Haushaltsführungsschaden
Bekanntlich fallen im Haushalt immer irgendwelche Arbeiten an. Ist man z.B. durch einen Unfall verletzt, kann man diesen Tätigkeiten zumindest vorübergehend nicht mehr nachgehen. Kann eine Person also infolge ihrer Verletzungen nicht mehr oder nur eingeschränkt ihren Haushalt führen, ist auch dies vom Schädiger als sog. Haushaltsführungsschaden zu ersetzen. Denkbar sind verschiedene Szenarien:
Varianten des Haushaltsführungsschadens
Beschäftigung einer Haushalthilfe
Wird eine Haushaltshilfe angestellt, um sich um den Haushalt zu kümmern, müssen die tatsächlichen Kosten (d.h. der Bruttolohn der Ersatzkraft) erstattet werden.
Kinder, Familienmitglieder, Freunde oder Dritte helfen unentgeltlich aus
In den meisten Fällen kann jedoch aus finanziellen Gründen nicht so einfach jemand für den Haushalt eingestellt werden, weswegen Kinder, Ehepartner, sonstige Familienmitglieder oder Freunde vorübergehend den Haushalt übernehmen. Da hier keine tatsächlichen Kosten anfallen, wird dieser Schaden fiktiv abgerechnet. Das bedeutet, dass der Nettolohn einer fiktiven Hilfskraft abzgl. Ersparter Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten ist.
Geschädigter nimmt keine fremde Hilfe an
Auch wenn der Verletzte keine fremde Hilfe annehmen will, sondern lieber eine stärkere Eigenbelastung oder geringere Versorgung hinnimmt, wird ein fiktiver Schaden angesetzt.
Was zählt zum Haushaltsführungsschaden?
Berücksichtigt werden alle im Haushalt anfallenden Tätigkeiten.
Das sind unter anderem:
- Planung und Organisation des Haushalts
- Lebensmitteleinkauf
- Kochen
- Putzen
- Wäsche waschen und bügeln
- Betreuung von Familienmitgliedern, z.B. Kinderbetreuung
- Gartenarbeit
- Reparaturarbeiten
Wie wird der Haushaltsführungsschaden ermittelt?
Wird eine Haushaltshilfe beschäftigt, müssen die tatsächlichen Kosten erstattet werden. Wird ein fiktiver Schaden herangezogen, können logischerweise keine konkreten Belege für die Kosten vorgelegt werden.
Berechnung des Haushaltsführungsschadens
Wird ein fiktiver Schaden angesetzt, gibt es verschiedene Ansätze zu dessen Berechnung.
1. Differenzmethode
Der erste Weg ist zunächst, die Haushaltstätigkeiten vor und nach dem Unfall umfangreich darzulegen.
Und das funktioniert so:
Erstens
Festlegen der Hausarbeiten, die vor der Verletzung regelmäßig durchgeführt wurden
Zweitens
Diesen Tätigkeiten eine Stundenzahl zuweisen, d.h. wie viel Zeit wurde für das EInkaufen, Kochen, Wäschewaschen etc. verwendet
Drittens
Ermitteln, was infolge der Verletzung nicht mehr möglich ist
Viertens
Der Zeiteinsatz, der nicht mehr erbracht werden kann, wird mit einem bestimmten Stundensatz multipliziert.
Der Stundensatz kann regional unterschiedlich sein, beträgt jedoch immer wenigstens den Mindestlohn.
2. Tabelle nach Schulz-Borck/Pardey
Einen Anhaltspunkt bieten Tabellen, wenn im Einzelfall der konkrete Aufwand für Haushaltstätigkeiten nicht genau ermittelt werden kann. Darin werden die erforderlichen Stunden für bestimmte Aufgaben dargelegt. Hierbei werden auch weitere Personen im Haushalt berücksichtigt, da davon ausgegangen wird, dass der Aufwand steigt, je mehr Menschen in einem Haushalt leben. Diese Tabellen sind allerdings nur unterstützend einzusetzen und bieten einzig eine Orientierungshilfe.
Um den Haushaltsführungsschaden korrekt zu beziffern, ist eine genaue Darstellung des Zeitaufwands für die einzelnen Haushaltstätigkeiten unumgänglich. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung einer solchen Übersicht behilflich.
Erforderliche Informationen
Für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Größe des Haushalts, u.a. ob ein Garten vorhanden ist
- Anzahl der Personen im Haushalt
- Anzahl der zu betreuenden Kinder/ Angehörigen
- Grad der Einschränkung infolge der Verletzung
Wann verjährt der Anspruch?
Der Anspruch Ersatz des Haushaltsführungsschadens verjährt nach drei Jahren zum Ende des Unfalljahres. Handelt es sich um einen Arztfehler, beginnt die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn man sichere Kenntnis von dem Fehler hat. Dies ist regelmäßig erst mit einem Gutachten zu dem Arztfehler der Fall.
Allerdings wird die Verjährung durch Verhandlungen mit der Versicherung gehemmt, wenn der Anspruch beziffert worden ist. Im besten Fall kann mit den Versicherern ein Verjährungsverzicht vereinbart werden.