Rechtsschutzversicherung zahlt nicht

Im Alltag läuft nicht immer alles nach Plan. Manchmal gehen Dinge kaputt oder sind mangelhaft, teilweise werden Verträge nicht eingehalten oder man wird vielleicht zu Unrecht gekündigt. Es gibt eine Vielzahl von Beispielen, wann zu Auseinandersetzungen kommen kann. Nicht immer lassen sich diese Fälle privat lösen. Doch der Weg zum Anwalt oder vor Gericht schreckt viele ab, da sie Angst vor hohen Kosten und langwierigen Verfahren haben. Um dagegen abgesichert zu sein, schließen viele eine Rechtsschutzversicherung ab – aber auch die spielt leider nicht immer so mit, wie gewünscht.

Was beinhaltet die Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung kommt für alle Kosten auf, die bei rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen. Das bedeutet, dass nicht nur die Kosten für Gerichtsverhandlungen inbegriffen sind, sondern auch außergerichtlich anfallenden Beträge, etwa die Bezahlung des Anwalts. Dabei zahlt die Versicherung auch dann, wenn Sie vor Gericht verlieren sollten. Außerdem können je nach Versicherungsvertrag weitere Leistungen vorgesehen sein, z.B. Mediationsverfahren.
Aber: Rechtsschutzversichert heißt nicht gleich rechtsschutzversichert! Abgesichert sind nur die zuvor ausdrücklich im Vertrag vereinbarten Rechtsbereiche. Wenn Sie also umfassend abgesichert sein wollen, sollten Sie sichergehen, dass Ihr Versicherungsvertrag möglichst viele Elemente enthält. Beispiele für Bereiche, die sich versichern lassen:

Privat

für den privaten Lebensbereich, z.B. für die Geltendmachung von Schadensersatz-forderngen

Beruf

für das Arbeitsleben, z.B. im Falle einer fristlosen Kündigung

Verkehr

für alles im Verkehrs-bereich, z.B. rechtliche Beratung nach einem Unfall

Immobilien

für Eigentümer, Vermieter und Mieter, z.B. Nachbarschafts-streitigkeiten

Wie man im Versicherungsfall vorgehen sollte

Um Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht zu gefährden, sollten Sie unbedingt die vertraglichen Pflichten einhalten. Die Pflichten sind meist in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geregelt, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten. Grundsätzlich sollten Sie Ihren Versicherungsfall immer so schnell wie möglich der Versicherung melden.

Wann und was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Die Versicherung wird erst dann Zahlungen für außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeiten anweisen, wenn sie eine Deckungszusage erteilt hat. Dies setzt logischerweise eine vorherige Anfrage voraus.

Die Deckungsfrage

Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung beanspruchen wollen, müssen Sie zunächst mit der Deckungsanfrage starten. Darin schildern Sie ihren konkreten Fall und bitten um die Zusage für die Kostendeckung. Die Deckungsanfrage können Sie entweder alleine stellen oder dies bereits ihrem Anwalt überlassen. Ein schon hier hinzugeschalteter Anwalt verschafft Ihnen einen großen Vorteil: Unsere Anwälte wissen, welche Informationen für die Versicherungsgesellschaften relevant sind und können somit schneller eine Zusage erwirken. Außerdem erkennen wir, welche Infos die Versicherer nicht verlangen dürfen oder wann sie die Leistung nur verzögern wollen. Sollte die Deckung abgelehnt werden, können wir zudem sofort reagieren und einschätzen, ob sich ein weiteres Vorgehen gegen die Rechtsschutzversicherung lohnt oder nicht.

Die Deckungszusage

Im Idealfall erteilt die Versicherung nach der Deckungsanfrage die Zusage für die Kostendeckung. Damit bringt der Versicherer zum Ausdruck, dass er den Versicherungsfall anerkennt und die Kosten im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme übernimmt. Dabei ist die Versicherung verpflichtet, unverzüglich zu handeln und innerhalb einer bestimmten Frist über die Kostenübernahme entscheiden. Geprüft werden alle entscheidungsrelevanten Unterlagen wie Beweismittel, Urkunden, Verträge,… Wird die Frist von der Versicherung nicht eingehalten oder wird die Entscheidung durch das Anfordern irrelevanter Unterlagen verzögert, muss sie den dadurch entstandenen Verzugsschaden ersetzen.

Einen bestimmten Anwalt gibt die Versicherung nicht vor, d.h. dieser darf frei nach Belieben ausgewählt werden. Allerdings wird der jeweilige Verfahrensschritt eingeschränkt. So wird zunächst z.B. nur eine Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit erteilt. Wenn außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte und folglich Klage erhoben werden soll, muss erneut eine Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung gestellt werden. Erst wenn diese auch die Kostenübernahme für das gerichtliche Verfahren zusichert, kommen auch bei der Klageerhebung keine Kosten auf Sie zu. Einzig die vereinbarte Eigenbeteiligung muss vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.

Probleme mit der Rechtsschutzversicherung

Die häufigsten Einwände der Versicherung, um der Leistungspflicht zu entgehen sind:

  • Wartezeit

Viele Rechtsschutzversicherungen verhängen eine „Wartezeit“ von z.B. 3 Monaten nach Vertragsabschluss. Innerhalb dieser Zeit wird kein Versicherungsschutz gewährt, obwohl man bereits in die Versicherung einzahlt. Die Versicherer wollen damit verhindern, dass der Vertrag nur deswegen abgeschlossen wird, weil unmittelbar ein Rechtsproblem droht.

  • Vorvertraglichkeit

Die Deckung wird oft mit dem Argument abgelehnt, dass der Versicherungsfall nicht während der Vertragslaufzeit eingetreten ist. Beispiel: Im Januar wird ein Gegenstand gekauft, der sich später als mangelhaft herausstellt. Deswegen sollen im März die Ansprüche gegenüber dem Händler geltend gemacht werden. Die Rechtsschutzversicherung wurde aber erst im Februar abgeschlossen. In diesem Fall wird die Versicherung die Deckung höchstwahrscheinlich wegen Vorvertraglichkeit ablehnen. Falls Sie jedoch zuvor bei einer anderen Rechtsschutzanbieter versichert waren und daran anschließend die Versicherung gewechselt haben, besteht noch die Chance, eine Deckungszusage zu erwirken.

Sie möchten ihre Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen? Gerne erstellen wir eine zielgerichtete Deckungsanfrage und setzen uns mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung. Sie haben diesen Schritt bereits erledigt, aber haben eine Ablehnung erhalten? Nehmen Sie zu uns Kontakt auf und nutzen Sie unser kostenfreies Erstgespräch. Wir prüfen für Sie, ob sich ein weiteres Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt und ergreifen die nötigen Schritte. Unser Team kennt sich im Bereich der Rechtsschutzversicherungen bestens aus und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.