Ein Arbeitsunfall kann das Leben von einem Moment auf den anderen dramatisch verändern. Neben den körperlichen und seelischen Belastungen kommen häufig auch finanzielle Sorgen hinzu. Viele Betroffene fragen sich, ob und von wem sie Schmerzensgeld erhalten können. Als spezialisierte Anwälte für Schmerzensgeld unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ihre Ansprechpartnerin

Katharina Riedl

Dr. Christian Meisl

Sebastian Kleber
Das Wichtigste im Überblick:
- Nach einem Arbeitsunfall zahlt primär die Berufsgenossenschaft – Schmerzensgeld gibt es aber nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder bei Wegeunfällen
- Bei Wegeunfällen haben Sie deutlich bessere Chancen auf Schmerzensgeld vom Unfallverursacher
- Die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen erfordert juristische Expertise – wir unterstützen Sie dabei mit jahrelanger Erfahrung
Die rechtliche Situation nach einem Arbeitsunfall
Grundsätzlich ist die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung der erste Ansprechpartner nach einem Arbeitsunfall. Sie übernimmt die Kosten für die Heilbehandlung und zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit auch Verletztengeld. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Zwei zentrale Szenarien für Schmerzensgeldforderungen
Der klassische Arbeitsunfall während der Arbeitszeit
Bei Unfällen während der eigentlichen Arbeitstätigkeit greift das sogenannte Haftungsprivileg des Arbeitgebers nach § 104 SGB VII. Dies bedeutet: Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht nur dann, wenn dem Arbeitgeber oder einem Kollegen Vorsatz nachgewiesen werden kann. Bloße Fahrlässigkeit oder selbst grobe Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften reichen dafür nicht aus.
In der Praxis ist der Nachweis von Vorsatz äußerst schwierig. Kein Unternehmen wünscht sich Arbeitsunfälle und in der Regel werden alle zumutbaren Maßnahmen zur Unfallverhütung ergriffen. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise ein Vorgesetzter seine Aufsichtspflicht gegenüber Auszubildenden grob vernachlässigt. In solchen Fällen kann Vorsatz unterstellt werden.
Der Wegeunfall mit besseren Erfolgsaussichten
Deutlich aussichtsreicher sind Schmerzensgeldforderungen bei sogenannten Wegeunfällen. Darunter fallen alle Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit. Wird ein Arbeitnehmer beispielsweise auf dem Arbeitsweg als Fußgänger oder Radfahrer von einem Auto angefahren, bestehen gute Chancen auf Schmerzensgeld vom Unfallverursacher.
Unsere Expertise für Ihre Ansprüche
Als auf Arbeitsunfälle spezialisierte Kanzlei verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen. In den vergangenen Jahren konnten wir für unsere Mandanten hohe Summen durchsetzen.
So gehen wir vor
Nach dem ersten Kontakt führen wir zeitnah ein ausführliches Erstgespräch durch. Dabei analysieren wir den Unfallhergang im Detail und prüfen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Wir dokumentieren alle Verletzungsfolgen sorgfältig und arbeiten bei Bedarf eng mit medizinischen Gutachtern zusammen.
Anschließend entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft und eventuellen Versicherungen. Dabei setzen wir auf eine klare Linie in den Verhandlungen, bleiben aber immer lösungsorientiert.
Die Höhe des Schmerzensgeldes
Die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Art und Schwere der Verletzungen
- Dauer der Heilbehandlung
- Bleibende körperliche oder seelische Folgen
- Einschränkungen im Beruf und Alltag
- Grad des Verschuldens
Als Orientierung dienen Schmerzensgeldtabellen aus der Rechtsprechung. Bei schweren Verletzungen mit bleibenden Folgen wurden in der Vergangenheit auch sechsstellige Summen zugesprochen.
Wichtige Fristen beachten
Nach einem Arbeitsunfall sollten Sie schnell handeln. Der Unfall muss dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden, damit dieser die Berufsgenossenschaft informieren kann. Schmerzensgeldforderungen verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
Kostenübernahme und Finanzierung
Die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt in erfolgreichen Fällen die Gegenseite. Zudem verfügen viele Arbeitnehmer über eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten trägt. Wir prüfen dies gerne für Sie im Rahmen einer kostenlosen Deckungsanfrage.
Bei nachweislicher Bedürftigkeit kann auch Prozesskostenhilfe beantragt werden. In jedem Fall finden wir eine passende Lösung für die Finanzierung.
Häufig gestellte Fragen
Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall?
Bei Arbeitsunfällen muss Vorsatz nachgewiesen werden, bei Wegeunfällen reicht bereits Fahrlässigkeit des Unfallverursachers. Die Berufsgenossenschaft zahlt generell kein Schmerzensgeld.
Wer trägt die Kosten für ein medizinisches Gutachten?
Die Höhe hängt von den konkreten Verletzungsfolgen und Umständen des Einzelfalls ab. Bei schweren Verletzungen mit bleibenden Folgen sind auch sechsstellige Beträge möglich.
Wer trägt die Kosten für ein medizinisches Gutachten?
Der Arbeitsunfall muss dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden. Schmerzensgeldforderungen verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Was genau zählt als Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall liegt vor bei Unfällen während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur/von der Arbeit. Auch Dienstreisen und betriebliche Veranstaltungen sind abgedeckt.
Wer trägt die Anwaltskosten?
Bei erfolgreicher Durchsetzung trägt die Gegenseite die Kosten. Alternativ greifen Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe.
Wie läuft das erste Beratungsgespräch ab?
Im ersten Beratungsgespräch analysieren wir Ihren Fall und prüfen mögliche Ansprüche. Wir erläutern das weitere Vorgehen und klären alle offenen Fragen.
Was ist bei einem Wegeunfall zu beachten?
Dokumentieren Sie den Unfallhergang möglichst genau und sichern Sie Beweise. Informieren Sie zeitnah Arbeitgeber und Berufsgenossenschaft.
Welche Unterlagen benötige ich?
Wichtig sind Unfallberichte, ärztliche Befunde, Fotos der Unfallstelle/Verletzungen und Zeugenaussagen. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung.
Wie lange dauert die Durchsetzung der Ansprüche?
Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate erreicht werden. Gerichtsverfahren dauern meist 1-2 Jahre.
Was zahlt die Berufsgenossenschaft?
Die Berufsgenossenschaft übernimmt Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen und zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld. Schmerzensgeld ist davon nicht umfasst.
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