Der Tod eines geliebten Menschen ist immer ein schwerer Schlag. Noch tragischer und belastender ist es, wenn der Tod die Folge eines vermeidbaren Behandlungsfehlers im Krankenhaus war. In dieser Situation befinden sich Hinterbliebene oft in einem Schockzustand – überwältigt von Trauer, Wut und Hilflosigkeit. Doch gerade jetzt ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich rechtlichen Beistand zu suchen. Denn den Angehörigen stehen in vielen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

Als Anwalt für Schmerzensgeld stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Ihre Ansprechpartner

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Dr. Christian Meisl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für VersicherungsrechtStrafrecht und Verkehrsrecht
Anwältin Arbeitsrecht Expertin Arbeitsrecht Anwalt Arbeitsrecht Experte Arbeitsrecht

Katharina Riedl

Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht
Anwalt Versicherungsrecht Experte Versicherungsrecht

Sebastian Kleber

Rechtsanwalt und Experte für Personenschäden und Versicherungsrecht

Das Wichtigste im Überblick:

  • Behandlungsfehler mit Todesfolge – rechtliche Möglichkeiten und Ansprüche für Betroffene
  • Erfahrene Rechtsanwälte bieten umfassende Beratung und Vertretung in Zivil- und Strafrecht
  • Keine Kostenfalle: Erstgespräch unverbindlich und Kosten transparent

Behandlungsfehler – Häufiger als man denkt

Behandlungsfehler kommen leider immer wieder vor. Studien gehen von jährlich bis zu 40.000 Todesfällen durch Behandlungsfehler in Deutschland aus. Hinter dieser Zahl stehen erschütternde Einzelschicksale. Fehler unterlaufen oft bei der Diagnose, bei Operationen oder bei der Medikamentengabe. Manchmal werden Komplikationen zu spät erkannt oder notwendige Behandlungen unterlassen. Die Folgen für die Patienten und ihre Familien sind verheerend.

Sie haben einen geliebten Menschen durch einen Behandlungsfehler verloren und fühlen sich allein gelassen? Wir stehen Ihnen bei – mit Herz und Sachverstand. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren!

Ihre Ansprüche als Hinterbliebene

Als Hinterbliebene eines Opfers ärztlicher Behandlungsfehler stehen Ihnen in der Regel Ansprüche auf:

  • Schadensersatz (z.B. für Beerdigungskosten, entgangenen Unterhalt)
  • Schmerzensgeld
  • Feststellung der Haftung des Arztes/des Krankenhauses
  • Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen

Diese Ansprüche ergeben sich u.a. aus dem Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) und aus unerlaubten Handlungen (§ 823 BGB). Um sie durchzusetzen, müssen Sie nachweisen, dass der Tod auf einen Fehler des Arztes oder des Klinikpersonals zurückzuführen ist.

Beweislast – Eine Hürde mit Anwalt überwindbar

Der Nachweis eines Behandlungsfehlers ist nicht immer einfach. Grundsätzlich müssen Sie als Patient oder Hinterbliebene beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat und dieser für den Schaden (hier: den Tod) ursächlich war. Das kann schwierig sein, wenn der Arzt Fehler abstreitet oder die Dokumentation lückenhaft ist.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, z.B. bei groben Behandlungsfehlern oder bei Dokumentationsmängeln. Hier kann sich die Beweislast umkehren, so dass die Haftung vermutet wird und der Arzt sich entlasten muss. Ein erfahrener Anwalt für Medizinrecht weiß, wann solche Ausnahmen greifen und wie man die Beweislast am besten handhabt.

Warum erfahrene Anwälte hinzuziehen?

Gerade bei Personenschäden mit Todesfolge ist anwaltlicher Beistand unverzichtbar. Denn hier geht es um hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldbeträge. Zugleich sind die medizinischen und juristischen Fragen bei Behandlungsfehlern oft hochkomplex.

Ein versierter Fachanwalt für Medizinrecht ist in diesem schwierigen Terrain Ihr Lotse. Er verschafft Ihnen Klarheit über Ihre Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit. Er kümmert sich um die zeitnahe Sicherung von Beweisen, holt Gutachten ein und führt die Korrespondenz mit Ärzten, Kliniken, Versicherungen und Behörden. Wenn nötig, vertritt er Sie auch vor Gericht – in einem Zivilverfahren ebenso wie als Nebenklagevertreter in einem Strafverfahren gegen den Arzt.

