Seit dem 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Verkehrsteilnehmer haben damit bei Verstößen mit höheren Bußgeldern zu rechnen. Generell sind z.B. zu schnelles Fahren und Falschparken, aber auch das Nichtbilden sowie das unberechtigte Befahren der Rettungsgasse teurer geworden. Immerhin gibt es eine gute Nachricht: Die ursprünglich geplanten härteren Fahrverbote haben sich nicht durchgesetzt. Was genau sich im neuen Bußgeldkatalog verändert hat, lesen Sie hier.
Überhöhte Geschwindigkeit
Zu schnelles Fahren kann jetzt richtig teuer werden. In vielen Fällen muss nun das Doppelte gezahlt werden. Ist man innerorts mit 16-20 km/h zu schnell unterwegs, sind statt den bisher 35 € nun 70 € fällig.
Außerorts gilt ganz allgemein „je schneller desto teurer“. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16-20 km/h ist ein Bußgeld von 60 € statt bisher 35 € angesetzt. Bei einer Überschreitung von über 70 km/h sind 700 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg sowie 3 Monate Fahrverbot möglich.
Falschparken
Statt bisher 15 € sind ab sofort 25 € zu entrichten, wenn man sein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot abstellt.
Für Halten in zweiter Reihe und das Parken auf einem Geh- oder Radweg sind 55 € fällig. Mit 80 € und einem Punkt wird bestraft, wer Geh-/Radwege blockiert und damit Fußgänger und Radfahrer gefährdet, weil diese z.B. auf die Straße ausweichen müssen.
Parkt man sein Auto unberechtigterweise auf einem Schwerbehindertenparkplatz, kostet das 55 € (statt bisher 35 €). Lässt man sein Auto auf einem Parkplatz stehen, der für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge vorgesehen ist, droht ein Bußgeld von 55 €.
Behinderung von Rettungszufahrten
Ebenfalls muss bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen tief in die Tasche gegriffen werden. So muss für das Nichtbilden der Rettungsgasse nicht nur mit einem Bußgeld von 200€ und zwei Punkten gerechnet werden, sondern auch mit einem Monat Fahrverbot. Für das Befahren der Rettungsgasse sind mindestens 240 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Werden in den beiden Fällen sogar andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt, kann ein Bußgeld von 320 € verhängt werden. Das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt wird mit 100 € und einem Punkt verfolgt, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden.
Für wen gilt der neue Bußgeldkatalog?
Die neuen, höheren Bußgelder gelten für alle Verstöße ab dem 09.11.2021. Demzufolge werden alle Verstöße, die bis einschließlich 08.11.2021 begangen wurden, der alte Bußgeldkatalog.
Was tun bei einem Bußgeldbescheid?
Gut zu wissen: Nicht immer müssen Sie das Bußgeld tatsächlich entrichten. Bußgeldbescheide sind sehr oft fehlerhaft. In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie auch Glück im Unglück hatten, dann lassen Sie hier Ihren Bußgeldbescheid kostenlos überprüfen.