Abstandsmessung

Wird im Straßenverkehr zu wenig Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern gehalten, können hohe Bußgelder verhängt werden. Zur Abstandsmessung selbst gibt es verschiedene Verfahren. Doch wie hoch das Bußgeld letztlich ausfällt, ist im Bußgeldkatalog geregelt. Dieser stellt auf den Ort und die Geschwindigkeit zum Zeitpunkt der Abstandsmessung ab. Aber was heißt das nun konkret? Wir haben alle wichtigen Infos rund um das Thema Abstand und Abstandsmessung für Sie zusammengefasst.

Warum muss man Abstand halten?

Das wichtigste Motiv, auf genügend Abstand zu achten, ist die Vermeidung von Unfällen. Ein Unfall passiert schneller als man denkt und kommt in den meisten Fällen überraschend. Es sind verschiedene Szenarien denkbar, in welchen die Unfallursache zu wenig Abstand ist.

     

    Situation 1:

    Das vorausfahrende Fahrzeug bremst plötzlich ab. Wurde zu wenig Abstand eingehalten, kann man nicht mehr rechtzeitig reagieren und abbremsen. Ehe man sich versieht, ist man in einen Auffahrunfall verwickelt.

    Situation 2:

    Fährt ein Drängler zu dicht auf, kann dies beim Vorausfahrenden Stress und Unsicherheit auslösen. Dadurch wird er automatisch unkonzentrierter, was wiederum das Unfallrisiko erhöht. Oder der Vorausfahrende fühlt sich gezwungen, schneller zu fahren und unterschreitet dadurch den Abstand zu seinem Vordermann. Bremst dieser ab, wiederholt sich das Szenario aus Beispiel 1 – diesmal aber mit drei oder mehr Unfallbeteiligten.

    In beiden Fällen könnte man den Unfall leicht vermeiden, indem man auf den Abstand achtet. Genügend Abstand zu halten ist daher ein einfaches Mittel zur Unfallprävention und dient dem Eigenschutz. Aus diesem Grund sollten Sie nicht nur bei Abstandsmessungen Ihren Sicherheitsabstand einhalten. Was zu tun ist, wenn es trotzdem zum Verkehrsunfall kommt, lesen Sie hier.

    Daneben gibt es natürlich auch andere Motive, wie z.B. die Verhinderung eines Bußgelds. Wird man bei einer Abstandsmessung dabei erwischt, dass man zu wenig Abstand hält, sind neben hohen Bußgeldern auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote möglich. Um dies zu vermeiden, sollte stets genug Abstand eingehalten werden, sodass es nach der Abstandsmessung keine bösen Überraschungen gibt.

       

      Abstandsmessung: Wie viel Abstand muss eingehalten werden?

      Bei der Abstandsmessung kommt es darauf an, wo der Verstoß begangen wurde und wie schnell man dabei gefahren ist. Als goldene Regel gilt: Zu viel Abstand gibt es nicht. Daher im Zweifel lieber großzügig Abstand einhalten. Doch es gibt auch klare Grenzwerte – innerorts sowie außerorts.

      Innerhalb geschlossener Ortschaften sollten Sie so viel an Abstand einhalten, wie Sie in 1 Sekunde an Strecke zurücklegen. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h entspricht dies einem Mindestabstand von 15 Metern oder etwa 3 PKW-Längen.

      Außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Autobahn oder Fernstraßen) gilt die 2 Sekunden-Regel. Das heißt, Sie müssen die Strecke, die Sie in 2 Sekunden zurücklegen, als Mindestabstand einplanen. Haben Sie bei der Abstandsmessung eine Geschwindigkeit von 100 km/h, müssten Sie also einen Abstand von 50 Metern aufweisen.

      Abstandsregel für LKWs
      Während die Straßenverkehrsordnung (StVO) für PKWs nur einen angemessenen Abstand vorschreibt, sieht sie für LKWs klare Regeln vor: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h müssen LKWs mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen einen Abstand von 50 Metern einhalten. Ergibt die Abstandsmessung, dass der Mindestabstand nicht eingehalten wurde, droht ein Bußgeld bis zu 400 Euro – in schweren Fällen auch 2 Punkte in Flensburg sowie 3 Monate Fahrverbot.

      Seitlicher Abstand
      Aber nicht nur zum Vordermann sollte ausreichend Abstand eingehalten werden. Auch zur Seite sollte genügend Platz sein, etwa beim Überholvorgang oder um den Gegenverkehr nicht zu gefährden. Wie viel Abstand nötig ist, hängt von dem Fahrzeug ab, das passiert werden soll.

          • Einspurige Fahrzeuge (z.B. Fahrrad, Motorrad): mind. 1,5 Meter
          • PKW/LKW: mind. 1 Meter
          • Wartender Bus: mind. 2 Meter

      Woher weiß man, ob man genug Abstand hat?

      Ob genug Abstand zum Vordermann eingehalten wird, kann im Alltag schwierig zu überprüfen sein. Einige Merkhilfen dienen dazu, den Mindestabstand richtig einzuschätzen. So kann auch bei der Abstandsmessung nichts schief gehen:

      Halber Tachowert

      Diese Merkhilfe eignet sich besonders gut für Schnellstraßen und Autobahnen und funktioniert wie folgt:

          1. Tacho anschauen und Geschwindigkeit ablesen (z.B. 100 km/h)
          2. Wert halbieren (100 : 2 = 50)
          3. Halbierten Wert in Metern als Mindestabstand einhalten (50 Meter)

      Vorsicht: Bei einer Geschwindigkeit von über 130 km/h sollte lieber mehr Abstand eingehalten werden, da sich der Bremsweg bei hoher Geschwindigkeit erheblich verlängert.

      Sekunden zählen

      Diese Variante ist zwar nicht sehr genau, kann dafür aber nahezu überall verwendet werden.

          1. Punkt aussuchen und fixieren, der vom Vordermann gerade passiert wurde
          2. Sofort anfangen, langsam zwei Sekunden abzuzählen: „einundzwanzig, zweiundzwanzig“
          3. Fixierten Punkt erst danach erreicht? Dann ist der Mindestabstand eingehalten.

      Leitpfosten

      Im Alltag kann es schwierig sein, den konkreten Abstand richtig einzuschätzen. Als Orientierungshilfe dienen die schwarz-weißen Leitpfosten am Straßenrand, die z.B. an der Autobahn zu finden sind. Diese Pfosten sind genau 50 Meter voneinander entfernt.

      Methoden zur Abstandsmessung

      Zur Abstandsmessung können verschiedene Messverfahren zum Einsatz kommen:

          • Abstandsmessung von einer Brücke aus
            Abstandsmessungen von einer Brücke aus können entweder durch Bildaufnahmen oder per Video erfolgen. Bei der ersten Variante werden die fahrenden Autos fotografiert und der Abstand mittels Fahrbahn-Markierungen ermittelt. Bei der Videomessverfahren werden zwei Kameras genutzt, eine für den Nah- und eine für den Fernbereich. Im Anschluss werden die Videos angesehen, Standbilder erzeugt und der Abstand mithilfe der Zeit- und Geschwindigkeitsangaben ausgerechnet.
          • Abstandsmessung per Police-Pilot-System
            Bei dieser Messmethode kommen sog. Videonachfahrsysteme zum Einsatz. Dazu werden z.B. Polizeiautos mit Sensoren für die Abstandsmessung ausgestattet und können damit per Knopfdruck Abstandsverstöße auf Video aufzeichnen.
          • Abstandsmessung mit Laserpistole
            Neben der Geschwindigkeit kann die Laserpistole auch den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen messen. Mit dieser Methode können insbesondere auch Motorradfahrer gemessen werden.

      Folgen der Abstandsmessung bei zu wenig Abstand

      Wie viel Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss, richtet sich nach der Geschwindigkeit. Daher kommt es bei der Strafe ebenso auf die Geschwindigkeit an. Dabei kann man 4 Gruppen unterscheiden:

          • Unter 80 km/h
          • Über 80 km/h
          • Über 100 km/h
          • Über 130 km/h

      Unter 80 km/h

      Hier drohen nur geringe Strafen. Diese sind pauschal festgelegt – unabhängig vom tatsächlichen Abstand:

       

      Verstoß unter 80 km/h
      Folge
      Abstandsverstoß
      25 Euro Bußgeld
      Abstandsverstoß mit Gefährdung
      30 Euro Bußgeld
      Abstandsverstoß mit Unfallfolge
      35 Euro Bußgeld

      Über 80 km/h

      Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 80 km/h kommen neben einem Bußgeld ebenso Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot in Betracht. Allerdings kommt es hier sehr wohl auf den konkreten Abstand an. Als Mindestabstand gilt der halbe Tacho (bei Tachowert 100 km/h sind es 50 Meter Abstand). Je geringer der tatsächliche Abstand war, desto höher fällt die Strafe aus. Bei der Bewertung erfolgt eine Staffelung über Zehntel des halben Tachowertes. Ein Zehntel wären 5 Meter Abstand, zwei Zehntel 10 Meter usw.

