Wenn der Winter zur Gefahr wird

Ein Sturz auf vereisten Wegen kann innerhalb von Sekunden schwerwiegende Folgen haben. Als erfahrene Kanzlei und Anwälte für Schmerzensgeld im Bereich Personenschäden unterstützt Sie das Team von Dr. Meisl Rechtsanwälte bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Schmerzensgeldforderungen. Seit vielen Jahren setzen wir uns als Ihr Anwalt für Schmerzensgeld erfolgreich für Mandanten ein, die Opfer mangelhafter Räum- und Streupflichten geworden sind.

Ihre Ansprechpartnerin

Anwältin Arbeitsrecht Expertin Arbeitsrecht Anwalt Arbeitsrecht Experte Arbeitsrecht

Katharina Riedl

Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht Experte Verkehrsrecht

Dr. Christian Meisl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für VersicherungsrechtStrafrecht und Verkehrsrecht
Anwalt Versicherungsrecht Experte Versicherungsrecht

Sebastian Kleber

Rechtsanwalt und Experte für Personenschäden und Versicherungsrecht

Das Wichtigste im Überblick:

  • Nach einem Sturz auf Eis können Ihnen erhebliche Schmerzensgelder zwischen 2.000 und 25.000 Euro zustehen
  • Grundstückseigentümer und Kommunen sind zur Räumung und Streuung verpflichtet – bei Verletzung dieser Pflicht haften sie
  • Schnelle und fundierte Beweissicherung ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Die rechtliche Situation bei Winterglätte

Die gesetzliche Lage ist eindeutig geregelt: Sowohl private Grundstückseigentümer als auch Kommunen tragen eine Verkehrssicherungspflicht. Diese verpflichtet sie, Gehwege und öffentliche Flächen von Schnee und Eis zu befreien. Die Pflicht gilt werktags von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss bis zu dessen Ende kontinuierlich geräumt werden. Gehwege müssen dabei in einer Breite von mindestens einem Meter so gründlich geräumt sein, dass ein sicheres Begehen möglich ist. Generell steht die Sicherheit der Passanten dabei immer an erster Stelle. Eine regelmäßige Kontrolle der Situation vor Ort ist daher unerlässlich.

Anspruchsgrundlagen und Schadensersatz

Nach § 823 BGB in Verbindung mit den kommunalen Straßenreinigungssatzungen können Sie bei Verletzung der Räumpflicht umfassende Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese umfassen nicht nur die unmittelbaren Heilbehandlungskosten, sondern auch Verdienstausfälle, Schmerzensgeld und den Ersatz für beschädigte Gegenstände. In der Praxis zeigt sich, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist daher der erste Schritt zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung

Die erfolgreiche Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen erfordert juristische Expertise und Erfahrung. Unser Team aus spezialisierten Anwälten bietet Ihnen eine umfassende Betreuung von der Beweissicherung bis zur Verhandlung mit Versicherungen. Wir stehen Ihnen dabei in jeder Phase des Verfahrens zur Seite und kümmern uns um alle rechtlichen Aspekte. Durch unsere jahrelange Erfahrung wissen wir genau, worauf es bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche ankommt.

Erste Schritte nach einem Sturz

Der Erfolg Ihrer Ansprüche hängt maßgeblich von der unmittelbaren Beweissicherung ab. Dokumentieren Sie die Unfallstelle fotografisch, sichern Sie Zeugenaussagen und bewahren Sie alle medizinischen Unterlagen sorgfältig auf. Ein spezialisierter Anwalt sollte zeitnah hinzugezogen werden, um die professionelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu gewährleisten. Sie können sich dabei voll und ganz auf unsere Expertise verlassen. Gemeinsam finden wir den besten Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ihr Weg zum Recht

In einem Beratungstermin analysieren wir Ihren Fall. Bei Mandatsübernahme beginnen wir umgehend mit der systematischen Beweissicherung und Anspruchsdurchsetzung. Wir setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein. Ihr Vertrauen ist uns wichtig und wir arbeiten mit höchster Sorgfalt an Ihrem Fall.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall geschah. Dennoch empfehlen wir eine zeitnahe Geltendmachung zur optimalen Beweissicherung.

Wer ist für die Räumung zuständig?

Bei öffentlichen Gehwegen sind primär die Kommunen verantwortlich, die diese Pflicht jedoch oft an Anlieger übertragen. Private Grundstückseigentümer müssen ihre Grundstückszugänge und Parkplätze selbst räumen.

Was passiert, wenn ich mitverantwortlich bin?

Ein Mitverschulden, etwa durch ungeeignetes Schuhwerk, kann zu einer Minderung des Schmerzensgeldes führen, schließt Ansprüche aber nicht grundsätzlich aus.

Welche Beweise brauche ich?

Fotos der Unfallstelle, Zeugenaussagen, Wetterbericht vom Unfalltag, ärztliche Dokumentation der Verletzungen und Behandlungen sind wichtige Beweismittel.

Wer zahlt die Anwaltskosten?

Bei erfolgreicher Durchsetzung trägt die Gegenseite die Kosten. Zudem greifen oft Rechtsschutzversicherungen.

Was ist, wenn der Räumpflichtige nicht versichert ist?

Auch dann bestehen Ihre Ansprüche. Diese sind unabhängig von einer Versicherung des Räumpflichtigten.

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld aus?

Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen sowie deren Folgen. Unsere Erfahrungswerte liegen zwischen 2.000 und 25.000 Euro.

Was ist bei gewerblichen Flächen?

Gewerbetreibende haben besonders strenge Verkehrssicherungspflichten während ihrer Öffnungszeiten.

Muss ich die Behandlungskosten vorstrecken?

Nein, reguläre Heilbehandlungskosten übernimmt zunächst Ihre Krankenversicherung. Wir machen diese dann mit geltend.

Wie lange dauert die Durchsetzung?

Bei außergerichtlicher Einigung etwa 3-6 Monate, bei gerichtlicher Auseinandersetzung 1-2 Jahre. Wir setzen uns für eine zügige Regulierung ein.