Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht
Was ist Betäubungsmittelstrafrecht?
Alle Delikte, die einen Bezug zu Drogen aufweisen, werden dem Betäubungsmittelstrafrecht untergeordnet. Die rechtliche Grundlage stellt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Darin finden sich viele Regelungen, die den Umgang mit verbotenen Substanzen unter Strafe stellt.
Was ist ein Betäubungsmittel?
Betäubungsmittel werden oft mit Drogen gleichgesetzt. Allerdings können auch Medikamente darunterfallen. Eine detaillierte Auskunft darüber, was Betäubungsmittel im Sitte des Betäubungsmittelstrafrechts sind, geben die Anlagen I-III des BtMG. Dort werden sämtliche Betäubungsmittel in drei Gruppen aufgeteilt. Wir haben Ihnen eine kurze Übersicht zusammengestellt:
Nicht verkehrsfähig
Vgl. Anlage I des BtMG.
Z.B. Cannabis, Heroin, Morphin, Codein, Meskalin.
Verkehrsfähig, aber nicht verschreibungsfähig
Vgl. Anlage II des BtMG.
Dienen meist als Grundstoff zur Herstellung medizinischer Produkte.
Verkehrsfähig und verschreibungsfähig
Vgl. Anlage III des BtMG
Z.B. Amphetamine, Opium, medizinischer Cannabis.
Betäubungsmittelstrafrecht: Was ist strafbar?
So gut wie jede Handlung im Zusammenhang mit Drogen ist strafbar. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn eine behördliche Erlaubnis vorliegt, beispielsweise wenn die Betäubungsmittel für Medizinprodukte benötigt werden. Ohne eine solche behördliche Erlaubnis bleibt der Besitz, Anbau, Handel, Import, die Herstellung etc. strafbar. Geregelt wird das in den § 29 BtMG.
Welche Strafen drohen im Betäubungsmittelstrafrecht?
Grundsätzlich sieht § 29 Abs. 1 BtMG eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wie hoch die Geld- oder Freiheitsstrafe im Betäubungsmittelstrafrecht tatsächlich ausfällt, hängt von diversen Faktoren im Einzelfall ab. Eine wichtige Rolle spielen:
- Art der Droge
- die Art des Vergehens (z.B. gewerbsmäßiger Handel, Verkauf an Minderjährige, Tod eines Menschen)
- die Menge der illegalen Droge (insb. Gewicht des enthaltenen Wirkstoffs)
In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr. Gleiches gilt z.B. für Personen, die über 21 Jahre alt sind und Betäubungsmittel unerlaubt an Minderjährige abgeben (vgl. § 29a BtMG).
Gut zu wissen: Gemäß § 29 Abs. 5 BtMG kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von einer Bestrafung absehen, wenn die Betäubungsmittel lediglich zum Eigengebrauch in geringer Menge angebaut, hergestellt, eingeführt, etc. wurden.
Brauche ich einen Anwalt?
Wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, sollten sich frühzeitig um einen Anwalt bzw. Strafverteidiger bemühen. Je schneller wir Ihren Fall betreuen, desto besser können wir der Strafverfolgung entgegenwirken. Als Ihr Verteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werden wir uns – je nach Sachverhalt – die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit, einen Freispruch oder eine milde Strafe als Ziel setzen. Zudem drohen nach einer Verurteilung oftmals weitere Konsequenzen wie z.B. Führerscheinentzug, Berufsverbot oder ein angeordneter Entzug. Auch bei diesen Schritten stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite und werden das Beste für Sie rausholen. Daher lohnt sich eine umfassende Beratung durch einen Anwalt.