Schmerzensgeld bei gebrochener Nase – Ihre Ansprüche professionell durchsetzen
Ein Nasenbeinbruch bedeutet für Betroffene meist nicht nur akute Schmerzen, sondern auch erhebliche Beeinträchtigungen im Alltag. Neben der eingeschränkten Atmung und möglichen Geruchsstörungen leiden viele Patienten auch unter den ästhetischen Folgen der Verletzung. Wenn der Nasenbeinbruch durch Fremdverschulden verursacht wurde, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Als erfahrene Anwälte für Schmerzensgeld unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Ihre Ansprechpartnerin

Katharina Riedl
Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

Dr. Christian Meisl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Sebastian Kleber
Rechtsanwalt und Experte für Personenschäden und Versicherungsrecht
Das Wichtigste im Überblick:
- Bei einem Nasenbeinbruch durch Fremdverschulden stehen Ihnen Schmerzensgelder zwischen 2.500 € und 15.000 € zu
- Die Höhe richtet sich nach Schwere der Verletzung, Behandlungsverlauf und möglichen Folgeschäden
- Eine frühzeitige anwaltliche Beratung sichert Ihre Ansprüche – wir bieten kostenlose Ersteinschätzung
Rechtliche Grundlagen für Ihr Schmerzensgeld
Die rechtliche Basis für Ihren Schmerzengeldanspruch bei einem Nasenbeinbruch bilden die §§ 823 und 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Paragraphen regeln die Verpflichtung zum Schadensersatz bei der Verletzung von Körper und Gesundheit durch Dritte. Das Schmerzensgeld soll dabei nicht nur die körperlichen Schmerzen, sondern auch die seelischen Belastungen und ästhetischen Beeinträchtigungen ausgleichen.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer gebrochenen Nase besteht immer dann, wenn die Verletzung durch das Verschulden eines Dritten verursacht wurde. Dies kann bei Verkehrsunfällen, tätlichen Auseinandersetzungen, Arbeitsunfällen oder Stürzen durch mangelnde Verkehrssicherung der Fall sein.
Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Nasenbeinbruch
Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt stets individuell unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Basierend auf unserer langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen können wir jedoch eine fundierte Einschätzung der zu erwartenden Größenordnung geben.
Bei einem unkomplizierten Nasenbeinbruch, der konservativ behandelt werden kann und keine bleibenden Schäden hinterlässt, bewegt sich das Schmerzensgeld typischerweise im Bereich von 2.500 bis 5.000 Euro. Diese Summe erhöht sich deutlich, wenn eine operative Versorgung notwendig ist oder bleibende Funktionseinschränkungen zurückbleiben.
Bei komplizierten Brüchen mit Operation können Schmerzensgelder zwischen 5.000 und 10.000 Euro erreicht werden. In besonders schweren Fällen mit dauerhaften Folgeschäden, etwa bei anhaltenden Atmungsproblemen oder einer bleibenden Deformierung, sind auch Beträge bis zu 15.000 Euro realistisch.
Dokumentation und Beweissicherung
Die sorgfältige Dokumentation aller verletzungsbedingten Beeinträchtigungen ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldforderung. Besonders wichtig ist die umfassende ärztliche Dokumentation direkt nach dem Unfallereignis. Lassen Sie sich alle Befunde und Behandlungsunterlagen aushändigen und fotografieren Sie den Heilungsverlauf.
Das Führen eines Schmerztagebuchs, in dem Sie täglich Ihre Beschwerden und Einschränkungen notieren, unterstützt die spätere Bemessung des Schmerzensgeldes. Verzichten Sie unbedingt auf vorschnelle Zusagen gegenüber Versicherungen und unterschreiben Sie keine Vergleiche ohne anwaltliche Beratung.
Unsere Expertise für Ihre Ansprüche
Als erfahrene Anwälte verfügen wir über umfassende Erfahrung in der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen nach Nasenbeinbrüchen. In den vergangenen Jahren haben wir in zahlreichen Fällen erfolgreich reguliert und eine hohe außergerichtliche Erfolgsquote erzielt.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation mit Versicherungen und Behörden, holen erforderliche medizinische Gutachten ein und setzen Ihre Ansprüche wenn nötig auch gerichtlich durch. Dabei profitieren Sie von unserer spezialisierten Expertise und unserem Netzwerk aus medizinischen Sachverständigen.
Ihr Weg zum Schmerzensgeld
Der erste Schritt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei. Dabei analysieren wir Ihren Fall, prüfen die Erfolgsaussichten und erläutern Ihnen die weiteren Handlungsoptionen. Nach Mandatierung übernehmen wir umgehend alle erforderlichen Schritte zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Lassen Sie sich von unserer langjährigen Erfahrung und hohen Erfolgsquote überzeugen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Schmerzensgeld kann ich bei einer gebrochenen Nase erwarten?
Die Höhe des Schmerzensgeldes liegt typischerweise zwischen 2.500€ und 15.000€. Die genaue Summe hängt von der Schwere der Verletzung, dem Heilungsverlauf und möglichen bleibenden Schäden ab.
Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld zu fordern?
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Eine zeitnahe Geltendmachung erhöht jedoch die Erfolgsaussichten deutlich.
Wer zahlt das Schmerzensgeld bei einem Nasenbeinbruch?
Bei Verkehrsunfällen zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, bei Körperverletzungen der Täter persönlich. Bei Arbeitsunfällen kann die Berufsgenossenschaft zuständig sein.
Welche Unterlagen brauche ich für die Schmerzensgeldforderung?
Sie benötigen ärztliche Befunde, Fotos der Verletzung, ein Schmerztagebuch und Dokumentation des Heilungsverlaufs. Hilfreich sind auch Zeugenaussagen zum Unfallhergang und Belege für unfallbedingte Kosten.
Muss ich einen Anwalt einschalten?
Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert. Er kann die Angemessenheit von Angeboten beurteilen und Ihre Interessen professionell vertreten.
Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?
Die entstehenden Kosten besprechen wir transparent mit Ihnen in einem Beratungsgespräch. Bei erfolgreicher Durchsetzung werden die Kosten in der Regel von der Gegenseite getragen.
Wie lange dauert die Durchsetzung des Schmerzensgeldes?
Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb von 3-6 Monaten erfolgen. Bei gerichtlichen Verfahren muss mit einer Dauer von 12-18 Monaten gerechnet werden.
Bekomme ich auch Schmerzensgeld, wenn ich eine Teilschuld am Unfall trage?
Ja, auch bei Mitschuld steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Die Höhe reduziert sich dann entsprechend Ihres Verschuldensanteils.
Was passiert, wenn der Verursacher nicht zahlen kann?
Bei zahlungsunfähigen Verursachern können unter Umständen Opferentschädigungsleistungen beantragt werden. Wir prüfen für Sie alle verfügbaren Optionen.
Kann ich auch nachträglich mehr Schmerzensgeld fordern?
Bei unerwarteten Verschlechterungen oder neu aufgetretenen Folgeschäden kann ein Nachanspruch geltend gemacht werden. Dies muss innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen.