Entschädigung bei Unfall mit Todesfolge ist ein sensibles und komplexes Thema, das viele Familien betrifft. Angehörige, die einen geliebten Menschen durch einen tragischen Unfall verloren haben, müssen nicht nur mit ihrem eigenen Schmerz umgehen, sondern stehen auch oft vor rechtlichen und finanziellen Herausforderungen. Unsere Kanzlei, Dr. Meisl Rechtsanwälte, versteht die Schwierigkeiten, die Sie in dieser Zeit durchmachen, und ist darauf spezialisiert, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu helfen und Sie umfassend zu beraten.

Rechtliche Entschädigung zielt darauf ab, den Hinterbliebenen in diesem schwierigen Abschnitt ein angemessenes Schmerzensgeld zukommen zu lassen, und kann zur Deckung finanzieller Lasten, die durch den Verlust entstehen, beitragen. Es gibt verschiedene Formen der Entschädigung, auf die Hinterbliebene Anspruch haben können, wie etwa Hinterbliebenengeld, Schadenersatz oder Schmerzensgeld für Schockschäden. Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann jedoch komplex sein, weshalb Expertenrat von großer Bedeutung ist. Als Anwalt für Schmerzensgeld stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Entschädigung bei Unfall mit Todesfolge hilft Hinterbliebenen in finanzieller und emotionaler Hinsicht
  • Rechtliche Entschädigung bietet verschiedene Ansprüche wie Hinterbliebenengeld, Schadenersatz und Schmerzensgeld
  • Die Kanzlei Dr. Meisl Rechtsanwälte ist hierbei ein zuverlässiger Partner, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und umfassend zu beraten.

Was versteht man unter ‚Entschädigung bei Unfall mit Todesfolge‘?

Entschädigung bei Unfall mit Todesfolge bezieht sich auf die finanzielle Wiedergutmachung, die den Hinterbliebenen eines Verkehrsunfallopfers zusteht. Dieser Anspruch betrifft in der Regel die direkten Angehörigen und zielt darauf ab, die finanzielle Belastung durch den Verlust eines geliebten Menschen abzumildern. Bei den Entschädigungen handelt es sich um materielle und immaterielle Entschädigungen, die aus verschiedenen Gründen geltend gemacht werden können.

Arten von Ansprüchen, die geltend gemacht werden können

Schmerzensgeld: Dieser Anspruch kann erhoben werden, wenn der Verstorbene vor seinem Tod Schmerzen oder Leiden erfahren hat. Schmerzensgeld dient als Ausgleich für immaterielle Schäden durch den Unfall.

Unterhaltsschaden: Dieser Schaden tritt ein, wenn der Verstorbene finanziell für die Hinterbliebenen gesorgt hat und diese nun aufgrund des Unfalls mit einer finanziellen Belastung konfrontiert sind. Hierbei werden beispielsweise Verluste an Lebensunterhalt, Rentenansprüche oder auch Einbußen in der Altersvorsorge berücksichtigt.

Beerdigungskosten: Zu diesen Kosten zählen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Beerdigung oder Einäscherung des Verstorbenen entstehen. Sie sind demjenigen zu erstatten, dem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen.

Naturalunterhaltsschaden: Dieser Schaden entsteht durch den Wegfall des Getöteten im Rahmen der ihm obliegenden Mithilfeverpflichtungen im gemeinsamen Haushalt. Der Beitrag, den der Getötete zum gemeinsamen Haushalt leistete, ist ebenfalls in Geld zu ersetzen.

Todesfolge: Dies bezeichnet die finanzielle Entschädigung, die den Hinterbliebenen eines Unfallopfers zusteht, wenn ein geliebter Mensch infolge des Unfalls verstorben ist. Es handelt sich hierbei um Schadenersatzansprüche, die in Geldform gezahlt werden, um den materiellen und immateriellen Schaden der Hinterbliebenen auszugleichen.

In unserer Kanzlei beraten und unterstützen wir Menschen, die mit diesen schwierigen Situationen konfrontiert sind. Unser Ziel ist es, eine angemessene Entschädigung für die Betroffenen zu erreichen und ihnen dabei zu helfen, wieder etwas Gerechtigkeit zu erfahren.

Rechtliche Grundlagen und Anspruchsberechtigte

In Deutschland gibt es mehrere gesetzliche Regelungen zur Entschädigung bei Unfällen mit Todesfolge. Im Falle eines solchen Unfalls können die Hinterbliebenen Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld geltend machen. Seit dem 22.07.2017 ist in Deutschland das sogenannte „Hinterbliebenengeld“ eingeführt worden, welches den Angehörigen eines Getöteten zusteht. Dies dient als finanzielle Entschädigung für den immateriellen Schaden, der durch den Verlust eines geliebten Menschen entstanden ist.

Wer ist anspruchsberechtigt

  1. Nahe Familienangehörige: Bei der Entschädigung nach einem Unfall mit Todesfolge sind in der Regel die nächsten Familienangehörigen, wie Ehepartner, Kinder und Eltern, anspruchsberechtigt. Darüber hinaus können auch Geschwister, Großeltern oder andere nahe Verwandte unter bestimmten Umständen einen Anspruch geltend machen.
  2. Lebenspartner: Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind ebenfalls anspruchsberechtigt, sofern sie gesetzliche Erben sind.
  3. Hinterbliebene: Bei der gesetzlichen Erbfolge kann auch derjenige, der durch Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt wurde, Ansprüche geltend machen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Hinterbliebenengeld anstelle von oder zusätzlich zu Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld gezahlt werden kann.
  4. Unterhaltsansprüche: Personen, die einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Verstorbenen hatten, können auch weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Unterhaltsansprüche geltend machen, wenn diese durch den Unfall entstanden sind oder sich erhöht haben.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Entschädigungsansprüche bei Unfällen mit Todesfolge von den konkreten Umständen des Unfalls und den Unfallfolgen abhängig sind. Deshalb empfehlen wir, sich bei Fragen zur Entschädigung bei Unfällen mit Todesfolge von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Bei der Kanzlei Dr. Meisl Rechtsanwälte sind wir auf die Betreuung von Personenschäden spezialisiert und unterstützen sie gerne bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Der Prozess der Anspruchsdurchsetzung

Um Ansprüche auf Entschädigung effektiv durchzusetzen, ist es wichtig, dass wir als Anwälte mit den erforderlichen juristischen Strategien vertraut sind und unsere Mandanten durch den gesamten Prozess begleiten. Dies beinhaltet:

  • Beweispflicht: Bei der Durchsetzung von Ansprüchen ist es entscheidend, den Unfallhergang und die Schuldfrage zu klären. Dazu ist es notwendig, Beweise zu sammeln, wie zum Beispiel Fotos, Zeugenaussagen und Polizeiberichte. Die Beweispflicht liegt dabei in der Regel bei den Hinterbliebenen.
  • Gerichtsverfahren: Im Falle einer strittigen Schuldfrage kann ein Gerichtsverfahren unumgänglich sein. In diesem Prozess ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Beweise vorzulegen, um die Entschädigungsforderung zu untermauern.
  • Verhandlung: Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Verhandlung mit Versicherungen und anderen beteiligten Parteien, um eine angemessene Entschädigung zu erreichen.

Wichtige Fristen und Dokumente

In der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen sind verschiedene Fristen und Dokumente zu beachten. Dazu gehören:

  • Verjährungsfrist: Bei Entschädigungsansprüchen ist es wichtig, die Verjährungsfrist im Auge zu behalten. In der Regel beträgt diese 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Sollte die Frist verstrichen sein, können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
  • Dokumentation: Die Dokumentation des Unfalls und der daraus resultierenden Schäden ist entscheidend für die erfolgreiche Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen. Dazu gehören:
    • Polizeiberichte und Unfallprotokolle
    • Ärztliche Atteste und Befunde
    • Zeugenaussagen
    • Fotos und Videoaufnahmen, falls vorhanden

Das Beachten dieser Verfahren und Fristen sowie die Zusammenstellung der erforderlichen Dokumentation sind entscheidende Faktoren, um eine erfolgreiche Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei einem Unfall mit Todesfolge zu gewährleisten. Als Kanzlei Dr. Meisl Rechtsanwälte stehen wir unseren Mandanten zur Seite, um sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu vertreten.