Wie wir von Dr. Meisl Rechtsanwälte Sie unterstützen

Wir sind eine Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Medizinrechts. Die Durchsetzung von Ansprüchen nach ärztlichen Behandlungsfehlern gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir verbinden juristische Exzellenz mit Empathie und Engagement für unsere Mandanten.

Konkret bieten wir Ihnen:

  • Eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Umfassende Vertretung in Zivil- und Strafverfahren
  • Erfahrung durch eine Vielzahl erfolgreich geführter Verfahren
  • Unermüdlichen Einsatz für Ihre Interessen – außergerichtlich und vor Gericht

Kostenrisiko mindern – Erstberatung und Prozesskostenhilfe

Wir wissen, dass viele Mandanten sich nach einem Todesfall Sorgen um die Anwalts- und Verfahrenskosten machen. Deshalb hier gute Nachrichten:

Die Erstberatung bei uns ist stets unverbindlich und kostenlos. Auch darüber hinaus machen wir die Kosten immer transparent und überschaubar.

In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe. Damit sinkt Ihr Kostenrisiko deutlich.

Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen – nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen! Wir sind für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch!

Häufig gestellte Fragen

Woran erkenne ich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die ärztliche Behandlung nicht dem medizinischen Standard entspricht und der Patient dadurch einen Schaden erleidet. Hinweise können sein: eine fehlerhafte Diagnose, Komplikationen nach einer OP, unterlassene Befunderhebungen oder Aufklärungsfehler. Letztlich muss aber ein Gutachter den Fehler feststellen.

Welche Ansprüche habe ich als Angehöriger bei einem tödlichen Behandlungsfehler?

Als Angehöriger haben Sie in der Regel Anspruch auf Schadensersatz (z.B. für Beerdigungskosten und entgangenen Unterhalt), Schmerzensgeld, sowie auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche verjähren in der Regel 3 Jahre ab dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis vom Schaden erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. In Einzelfällen kann die absolute Verjährung nach 30 Jahren eintreten. Am besten handeln Sie zeitnah.

Brauche ich für die Durchsetzung meiner Ansprüche einen Anwalt?

Es ist dringend ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Die medizinischen und rechtlichen Fragen sind komplex, die Beweisführung ist schwierig. Ein spezialisierter Anwalt für Medizinrecht ist hier unverzichtbar, um Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen – außergerichtlich oder vor Gericht.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich mir anwaltliche Hilfe hole?

Die Anwaltskosten richten sich meist nach dem Gegenstandswert und können je nach Fall variieren. Wir bieten Ihnen aber ein kostenloses Erstgespräch, verschaffen Kostentransparenz und prüfen auch die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe. Zudem ist vieles über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Wie weist man einen Behandlungsfehler nach?

Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen, sind meist medizinische Gutachten nötig. Darin muss bestätigt werden, dass der Arzt von den medizinischen Standards abgewichen ist und dies für den Schaden (den Tod) ursächlich war. Wir beauftragen für Sie die nötigen Gutachten und bereiten diese für eine juristische Argumentation auf.

Kann ich auch gegen das Krankenhaus vorgehen oder nur gegen den Arzt?

 Wenn der Fehler von einem angestellten Arzt oder vom Pflegepersonal verursacht wurde, haftet in den meisten Fällen das Krankenhaus. Der Anspruch richtet sich dann gegen den Krankenhausträger. Es ist aber auch möglich, direkt gegen den Arzt vorzugehen, wenn dieser selbstständig tätig war (Belegarzt).

Muss der Arzt ins Gefängnis, wenn ihm ein tödlicher Behandlungsfehler nachgewiesen wird?

Ob der Arzt eine Freiheitsstrafe erhält, hängt davon ab, ob ihm strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden kann (z.B. fahrlässige Tötung). Das wird in einem Strafverfahren geklärt, das parallel zum Zivilverfahren läuft. Eine Verurteilung ist eher selten, aber möglich. Wir vertreten Sie auf Wunsch in beiden Verfahren.

Wie lange dauert es, bis ich Schadensersatz und Schmerzensgeld erhalte?

Die Dauer ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn die Haftung klar ist und eine außergerichtliche Einigung erzielt wird, kann es relativ schnell gehen. Kommt es zum Prozess, dauert es oft länger, manchmal mehrere Jahre. Wir versuchen stets, den schnellsten und effektivsten Weg für Sie zu finden.