall, dass ein Drängler genau bei der Abstandsmessung knapp vor Ihnen einschert und dadurch der Mindestabstand nicht eingehalten wurde. Hier müssen Sie aber den Mindestabstand durch Abbremsen wiederherstellen. Können Sie das nachweisen, hat der Einspruch in den meisten Fällen Erfolg.
Sie sind unsicher, ob Sie Einspruch einlegen sollten? Nehmen Sie gerne direkt zu uns Kontakt auf und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir erklären Ihnen Ihre Erfolgsaussichten in einem kostenfreien Erstgespräch. Alternativ können Sie Ihren Bußgeldbescheid auch online mit dem ADAC-Bußgeldrechner überprüfen.