Widerruf der Lebensversicherung
WARUM MAN DIE VERSICHERUNG NICHT KÜNDIGEN SOLLTE
Der gängigste Weg, aus einem Vertragsverhältnis auszusteigen, ist wohl die Kündigung. Doch gerade im Bereich der Rentenversicherung oder Lebensversicherung würden wir Ihnen dringend davon abraten, den Vertrag unüberlegt zu kündigen. Lassen Sie sich von uns beraten und auf die Alternativen hinweisen, die Ihnen viel mehr Geld einbringen können.
Kündigung vs. Widerruf
Mit der Kündigung der Renten- und Lebensversicherung wird der Vertrag für die Zukunft beendet. Die Auszahlung beinhaltet einzig den von der Versicherung angebotenen Rückkaufswert. Dieser Rückkaufswert liegt in den meisten Fällen deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge.
Widerruft man den Vertrag jedoch, wird der dieser rückwirkend aufgelöst. Man spricht hier von der sog. Rückabwicklung. Zum Rückkaufswert kommen ebenfalls die hohen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten hinzu. Daneben muss der Versicherer Nutzungsersatz leisten, d.h. man erhält zusätzlich noch Zinsen. Anstelle des Widerrufs kommt auch ein Widerspruch oder Rücktritt in Betracht.
Wann ist ein Widerruf erfolgreich?
Viele Versicherungsverträge, die ab 1991 geschlossen worden sind, können heute noch erfolgreich widerrufen werden. Grund dafür ist, dass die zum Vertrag gehörenden Belehrungen bzgl. Widerruf/ Widerspruch/ Rücktritt fehlerhaft oder unvollständig sind und damit nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Lassen Sie Ihre Widerrufsbelehrung von unseren spezialisierten Rechtsanwälten prüfen. Wir finden jeden noch so kleinen Fehler, der Ihnen die Möglichkeit zu einem erfolgreichen Widerruf eröffnet und Ihnen so viel mehr Geld einbringt, als die bloße Kündigung.
Fehler bei der Widerrufsbelehrung
Häufige Fehler bei der Widerrufsbelehrung sind:
Hervorhebung
Die Belehrung muss sich vom restlichen Vertragstext deutlich abheben. Folglich darf sie nicht ohne Hervorhebung in den restlichen Unterlagen versteckt sein.
Form
Seit August 2001 muss ein ausdrücklicher Hinweis erfolgen, dass für den Widerruf die Textform ausreichend ist. Das bedeutet, dass keine Schriftform erforderlich ist und der Widerruf auch per E-Mail eingereicht werden darf.
Fristen
Seit Dezember 2004 ist eine gesetzliche Widerrufsfrist von 30 Tagen festgelegt. Als Fehler gilt, wenn im Versicherungsvertrag eine kürzere Frist vorgesehen ist oder von „einem Monat“ anstelle von 30 Tagen die Rede ist. In vielen Fällen wird ebenso falsch über den Fristbeginn belehrt.