       

      Abstand bei 81-100 km/h
      Bsp: Abstand bei 100 km/h
      Folgen
      1/10 des halben Tachowertes
      5 Meter
      320 Euro Bußgeld
      2/10 des halben Tachowertes
      10 Meter
      1 Punkt
      3/10 des halben Tachowertes
      15 Meter
      240 Euro Bußgeld
      4/10 des halben Tachowertes
      20 Meter
      1 Punkt
      5/10 des halben Tachowertes
      25 Meter
      160 Euro Bußgeld
      1 Punkt
      100 Euro Bußgeld
      1 Punkt
      75 Euro Bußgeld
      1 Punkt

      Über 100 km/h

      Die gleiche Staffelung erfolgt bei Geschwindigkeiten über 100 km/h. Allerdings drohen hier zusätzlich Fahrverbote:

       

      Abstand bei 101 - 130 km/h
      Bsp: Abstand bei 120 km/h
      Folgen
      1/10 des halben Tachowertes
      6 Meter
      320 Euro Bußgeld
      2/10 des halben Tachowertes
      12 Meter
      2 Punkte
      3/10 des halben Tachowertes
      18 Meter
      3 Monate Fahrverbot
      4/10 des halben Tachowertes
      24 Meter
      240 Euro Bußgeld
      5/10 des halben Tachowertes
      30 Meter
      2 Punkte
      2 Monate Fahrverbot
      160 Euro Bußgeld
      2 Punkte
      1 Monat Fahrverbot
      100 Euro Bußgeld
      1 Punkt
      75 Euro Bußgeld
      1 Punkt

      Über 130 km/h

      Die gleiche Staffelung erfolgt bei Geschwindigkeiten über 130 km/h. Im Gegensatz zu Geschwindigkeit zwischen 101-130 km/h wird hier das Bußgeld höher. Punkte und Fahrverbote bleiben gleich.

      Abstand bei über 130 km/h
      Bsp: Abstand bei 140 km/h
      Folgen
      1/10 des halben Tachowertes
      7 Meter
      400 Euro Bußgeld
      2/10 des halben Tachowertes
      14 Meter
      2 Punkte
      3/10 des halben Tachowertes
      21 Meter
      3 Monate Fahrverbot
      4/10 des halben Tachowertes
      28 Meter
      320 Euro Bußgeld
      5/10 des halben Tachowertes
      35 Meter
      2 Punkte
      2 Monate Fahrverbot
      240 Euro Bußgeld
      2 Punkte
      1 Monat Fahrverbot
      180 Euro Bußgeld
      1 Punkt
      100 Euro Bußgeld
      1 Punkt

      Abstandsmessung in der Probezeit

      Fahranfänger dürfen sich in der Probezeit kaum Fehler erlauben. Bereits bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre und es muss ein Aufbaukurs besucht werden. Da ein zu geringer Abstand schon als A-Verstoß zählt, sollten sich Fahranfänger keinen Abstandsverstoß zu Schulden kommen lassen.

      Wann zu wenig Abstand zur Nötigung wird

      Nötigung gilt als Straftat und kann eine Freiheitsstrafe zwischen 1 und 3 Jahren nach sich ziehen. Drängeln und extrem dichtes Auffahren kann als Nötigung gewertet werden. Doch auch ein Fahrer, der die linke Spur nicht freigibt oder absichtlich bremst kann sich wegen Nötigung strafbar machen.

      Bußgeldbescheid nach Abstandsmessung – Lohnt sich ein Einspruch?

      Bei allen Messmethoden können Fehler auftreten, z.B. weil das Messgerät falsch eingestellt oder die Messung fehlerhaft ist. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie genug Abstand eingehalten haben, kann ein durchaus Einspruch erfolgreich sein. Das gleiche gilt für den Fall, dass ein Drängler genau bei der Abstandsmessung knapp vor Ihnen einschert und dadurch der Mindestabstand nicht eingehalten wurde. Hier müssen Sie aber den Mindestabstand durch Abbremsen wiederherstellen. Können Sie das nachweisen, hat der Einspruch in den meisten Fällen Erfolg.

      Sie sind unsicher, ob Sie Einspruch einlegen sollten? Nehmen Sie gerne direkt zu uns Kontakt auf und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir erklären Ihnen Ihre Erfolgsaussichten in einem kostenfreien Erstgespräch. Alternativ können Sie Ihren Bußgeldbescheid auch online mit dem ADAC-Bußgeldrechner überprüfen.