Widerruf der Lebensversicherung

Einige möchten sich selbst oder ihre Angehörigen für die Zukunft bestmöglich absichern. Als eine Art der Vorsorge dient der Abschluss einer Rentenversicherung und Lebensversicherung. Oft sind die Versicherungen aber nicht in der Lage, ihre Renditenprognosen einzuhalten. Auch ein finanzieller Engpass des Versicherungsnehmer kann zu dem Wunsch führen, aus dem Versicherungsvertrag auszusteigen. Dabei sollten Sie auf keinen Fall Ihre Versicherung vorzeitig kündigen. Wir zeigen Ihnen einen Weg, der für Versicherungsnehmer einen großen wirtschaftlichen Vorteil mit sich bringt.

WARUM MAN DIE VERSICHERUNG NICHT KÜNDIGEN SOLLTE

Der gängigste Weg, aus einem Vertragsverhältnis auszusteigen, ist wohl die Kündigung. Doch gerade im Bereich der Rentenversicherung oder Lebensversicherung würden wir Ihnen dringend davon abraten, den Vertrag unüberlegt zu kündigen. Lassen Sie sich von uns beraten und auf die Alternativen hinweisen, die Ihnen viel mehr Geld einbringen können.

Kündigung vs. Widerruf

Mit der Kündigung der Renten- und Lebensversicherung wird der Vertrag für die Zukunft beendet. Die Auszahlung beinhaltet einzig den von der Versicherung angebotenen Rückkaufswert. Dieser Rückkaufswert liegt in den meisten Fällen deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge.

Widerruft man den Vertrag jedoch, wird der dieser rückwirkend aufgelöst. Man spricht hier von der sog. Rückabwicklung. Zum Rückkaufswert kommen ebenfalls die hohen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten hinzu. Daneben muss der Versicherer Nutzungsersatz leisten, d.h. man erhält zusätzlich noch Zinsen. Anstelle des Widerrufs kommt auch ein Widerspruch oder Rücktritt in Betracht.

Wann ist ein Widerruf erfolgreich?

Viele Versicherungsverträge, die ab 1991 geschlossen worden sind, können heute noch erfolgreich widerrufen werden. Grund dafür ist, dass die zum Vertrag gehörenden Belehrungen bzgl. Widerruf/ Widerspruch/ Rücktritt fehlerhaft oder unvollständig sind und damit nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Lassen Sie Ihre Widerrufsbelehrung von unseren spezialisierten Rechtsanwälten prüfen. Wir finden jeden noch so kleinen Fehler, der Ihnen die Möglichkeit zu einem erfolgreichen Widerruf eröffnet und Ihnen so viel mehr Geld einbringt, als die bloße Kündigung.

Fehler bei der Widerrufsbelehrung

Häufige Fehler bei der Widerrufsbelehrung sind:

Hervorhebung

Die Belehrung muss sich vom restlichen Vertragstext deutlich abheben. Folglich darf sie nicht ohne Hervorhebung in den restlichen Unterlagen versteckt sein.

Form

Seit August 2001 muss ein ausdrücklicher Hinweis erfolgen, dass für den Widerruf die Textform ausreichend ist. Das bedeutet, dass keine Schriftform erforderlich ist und der Widerruf auch per E-Mail eingereicht werden darf.

Fristen

Seit Dezember 2004 ist eine gesetzliche Widerrufsfrist von 30 Tagen festgelegt. Als Fehler gilt, wenn im Versicherungsvertrag eine kürzere Frist vorgesehen ist oder von „einem Monat“ anstelle von 30 Tagen die Rede ist. In vielen Fällen wird ebenso falsch über den Fristbeginn belehrt.

Fehler in der Widerrufsbelehrung führen dazu, dass die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen beginnt. Somit können Sie unter Umständen auch noch Jahre später Ihr Widerrufsrecht ausüben. Wirtschaftlich lohnt sich der Widerruf deutlich mehr als die bloße Kündigung. Daher empfehlen wir, Ihre Rentenversicherung oder Lebensversicherung unbedingt überprüfen zu lassen! Versicherungsnehmer können allerdings bei Themen wie Rückabwicklung, Widerruf oder Kündigung schnell mal den Überblick verlieren. Wenden Sie sich daher gerne an uns: Unsere spezialisierten Anwälte verfügen über ein stark geschultes Auge, wenn es um Widerrufsbelehrungen geht. Wir holen in jedem Fall das Beste für aus Ihrer Lebensversicherung heraus! Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.