Anwalt im Dieselskandal

Der Dieselskandal ist einer der größten Unternehmensskandale in jüngerer Geschichte und betrifft Millionen von Menschen. Systematisch wurden Verbraucher mit dem Anschein eines umweltverträglichen Dieselfahrzeugs getäuscht. Sie können sich wehren! Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des EuGH und des BGH haben Sie Ansprüche, die wir für Sie durchsetzen können.

Allgemeine Informationen

In einem Sensationsurteil hat der BGH im Mai 2020 eine Grundsatzentscheidung getroffen und den Käufern für die Fahrzeuge, die vom Abgasskandal/Dieselskandal betroffen sind, einen Schadensersatzanspruch zugesprochen.
Demnach begeht ein Hersteller, der ein Fahrzeug in den Verkehr bringt, das die angegebenen Emissionswerte nur auf dem Prüfstand einhält, eine sittenwidrige Täuschung, die zum Ersatz des verursachten Schadens berechtigt.
Auch der EuGH hat sich mit dem Dieselskandal beschäftigt. Auch er urteilte zugunsten der Käufer. Die Software, die den Emissionsausstoß nicht bei regulärem Gebrauch des Fahrzeugs reduziert, ist eine unzulässige Abschaltvorrichtung nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007 und unionsrechtswidrig. Gleichzeitig besteht darin ein Sachmangel, wodurch Betroffene sich nicht nur an den Hersteller, sondern auch direkt an den Verkäufer wenden können, um Gewährleistungsrechte innerhalb von zwei Jahren  geltend zu machen.
Ebenfalls als illegale Abschaltvorrichtung gilt das sogenannte Thermofenster. Bei Fahrzeugen mit diesem Thermofenster wird der Höchstwert des Abgasausstoßes nur bestimmten Temperaturen eingehalten. Außerhalb dieser Temperaturen werden auch hier die zulässigen Emissionswerte überschritten.

Wer ist betroffen?

Nicht nur Fahrzeuge von VW sind im Dieselskandal betroffen. Auch eine Vielzahl anderer Autohersteller hat Fahrzeuge mit einer illegalen Abschaltvorrichtung in den Verkehr gebracht. Neben den EA-189 und EA-288 Motoren, die in Fahrzeugen von VW und dessen Tochterunternehmen Audi, Seat und Skoda verbaut wurden, enthalten auch Motoren von vielen anderen Herstellern eine unzulässige Abschaltvorrichtung. Als Abschaltvorrichtung gilt nach der Rechtsprechung des EuGH auch das sog. Thermofenster
Betroffen sind beispielweise folgende Hersteller:

VW

unter anderem:

Golf, Polo, Passat 

Seat

unter anderem:

Ibiza, Ateca, Exeo

Porsche

unter anderem:

Cayenne, Macan, Panamera

Opel

unter anderem:

Zafira 1.6 CDTi, Insignia 2.0 CDT, Cascada 2.0 CDTi

Mercedes

Unter anderem:

A-Klasse, B-Klasse, CLS Modelle

Audi

unter anderem:

Audi A1 bis A8 Modelle ab Baujahr 2007

Welche Ansprüche habe ich?

Sonderfall: Thermofenster

Der EuGH gab dem Abgasskandal eine neue Wendung, als er die Thermofenster ebenfalls als unzulässige Abschaltvorrichtung einstufte. Fahrzeuge mit diesem Thermofenster halten die Emissionswerte nur bei bestimmten Temperaturen ein und sind damit rechtswidrig. Betroffen sind auch viele Fahrzeuge, die VW ursprünglich mit der „Schummel-Software“ ausgerüstet hatte. Denn diesen Fahrzeugen wurde das Thermofenster durch eine rechtlich völlig unzureichende „Nachbesserung“ aufgespielt.
Aktuell hat der EuGH die Unzulässigkeit von Thermofenstern erneut bestätigt. In seinem Sensationsurteil vereinfacht er die Durchsetzung der Käuferrechte immens und stellt erwartungsgemäß klar, dass Betroffene einen Schadensersatzanspruch wegen eines Thermofensters geltend machen können.

NEUE KLAGEWELLE

Die Deutsche Umwelthilfe hat das Kraftfahrt-Bundesamt verklagt, weil trotz klarer und eindeutiger Rechtsprechung des EuGH weiterhin Fahrzeuge mit Thermofenstern zugelassen wurden. Der EuGH hat der Deutschen Umwelthilfe eine Klagebefugnis zugesprochen und erneut bestätigt, dass Thermofenster unionsrechtswidrig sind.
Inzwischen hat das VG Schleswig der Deutschen Umwelthilfe Recht gegeben und die Zulassung mit Thermofenster als rechtswidrig beurteilt. Mit weiteren Anfechtungen von bereits zugelassenen Fahrzeugen ist zu rechnen. Auch massenhafte Rückrufaktionen können folgen!
Mit einer neuen Klagewelle 2023 ist nicht nur wegen der Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt zu rechnen. Mit Spannung richtet sich der Blick der juristischen Fachwelt gerade auf das neue Abgasskandal-Urteil des EuGH im Frühjahr 2023.
Der EU-Generalanwalt hat beantragt, die Hürden für eine Haftung auf Schadensersatz im Dieselskandal erheblich zu senken. Sollte sich der EuGH dem erwartungsgemäß anschließen, werden die Nutzungsersatzansprüche der Hersteller beschränkt und die Durchsetzbarkeit der Ansprüche der Verbraucher erheblich erleichtert.
Damit ist einer neuen Klagewelle Tür und Tor geöffnet!
r
Inzwischen hat der EuGH in einem Sensationsurteil entschieden!
Der EuGH hat ganz nach unserer Prognose entschieden und lässt nun einen fahrlässigen Verstoß gegen das Europarecht für die Entstehung eines Schadensersatzanspruches ausreichen! Faktisch wird damit wohl alleine die Darlegung eines Thermofensters oder anderer Abschaltvorrichtungen für Ihren Anspruch genügen.
Ebenfalls widerspricht der EuGH dem BGH und begrenzt die Ersatzansprüche der Hersteller für die gezogenen Nutzungsvorteile der Farhrzeugkäufer, die Ihren Anspruch verkürzen können.
Das heißt für Sie: Höhere Schadensersatzansprüche und einfachere Durchsetzung!
r
Wir raten: Nehmen Sie diese Chance wahr und fordern Sie Ihr Recht auf Schadensersatz ein!

Unsere Beratung

Wie sieht unsere rechtliche Beratung im Abgasskandal aus? Wie verläuft ein typisches Mandat? 

Kontakt

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