Wenn Sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) aufgrund eines traumatischen Ereignisses leiden, stehen Ihnen Schmerzensgeldansprüche zu. Doch die Durchsetzung dieser Ansprüche ist oft kompliziert. Versicherungen versuchen, Zahlungen zu drücken und die Kausalität in Frage zu stellen. Um als Betroffener zu Ihrem Recht zu kommen, brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite. Wir von der Kanzlei Dr. Meisl verfügen über umfassende Expertise auf diesem Gebiet und unterstützen Sie mit Einfühlungsvermögen und Kompetenz dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Ihre Ansprechpartner

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Dr. Christian Meisl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für VersicherungsrechtStrafrecht und Verkehrsrecht
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Katharina Riedl

Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht
Anwalt Versicherungsrecht Experte Versicherungsrecht

Sebastian Kleber

Rechtsanwalt und Experte für Personenschäden und Versicherungsrecht

Das Wichtigste im Überblick:

  • Bei einer PTBS haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld – wir setzen dieses für Sie durch
  • Mit gerichtsfester Beweisführung und hartnäckigen Verhandlungen erzielen wir maximale Entschädigungen
  • In einem kostenlosen Erstgespräch erklären wir Ihnen, wie wir in Ihrem Fall vorgehen würden

Ihre Rechte als PTBS-Betroffener

Eine PTBS ist eine schwerwiegende psychische Störung, die nach einem extrem belastenden Ereignis wie einem Unfall, einer Gewalttat oder einer Katastrophe auftreten kann. Typische Symptome sind Flashbacks, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme und Angstgefühle. Viele Betroffene leiden massiv und können ihren Alltag nicht mehr wie gewohnt bewältigen.

Doch PTBS-Opfern stehen Schmerzensgelder als Ausgleich für die erlittenen seelischen Schmerzen zu. Ob aus Verkehrsunfällen, Straftaten oder Behandlungsfehlern – der Anspruch auf Entschädigung ist gesetzlich unter anderem in § 823 BGB verankert. Auch Schadensersatz für Verdienstausfälle und Behandlungskosten kann geltend gemacht werden. Der Nachweis des Traumas und der Kausalität ist dabei zentral.

Unsere Erfahrung für Ihren Erfolg

Wir von der Kanzlei Dr. Meisl setzen Ihre Ansprüche engagiert und kompetent durch. Unsere erfahrenen Anwälte sind auf Personengroßschäden und die Geltendmachung von Schmerzensgeld spezialisiert. Wir wissen, worauf es ankommt, um für Sie die maximale Entschädigung zu erreichen.

Zunächst klären wir in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt. Dann entwickeln wir eine individuelle Strategie. Wir kümmern uns um aussagekräftige ärztliche Gutachten, die den Nachweis von PTBS und Kausalität gerichtsfest belegen. Mit diesem Rüstzeug verhandeln wir hartnäckig mit Versicherungen und Schädigern. Auch den Klageweg scheuen wir nicht, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Lassen Sie Ihren Anspruch kostenlos prüfen!

So haben wir schon für viele PTBS-Betroffene hohe Schmerzensgelder erstritten – oft deutlich über den üblichen Beträgen. Dank unserer Expertise punkten wir auch in komplexen Fällen gegen die Versicherungen. Wir holen für Sie das Optimum heraus und begleiten Sie einfühlsam durch den gesamten Prozess.

Mit diesen Schritten zu Ihrem Schmerzensgeld

Um Ihren Anspruch erfolgreich durchzusetzen, ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend. Nach einem traumatischen Ereignis sollten Sie:

  1. Alle Unterlagen und Beweise sichern (Fotos, Zeugenaussagen, Polizeiberichte etc.)
  2. Die Symptome und Beschwerden genau dokumentieren
  3. Sich ärztlich und psychologisch untersuchen lassen
  4. Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, um Ihre Rechte zu wahren

Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Schritte einzuleiten. In einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir Ihren Fall und zeigen mögliche Lösungswege auf. Mit unserer Expertise an Ihrer Seite müssen Sie sich nicht länger hilflos fühlen, sondern können selbstbewusst Ihre Ansprüche verfolgen.

Oft fürchten Mandanten, mit ihrem Schmerzensgeldbegehren nicht ernst genommen zu werden. Doch wir stehen entschlossen an Ihrer Seite. Mit Engagement, Einfühlungsvermögen und Kompetenz setzen wir uns für Ihre Rechte ein. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Schmerzensgeld kämpfen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch – telefonisch, per Videocall oder persönlich in unserer Kanzlei.

Wir sind für Sie da und begleiten Sie durch diese schwierige Zeit. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können. Sprechen Sie uns an – wir sind an Ihrer Seite!

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und wie äußert sie sich?

Eine posttraumatische Belastungsstörung ist eine psychische Erkrankung, die nach einem extrem belastenden Ereignis wie einem schweren Unfall, einer Gewalttat oder einer Katastrophe auftreten kann. Betroffene leiden oft unter sich aufdrängenden Erinnerungen (Flashbacks), Albträumen, Schlafstörungen, Konzentrationsproblemen, emotionaler Taubheit und Angstgefühlen. Die Symptome einer PTBS können sehr quälend sein und die Lebensqualität massiv beeinträchtigen.

