Hilfe vom Anwalt bei Rotlichtverstoß

Eines der schönsten Gefühle beim Autofahren ist die bekannte „grüne Welle“. Doch das Ziel zu erreichen, ohne einmal anzuhalten ist nahezu unmöglich. Nichtsdestotrotz versuchen Autofahrer diese grüne Welle auszunutzen. In vielen Fällen spring die Ampel dann aber doch auf gelb um. Dann gibt es zwei Optionen: Anhalten oder Gas geben. Welche Variante die bessere ist, kommt auf die jeweilige Situation an. Wie weit ist man von der Ampel entfernt? Wie nah ist das nachfolgende Auto dran? Wie lange ist die Ampel schon gelb? Entscheidet man sich letztlich dafür, noch schnell Gas zu geben, ist ein Rotlichtverstoß leicht passiert.

Was zählt als Rotlichtverstoß?

Beim Überfahren einer roten Ampel kommt es darauf an, ob direkt nach der Ampel angehalten wird oder ob die gesamte Kreuzung überquert wird. Wird das Fahrzeug bei rotem Licht direkt nach der Ampel bzw. auf Höhe der Ampel angehalten, stellt dies meist nur einen Haltelinienverstoß dar. In solchen Fällen kann ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig werden.

Wird jedoch die gesamte Kreuzung überquert, obwohl die Ampel bereits rot war, wird dies als Rotlichtverstoß geahndet. Da hierbei der Gefahrenbereich befahren und somit eine schwere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer riskiert wird, wird fällt die Strafe dementsprechend höher aus. Begeht man einen Rotlichtverstoß, wird das mit mindestens 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg verfolgt.

Allerdings kommt es bei einem Rotlichtverstoß darauf an, wie stark andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Aus diesem Grund wird unterschieden, wie lange die Ampel rot war:

      • Einfacher Rotlichtverstoß
        Von einem einfachen Rotlichtverstoß ist dann die Rede, wenn die Ampel weniger als 1 Sekunde rot war. Dies wird noch als Unachtsamkeit gewertet. Bußgeld und Punkte fallen aber trotzdem an.
      • Qualifizierter Rotlichtverstoß
        Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß dauert die Rotphase schon länger als 1 Sekunde. Hier kann nicht mehr von einer Unachtsamkeit ausgegangen werden, weshalb die Strafe höher ausfällt und sogar ein Fahrverbot droht.

Folgen eines Rotlichtverstoßes

Über eine rote Ampel zu fahren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet wird. Dabei wird zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß sowie dem Sonderfall „Rote Ampel mit Grünpfeil“ unterschieden:

 

Ampel weniger als 1 Sekunde rot

War beim Rotlichtverstoß die Ampel weniger als eine Sekunde rot (=einfacher Rotlichtverstoß), kann von einer bloßen Unachtsamkeit ausgegangen werden.

 

Verstoß
Folgen
Rote Ampel überfahren
90 Euro Bußgeld
1 Punkt
… mit Gefährdung
200 Euro Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
… mit Sachbeschädigung
240 Euro Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot

Ampel länger als 1 Sekunde rot

War die Ampel beim Überfahren länger als 1 Sekunde rot (=qualifizierter Rotlichtverstoß), kann es sich nicht mehr um eine bloße Unachtsamkeit handeln. Vielmehr stellt das eine grobe Pflichtverletzung im Straßenverkehr dar. Aus diesem Grund wird diese Art von Rotlichtverstoß auch strenger verfolgt. Zu beachten ist zudem, dass je nach Tat ebenfalls eine Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich ist.

 

Verstoß
Folgen
Rote Ampel überfahren
200 Euro Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
… mit Gefährdung
320 Euro Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
… mit Sachbeschädigung
360 Euro Bußgeld
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot

Rote Ampel mit Grünpfeil

Ein Sonderfall stellt eine rote Ampel mit einem Grünpfeil-Schild dar. Zu beachten ist, dass bei einem solchen Schild trotzdem das Fahrzeug komplett anhalten muss, um auf den Autoverkehr sowie auf Fußgänger und Radfahrer zu achten. Wird dies missachtet, drohen ebenfalls ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg.

Verstoß
Folgen
Ohne Anhalten rote Ampel mit Grünpfeil überfahren
70 Euro Bußgeld
1 Punkt
… mit Gefährdung
100 Euro Bußgeld
1 Punkt
… mit Verursachen eines Unfalls
120 Euro Bußgeld
1 Punkt
… dabei Fußgänger oder Radfahrer behindern
100 Euro Bußgeld
1 Punkt

Wann der Rotlichtverstoß zur Straftat wird

Gerade für andere Verkehrsteilnehmer, die sich auf ihre Vorfahrt verlassen, kann das sehr gefährlich werden, wenn jemand die rote Ampel missachtet. Wird neben dem Überfahren einer roten Ampel zusätzlich ein besonders rücksichtsloses Verhalten und eine konkrete Gefährdung von Menschen oder Sachen festgestellt, kann aus der anfänglichen Ordnungswidrigkeit daher auch schnell eine Straftat werden. Im Strafgesetzbuch ist hierfür unter § 315 c StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Rotlichtverstoß in der Probezeit

Fahranfänger dürfen sich in der Probezeit kaum Fehler erlauben. Bereits bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre und es muss ein Aufbaukurs besucht werden. Da ein Rotlichtverstoß schon als A-Verstoß zählt, sollten Fahranfänger bei gelben Ampeln besonders vorsichtig sein, damit es nicht zu einem Rotlichtverstoß kommt.

Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß – Lohnt sich ein Einspruch?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie unrechtmäßig eines Rotlichtverstoßes beschuldigt wurden, dann können Sie das Messergebnis anzweifeln und innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass z.B. ein Blitzer an einer Ampel oder das zugehörige System nicht korrekt justiert worden sind. Außerdem muss die Gelbphase von einer bestimmten Dauer sein – innerorts sind das mind. 3 Sekunden, außerorts sogar 4 Sekunden. War diese Zeit aber zu kurz eingestellt, kann der Einspruch durchaus erfolgreich sein.

Des Weiteren sind Bußgeldbescheide oftmals fehlerhaft. Da für die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß nur eine einzige Sekunde ausschlaggebend ist, sollten Sie unbedingt Beweise anfordern. Unter Umständen könnte auch bereits Verjährung eingetreten sein.

In vielen Fällen lohnt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann den Bußgeldbescheid fachlich überprüfen und erklären, ob sich der Einspruch lohnt. Nutzen Sie gerne unser kostenfreies Erstgespräch und lassen Sie sich von einem Anwalt unserer Kanzlei Ihre Erfolgsaussichten erklären. Nehmen Sie hierzu einfach direkt zu uns Kontakt auf. Alternativ können Sie mit dem ADAC-Bußgeldrechner Ihren Bußgeldbescheid überprüfen.