Die Ausgangslage nach einem Fahrradunfall
Ein Fahrradunfall kann das Leben von einem Moment auf den anderen grundlegend verändern. Als Radfahrer sind Sie den Gefahren des Straßenverkehrs besonders ausgesetzt, da Sie im Gegensatz zu Autofahrern keine schützende Karosserie umgibt. Selbst vermeintlich kleine Kollisionen können zu schwerwiegenden Verletzungen führen, die Betroffene oft noch Monate oder Jahre nach dem eigentlichen Unfall belasten. Die körperlichen und seelischen Folgen eines solchen Unfalls sind dabei nicht zu unterschätzen.
Viele Unfallopfer fühlen sich in dieser Situation überfordert. Sie müssen sich einerseits um ihre gesundheitliche Genesung kümmern, andererseits sehen sie sich einem komplexen Versicherungsprozess gegenüber. Die Sorge, dass berechtigte Ansprüche nicht ernst genommen oder zu niedrig bewertet werden, belastet zusätzlich. Daher ist es umso wichtiger, frühzeitig einen Anwalt für Schmerzensgeld hinzuzuziehen.
Ihre Ansprechpartnerin

Katharina Riedl
Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

Dr. Christian Meisl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Sebastian Kleber
Rechtsanwalt und Experte für Personenschäden und Versicherungsrecht
Das Wichtigste im Überblick:
- Erfahrene Anwälte maximieren Ihre Chancen auf eine angemessene Schmerzensgeldzahlung
- Umfassende Betreuung von der Unfallaufnahme bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Professionelle Begutachtung und Dokumentation aller Unfallfolgen
Rechtliche Grundlagen für Ihr Schmerzensgeld
Als Geschädigter eines Fahrradunfalls haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der Unfall durch das Verschulden eines anderen verursacht wurde. Besonders wichtig für Radfahrer ist die sogenannte Gefährdungshaftung bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, die im § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt ist. Diese besagt, dass Sie als Radfahrer auch dann Ansprüche geltend machen können, wenn den Autofahrer kein direktes Verschulden trifft. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit die besondere Gefährdungslage, der Radfahrer im Straßenverkehr ausgesetzt sind.
Das Schmerzensgeld soll dabei einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen schaffen. Es berücksichtigt sowohl die körperlichen Verletzungen als auch die psychischen Folgen des Unfalls. Die konkrete Höhe wird individuell festgelegt und orientiert sich an vergleichbaren Fällen aus der Rechtsprechung.
Professionelle Unterstützung durch unsere Fachanwälte
Als Kanzlei Dr. Meisl Rechtsanwälte verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen nach Fahrradunfällen. Unsere spezialisierten Fachanwälte für Verkehrsrecht haben bereits hunderte von Mandanten erfolgreich vertreten und dabei höhere Schmerzensgeldzahlungen erreicht als ursprünglich von den Versicherungen angeboten.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Betreuung, die weit über die reine Rechtsberatung hinausgeht. Dies beginnt mit der sorgfältigen Dokumentation aller Verletzungsfolgen und umfasst auch die Zusammenarbeit mit einem Netzwerk erfahrener medizinischer Sachverständiger. In den Verhandlungen mit den Versicherungen können wir auf unsere langjährige Erfahrung zurückgreifen und wissen genau, welche Argumente für eine angemessene Entschädigung entscheidend sind.
Der Weg zu Ihrer Entschädigung
Nach einem Unfall ist es wichtig, systematisch vorzugehen, um Ihre Ansprüche optimal zu sichern. Dokumentieren Sie die Unfallstelle möglichst umfassend durch Fotos und sichern Sie die Kontaktdaten von Zeugen. Ein polizeilicher Unfallbericht kann später sehr wertvoll sein. Lassen Sie sich ärztlich untersuchen und dokumentieren Sie alle Verletzungen sorgfältig. Vermeiden Sie vorschnelle Aussagen gegenüber der gegnerischen Versicherung und holen Sie sich rechtzeitig anwaltliche Unterstützung.
Als Ihre Rechtsvertreter übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und sorgen dafür, dass alle relevanten Aspekte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden. Dazu gehören neben der Art und Schwere der Verletzungen auch Faktoren wie die Dauer der Heilbehandlung, bleibende Beeinträchtigungen und die Auswirkungen auf Ihr berufliches und privates Leben.
Unser Beratungsangebot für Sie
Wir bieten Ihnen ein professionelles Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Situation analysieren und die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen. Sie erhalten von uns eine fundierte Experteneinschätzung, welche Schmerzensgeldhöhe in Ihrem Fall realistisch erscheint. Dabei können wir auf unsere Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Fällen zurückgreifen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld zu fordern?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist.
Wie hoch fällt das Schmerzensgeld typischerweise aus?
Die Höhe variiert stark nach Verletzungsgrad und Unfallfolgen und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Was passiert, wenn ich eine Mitschuld am Unfall habe?
Eine Mitschuld mindert den Anspruch anteilig, schließt ihn aber nicht grundsätzlich aus.
Wer zahlt das Schmerzensgeld?
In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Wie lange dauert die Durchsetzung der Ansprüche?
Bei außergerichtlicher Einigung etwa 3-6 Monate, bei gerichtlicher Auseinandersetzung 1-2 Jahre.
Was passiert, wenn der Unfallverursacher nicht versichert ist?
In diesem Fall können Ansprüche direkt gegen den Schädiger oder unter Umständen gegen die Verkehrsopferhilfe geltend gemacht werden.
Benötige ich einen Anwalt?
Rechtlich ist dies nicht vorgeschrieben, aber erfahrungsgemäß werden mit anwaltlicher Hilfe deutlich höhere Zahlungen erreicht.
Was passiert bei Unfallverursachern ohne festen Wohnsitz?
Auch hier gibt es Lösungen – sprechen Sie uns an, wir prüfen die Möglichkeiten in Ihrem Fall.
Kann ich auch nachträglich noch Schmerzensgeld fordern?
Ja, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist und Sie nicht bereits einen Abfindungsvergleich unterschrieben haben.