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ich an einer PTBS leide?

Ja, wenn Ihre PTBS auf ein Ereignis zurückzuführen ist, für das ein anderer die Verantwortung trägt. Der Schädiger haftet dann für die Folgen und muss Schmerzensgeld zahlen. Solche Ansprüche können sich z.B. aus Verkehrsunfällen, Gewalttaten, Behandlungsfehlern oder Arbeitsunfällen ergeben. Die Haftung ist gesetzlich in § 823 BGB sowie in Spezialvorschriften wie dem Straßenverkehrsgesetz verankert.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Schmerzensgeldanspruch erfüllt sein?

Entscheidend ist, dass die PTBS tatsächlich vorliegt und ursächlich auf das schädigende Ereignis zurückzuführen ist. Dafür muss ein Trauma nachgewiesen werden, das so schwer war, dass eine PTBS eine adäquate Folge darstellt. Dies muss durch fachärztliche Atteste und Gutachten belegt werden. Zudem müssen die geltenden Verjährungsfristen eingehalten werden. Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, die nötigen Nachweise zu erbringen.

In welcher Höhe kann Schmerzensgeld bei einer PTBS zugesprochen werden?

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere und Dauer der psychischen Beeinträchtigung ab. Je gravierender die Symptome und je größer die Lebenseinschränkungen, desto höher fällt die Entschädigung aus. Auch Aspekte wie Therapieaufwand und berufliche Folgen spielen eine Rolle. Die Bandbreite reicht von vier- bis fünfstelligen Summen. Unsere Anwälte holen für Sie das Maximum heraus.

Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld geltend zu machen?

Schmerzensgeldansprüche unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis erlangt hat. Bei der vorsätzlichen Körperverletzung gilt zudem eine Höchstfrist von 30 Jahren ab der Tat. Um Ihre Ansprüche zu wahren, sollten Sie daher frühzeitig anwaltlichen Rat einholen und tätig werden. Wir unterstützen Sie dabei.

Kann ich neben Schmerzensgeld auch Schadensersatz geltend machen?

Ja, Sie können zusätzlich zum Schmerzensgeld auch materiellen Schadensersatz verlangen, z.B. für Verdienstausfälle, Behandlungskosten oder sonstige unfallbedingte Aufwendungen. Der Schädiger muss Sie so stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht geschehen. Machen Sie daher alle Kosten und Einbußen geltend, die mit Ihrer PTBS zusammenhängen. Unsere Anwälte beraten Sie gerne zu Ihren Ansprüchen.

Wie weise ich eine PTBS und deren Ursächlichkeit nach?

Dafür sind fachärztliche Atteste und Gutachten nötig, die die Diagnose nach den gängigen Klassifikationen (ICD-10, DSM-5) stellen. Ergänzend sollten Ihre behandelnden Ärzte und Therapeuten die PTBS und ihre Auswirkungen ausführlich darlegen. Ihre Beschwerden und Symptome sollten Sie zudem selbst möglichst genau dokumentieren. Auch Zeugenaussagen zum schädigenden Ereignis können die Kausalität belegen. Unsere Anwälte kümmern sich um die gerichtsfeste Beweisführung.

Wie läuft das Verfahren zur Geltendmachung des Schmerzensgeldes ab?

Zunächst muss der Schädiger oder dessen Versicherung außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert werden. Dafür stellen wir das Schmerzensgeld beziffert unter Beifügung aller Atteste und Belege geltend. In der Regel kommt es dann zu Vergleichsverhandlungen, in denen wir hartnäckig für Ihre Interessen eintreten. Führt dies nicht zum Ziel, erheben wir für Sie Klage vor Gericht. Auch dort vertreten wir Sie entschlossen bis zu einem optimalen Ergebnis in Ihrem Sinne.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich Schmerzensgeld einklagen möchte?

Zunächst entstehen Kosten für Atteste, Gutachten und Anwaltsgebühren. Diese können Sie aber später vom Schädiger ersetzt verlangen, wenn Sie obsiegen. Bis dahin müssen Sie sie jedoch vorschießen. Wir berechnen unsere Gebühren nach dem Gegenstandswert und dem Grad unserer Tätigkeit. Gerne informieren wir Sie unverbindlich über die zu erwartenden Kosten. Oft ist auch eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe einschlägig. Scheuen Sie die Kosten nicht – wir finden eine Lösung!

Wie finde ich einen guten Anwalt für meinen Schmerzensgeldanspruch?

Wichtig ist, dass der Anwalt über Erfahrung und Expertise auf diesem Spezialgebiet verfügt. Unsere Kanzlei hat sich auf Personengroßschäden und die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert. Wir bieten Ihnen hohe Fachkompetenz, gepaart mit Einfühlungsvermögen und Engagement für Ihre Sache. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung aus vielen erfolgreichen Verfahren. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Termin für ein kostenloses Erstgespräch mit uns – telefonisch, per Videocall oder persönlich bei uns vor Ort.