Wie die Kanzlei Dr. Meisl Rechtsanwälte helfen kann

Als spezialisierte Anwälte in der Bearbeitung von Personenschäden und insbesondere bei Fällen zur Entschädigung bei Unfall mit Todesfolge bieten wir unseren Mandanten fundierte rechtliche Beratung und Betreuung. Wir sind in der Lage, Ihnen effektiv bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu helfen.

Schadensersatz und Versicherung

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung von Schadensersatz in solchen Fällen. Dabei analysieren wir zunächst die bestehenden Versicherungsverträge und ermitteln, welche Leistungen im Einzelfall beansprucht werden können. Es ist wichtig, dass wir frühzeitig mit der Versicherung in Kontakt treten und die notwendigen Fristen wahren.

Rechtsprechung und Anwalts- und Gerichtskosten

Wir berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen bei Unfall mit Todesfolge. Wir informieren unsere Mandanten über die zu erwartenden Kosten während des Verfahrens, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, und entwickeln gemeinsam eine Strategie, um die bestmögliche Entschädigung zu erzielen.

Gutachten

Ein wichtiger Aspekt bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen ist die Einholung eines Gutachtens. Hierbei arbeiten wir eng mit renommierten Sachverständigen zusammen, um die Schadenshöhe und den entstandenen Verlust für unsere Mandanten präzise zu berechnen und zu dokumentieren.

Mit unserer Erfahrung und Fachkenntnissen im Bereich Entschädigung bei Unfall mit Todesfolge stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und den ersten Schritt in Richtung einer gerechten Entschädigung zu gehen.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist anspruchsberechtigt für eine Entschädigung nach einem Unfall mit Todesfolge?

Anspruchsberechtigt sind in der Regel die nächsten Angehörigen des Verstorbenen, wie Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und Eltern. Diese können Ansprüche auf Schmerzensgeld, Unterhaltsschäden und die Übernahme von Bestattungskosten geltend machen.

Welche Arten von Entschädigungen können nach einem tödlichen Unfall gefordert werden?

Nach einem tödlichen Unfall können verschiedene Arten von Entschädigungen gefordert werden, darunter Schmerzensgeld für das Leid der Angehörigen, Ersatz für entgangenen Unterhalt, falls der Verstorbene der Hauptverdiener war, sowie Erstattung der Beerdigungskosten.

Wie wird die Höhe der Entschädigung bestimmt?

Die Höhe der Entschädigung hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem Einkommen des Verstorbenen, dem Grad der Verantwortung des Unfallverursachers und dem Maß der erlittenen Trauer und des Verlusts der Angehörigen. Jeder Fall wird individuell bewertet.

Was muss ich tun, um eine Entschädigung nach einem Unfall mit Todesfolge zu beantragen?

Zunächst sollten Sie einen Anwalt konsultieren, um Ihren Fall zu besprechen. Sie müssen den Unfall nachweisen und alle relevanten Dokumente wie Todesurkunde, Polizeibericht und Nachweise über das Einkommen des Verstorbenen bereitstellen.

Gibt es eine Frist für die Geltendmachung einer Entschädigung?

Ja, in Deutschland müssen Entschädigungsansprüche in der Regel innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Unfalls oder der Kenntnis der Schäden und der Person des Ersatzpflichtigen gestellt werden. Diese Frist kann variieren, daher ist rechtzeitige Rechtsberatung wichtig.

Kann ich auch dann eine Entschädigung erhalten, wenn der Unfallverursacher nicht gefunden wird?

Auch wenn der Unfallverursacher nicht gefunden wird, können unter Umständen Ansprüche über den Entschädigungsfonds für Verkehrsunfälle geltend gemacht werden. Ein spezialisierter Anwalt wie wir kann Ihnen dabei helfen, die möglichen Optionen zu evaluieren.