Sollte Ihr Flug sich verspätet haben oder Ihr Gepäck verloren gegangen sein, können Sie nach dem „Montrealer Übereinkommen“ Schadensersatz geltend machen. Ihnen steht ein Anspruch auf Schadensersatz bei Personenschäden, Verspätung des Flugs, bei beschädigtem Gepäck und Sachschäden zu.
In unseren weiteren Beiträgen können Sie über Ihre Rechte aus der „Fluggastrechte-Verordnung“ und Ihre Möglichkeiten, Ihr Geld zurück zu erhalten lesen.
Was ist das Montrealer Übereinkommen?
Das „Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr“ – oder kurz: Montrealer Übereinkommen – ist ein internationales Abkommen, das Betroffenen Ansprüche auf Schadensersatz gibt. Ratifiziert wurde es unter anderem von Japan, USA und der EU. In der Anwendung hat das Montrealer Übereinkommen vor deutschem Recht und der europäischen „Fluggastrechte-Verordnung“ Vorrang.
Ziel des Übereinkommens ist es, einheitliche Ansprüche für internationale Beförderungen gerade für Verbraucher festzulegen.
Wann gilt das Montrealer Übereinkommen?
Das Montrealer Übereinkommen gilt für jede internationale Beförderung von Personen, Reisegepäck oder Gütern, die durch Luftfahrzeuge erfolgt. Eine Beförderung ist international, wenn die Reise eine Ländergrenze überschreitet. Der Ankunftsflughafen oder ein Zwischenstopp muss in einem anderen Staat liegen, als der Abflugsort. Durch Verordnung der EU (EG 889/2002) werden auch Flüge innerhalb der einzelnen Unionsmitgliedsstaaten miterfasst.
Wird die Beförderung von einem Unternehmen mit Sitz in der EU geleistet, gelten keine Besonderheiten. Für Beförderungen eines Transportunternehmens mit Sitz außerhalb der EU, muss der Staat des Abflugs- und der Staat des Zielorts das Übereinkommen unterzeichnet haben.
Werden Hin- und Rückflug einheitlich gebucht, gilt das Übereinkommen auch, wenn der Abflugsort und der Zielort des Rückfluges in einem Staat liegen, der das Übereinkommen unterzeichnet hat. Das eigentliche Reiseziel gilt nur als Zwischenstopp.
Wann habe ich einen Schadensersatzanspruch?
Einen Anspruch auf Schadensersatz haben Sie nach dem Montrealer Übereinkommen bei Gepäckschäden, Sachschäden und Personenschäden.
Anspruch bei Personenschäden
Anspruch bei Sachschäden
Anspruch bei Verspätungsschäden
Keine Verantwortlichkeit des Reisenden
Ihre Rechte zusammengefasst
Für andere Konstellationen gibt die europäische „Fluggastrechte-Verordnung“ Ansprüche auf Betreuungsleistungen, Ausgleichsleistungen und Unterstützungsleistungen.