Wenn das Treppenhaus zur Gefahr wird

Ein Sturz im Treppenhaus kann jeden treffen und die Folgen sind oft schwerwiegend. Als erfahrene Anwälte für Schmerzensgeld begleiten wir täglich Menschen, die durch einen solchen Unfall in eine belastende Situation geraten sind. Neben den körperlichen Schmerzen und Einschränkungen kommen häufig finanzielle Sorgen und Unsicherheit über die rechtlichen Möglichkeiten hinzu.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Bei einem Sturz im Treppenhaus können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben – Voraussetzung ist eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Vermieter
  • Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen sowie dem Verschuldensanteil und liegt meist zwischen 5.000 und 15.000 Euro
  • Eine professionelle rechtliche Beratung erhöht die Chancen auf eine angemessene Entschädigung deutlich – wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls

Die rechtliche Situation nach einem Treppenhausunfall

Der Vermieter oder Eigentümer eines Gebäudes trägt die Verantwortung für die Sicherheit im Treppenhaus. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht umfasst verschiedene Aspekte: Das Treppenhaus muss ausreichend beleuchtet sein, die Stufen müssen einen rutschfesten Belag aufweisen und Handläufe müssen in einwandfreiem Zustand sein. Auch für regelmäßige Reinigung und Wartung muss gesorgt werden. Wird diese Verkehrssicherungspflicht verletzt und kommt es dadurch zu einem Unfall, können Sie Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.

Faktoren für die Bemessung des Schmerzensgeldes

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird individuell festgelegt und orientiert sich an verschiedenen Faktoren. Besonders relevant sind dabei die Schwere der erlittenen Verletzungen und die Dauer der Heilungsphase. Auch dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen fließen in die Bewertung ein. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage des Mitverschuldens: Wenn Sie selbst eine Mitschuld am Unfall tragen, etwa weil Sie unachtsam waren, kann dies zu einer Minderung des Schmerzensgeldes führen.

Professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist eine sorgfältige Dokumentation des Unfalls entscheidend. Direkt nach dem Vorfall sollten Sie den Unfallort fotografisch dokumentieren und Kontaktdaten möglicher Zeugen notieren. Eine zeitnahe ärztliche Untersuchung ist nicht nur für Ihre Gesundheit wichtig, sondern auch für die spätere Beweisführung. Auch der Vermieter oder die Hausverwaltung sollten umgehend über den Vorfall informiert werden.

Unsere Expertise für Ihren Fall

Als spezialisierte Anwälte für Schmerzensgeld setzen wir uns seit vielen Jahren erfolgreich für die Rechte von Unfallopfern ein. Unsere Arbeit beginnt mit einer gründlichen Beweissicherung und der Einholung notwendiger Sachverständigengutachten. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Versicherungen und scheuen auch den Gang vor Gericht nicht, wenn dies zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche erforderlich ist.

Der Weg zu Ihrem Recht

Die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei beginnt stets mit einem Beratungsgespräch. In diesem Gespräch erfassen wir die Unfallumstände, Ihre Verletzungen und die rechtliche Situation. Anschließend erläutern wir Ihnen die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen. In einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei entwickeln wir dann die optimale Strategie für Ihren Fall.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld zu fordern?

Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Treppenhausunfall verjähren innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sich der Unfall ereignet hat. Warten Sie jedoch nicht zu lange – je früher Sie aktiv werden, desto besser können Beweise gesichert werden.

Wer zahlt das Schmerzensgeld - der Vermieter oder seine Versicherung?

In der Regel wird das Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung des Vermieters oder der Hausverwaltung gezahlt. Fast alle Vermieter verfügen über eine entsprechende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sollte keine Versicherung bestehen oder diese die Zahlung ablehnen, haftet der Vermieter persönlich.

Brauche ich einen Anwalt oder kann ich die Forderung selbst stellen?

Theoretisch können Sie Schmerzensgeldforderungen selbst stellen. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Erfolgsaussichten mit anwaltlicher Vertretung deutlich höher sind. Versicherungen nehmen Ansprüche, die durch einen Anwalt geltend gemacht werden, ernster und bieten höhere Vergleichssummen an. Zudem kennen wir die aktuelle Rechtsprechung und können die angemessene Schmerzensgeldhöhe besser einschätzen.

Was passiert, wenn ich eine Mitschuld am Unfall habe?

Eine Mitschuld führt nicht automatisch zum Verlust aller Ansprüche. Das Gericht prüft in solchen Fällen die Verschuldensanteile beider Seiten. War beispielsweise die Treppe mangelhaft beleuchtet, Sie sind aber zu schnell gelaufen, wird das Schmerzensgeld entsprechend der Verschuldensanteile gekürzt. In der Praxis sind Kürzungen um 25-50% üblich.

Welche Beweise brauche ich für einen erfolgreichen Anspruch?

Wichtig sind vor allem Fotos vom Unfallort, die die Ursache des Sturzes dokumentieren, sowie Namen und Kontaktdaten von Zeugen. Auch ärztliche Berichte über Ihre Verletzungen und deren Behandlung sind zentral. Hilfreich sind zudem frühere Beschwerden über den mangelhaften Zustand des Treppenhauses oder Berichte über ähnliche Vorfälle.

Wie lange dauert die Durchsetzung einer Schmerzensgeldforderung?

Bei eindeutiger Beweislage und Kooperationsbereitschaft der Versicherung kann eine außergerichtliche Einigung innerhalb von 3-6 Monaten erreicht werden. Kommt es zum Prozess, muss mit einer Verfahrensdauer von 12-18 Monaten gerechnet werden. Wir setzen uns jedoch stets für eine zügige Abwicklung ein.

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

Die entstehenden Kosten besprechen wir transparent mit Ihnen im Beratungsgespräch.

Bekomme ich auch Verdienstausfall und Behandlungskosten ersetzt?

Ja, neben dem Schmerzensgeld können Sie sämtliche unfallbedingten finanziellen Schäden geltend machen. Dazu gehören Verdienstausfall, Zuzahlungen zu Medikamenten und Behandlungen, Fahrtkosten zu Ärzten und Therapeuten sowie Kosten für häusliche Hilfe oder Betreuung.

Muss ich vor Gericht erscheinen?

In vielen Fällen gelingt eine außergerichtliche Einigung, sodass kein Gerichtstermin nötig ist. Sollte es zum Prozess kommen, kann es sein, dass Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich ist. Wir bereiten Sie in diesem Fall gründlich auf den Termin vor.

Was ist, wenn der Vermieter jede Schuld von sich weist?

Dies kommt häufig vor, muss Sie aber nicht beunruhigen. Entscheidend ist nicht die Einschätzung des Vermieters, sondern die objektive Rechtslage. Wir können durch Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen nachweisen, ob eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorlag.