Der Dieselskandal oder Abgasskandal ist einer der größten jemals aufgedeckten Wirtschaftsskandale in Deutschland und ganz weltweit. Seit mehreren Jahren werden die Zivilgerichte in Deutschland von einer Klagewelle getroffen, die in jüngerer Vergangenheit ihresgleichen sucht. Der Automobilhersteller VW und viele andere Konzerne haben Kraftfahrzeuge auf dem Markt gebracht, die nur scheinbar die angegebenen Emissionswerte beachteten. Stattdessen wurden diese Fahrzeuge mit einer Software versehen, die den Abgasausstoß nur auf dem Prüfstand einhielten.
Doch wie ist die aktuelle Rechtslage zu beurteilen? Was haben der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof entschieden?

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Das Grundsatzurteil des BGH

Im Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof das Grundsatzurteil gefällt, das richtungsweisend für die aktuelle Rechtslage war.
Der BGH verurteilte VW auf Schadensersatz. Das Gericht sah in dem Verhalten des Autoherstellers eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, die durch Geld ausgeglichen werden muss. Dem BGH nach kommt der im Rahmen einer bei der Motorenentwicklung getroffenen strategischen Entscheidung, die Typgenehmigungen der Fahrzeuge durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts zu erschleichen, eine besondere haftungsrechtliche Schwere zu.
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In seinem Grundsatzurteil verurteilte der BGH VW zu Schadensersatz aus einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung!

Sonderfall: Thermofenster

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit dem Abgasskandal beschäftigt und gab dem Komplex eine neue Wendung. Im Juli 2022 hat der EuGH in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren geurteilt, dass auch Thermofenster unzulässige Abschaltvorrichtungen im Sinne des Europarechts sind.
Das europäische Gericht stellt damit die ursprünglich im Dieselskandal bekanntgewordene Software den Thermofenstern gleich. Das hat er im November 2022 erneut bestätigt.
Solche Thermofenster, die die Abgasregulierung nur bei bestimmten Temperaturen zulassen, wurden in eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen eingebaut. Daneben hat VW ebenfalls das Thermofenster durch ein durchgeführtes Softwareupdate auf bereits vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge aufgespielt.
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Auch Fahrzeuge mit Thermofenster sind rechtswidrig. Betroffene können ebenfalls Schadensersatz verlangen!

Besondere Relevanz würde dies Fahrzeugen mit Thermofenster bringen. Massenhafte Rückrufaktionenvon erstmalig zugelassenen Fahrzeugen mit Thermofenster könnten die Folge sein, wenn die Deutsche Umwelthilfe obsiegt. Damit wäre eine neue Klagewelle mit hohen Erfolgsaussichten für Schadensersatzansprüche der Verbraucher sicher.

Aussicht auf 2023

Mit Spannung wird das Urteil des EuGH im Frühjahr 2023 zu erwarten sein. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)hat das Kraftfahrt-Bundesamt verklagt, da es weiterhin Fahrzeuge mit Thermofenstern zugelassen hat, obwohl der EuGH die Thermofenster in aller Klarheit und verbindlich als unzulässige Abschaltvorrichtungen eingestuft hat.
Welche Brisanz bringt das nächste EuGH-Urteil zum Dieselskandal noch?
Riesiges Aufsehen erlangten die Schlussanträge des EU-Generalanwalts. Schließt sich der EuGH diesen Anträgen erwartungsgemäß an, reicht bereits ein fahrlässiger Verstoß gegen die EU-Vorgaben, um Schadensersatz verlangen können! Auch Nutzungsersatz kann von den Verbrauchern nur noch beschränkt verlangt werden.
Tausende weitere Fahrzeuge sind mit Thermofenstern versehen. All diese Fahrzeuge sind vom Abgasskandal in Zukunft betroffen!
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Das heißt: Viel einfachere Rechtsdurchsetzung und höhere Schadensersatzansprüche!

Unsere rechtliche Beratung

Unsere Kanzlei ist mitunter auf das Zivilrecht und das Verkehrsrecht ausgerichtet.

In jahrelanger Tätigkeit treten wir regelmäßig gegen große Konzerne vor Gericht auf und können speziell den Fahrzeugherstellern auf Augenhöhe begegnen. Gerne stellen wir Ihnen unsere Kompetenz und Erfahrung zur Verfügung und beraten Sie in Ihrem Begehren im Abgasskandal.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und nutzen Sie unkompliziert ein kostenloses Erstgespräch!