Geld zurück im Dieselskandal
Grundsätzlich können Sie als Betroffener im Dieselskandal auf zwei Wegen (zumindest einen Teil) Ihres Kaufpreises zurückerlangen:
Ihre Ansprechpartner
Dr. Christian Meisl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht
Katharina Riedl
Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht
ICH WILL MEIN AUTO BEHALTEN
GEGEN DEN VERKÄUFER
GEGEN DEN HERSTELLER
Der EuGH stärkt die Verbraucher: Auch ein fahrlässiger Verstoß gegen die Abgasvorgaben reicht für einen Schadensersatz!
Für Sie bedeutet das: Grundsätzlich reicht bereits das Vorliegen einer unzulässigen Abschaltvorrichtung oder Thermofensters für die Begründung eines Anspruches aus!
ICH WILL MEIN AUTO ZURÜCKGEBEN
GEGEN DEN VERKÄUFER
GEGEN DEN HERSTELLER
Bei den ursprünglichen Abschaltvorrichtungen gilt: Machen Sie Schadensersatz als geltend, bekommen Sie Ihren Kaufpreis zurück! Sie müssen lediglich die Nutzungsvorteile ersetzen und Ihr Farhzeug zurückgeben!
Sonderfall Thermofenster
Auch bei Thermofenster haben Sie Anspruch auf Schadensersatz!