Wenn Menschen Opfer einer schweren Körperverletzung werden, stehen sie vor enormen Herausforderungen. Neben den körperlichen Schmerzen und Verletzungen leiden sie oft unter gravierenden psychischen Folgen. Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen eine finanzielle Entschädigung in Form von Schmerzensgeld zusteht. Doch was versteht man unter Schmerzensgeld und wie viel kann man erwarten?

Als Anwalt für Schmerzensgeld stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Opfer schwerer Körperverletzung haben Anspruch auf Schmerzensgeld für erlittene physische und psychische Schäden
  • Die Höhe richtet sich nach Schwere der Verletzungen – erfahrene Anwälte kämpfen für angemessene Entschädigung
  • Fachanwalt Dr. Meisl steht Gewaltopfern als starker Partner zur Seite und vertritt ihre Interessen konsequent

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine Entschädigungszahlung, die Opfern bei einer vorsätzlichen Körperverletzung zusteht. Geregelt ist dies in § 823 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach kann ein Ausgleich für Erlittene Schmerzen gefordert werden. Auch Ansprüche wegen psychischer Belastungen wie posttraumatischer Belastungsstörung sind umfasst.

Wie hoch fällt Schmerzensgeld bei Körperverletzung aus?

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt stets vom Einzelfall ab. Entscheidend sind vor allem Schwere und Folgen der Verletzungen. Als Orientierung dienen Schmerzensgeldtabellen und vergleichbare Urteile. So wurden beispielsweise für folgende Verletzungen in der Vergangenheit diese Summen zugesprochen:

  • Gehirnerschütterung mit mehrtägiger stationärer Behandlung: 1.000 – 2.500 €
  • Nasenbeinbruch mit bleibender Deformität: 3.000 – 6.000 €
  • Rippenbrüche mit Pneumothorax: 5.000 – 11.000 €
  • Schwere Verbrennungen mit Transplantation und Entstellung: 30.000 – 100.000 €

Wichtig ist: Auch Folgeschäden wie chronische Schmerzen, Narben und vor allem psychische Folgen können den Anspruch erheblich erhöhen. Hier sind Einzelfallprüfung und ein sorgfältiger Vortrag durch erfahrene Anwälte besonders wichtig.

Wie setze ich mein Recht auf Schmerzensgeld durch?

Um Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen, sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Im Zivilprozess kann die Schadensersatzforderung geltend gemacht werden. Ihr Anwalt wird dazu sämtliche Verletzungsfolgen präzise darlegen und mithilfe medizinischer Gutachten untermauern. Auch auf psychologische Attestierungen, Fotos, Zeugenaussagen und weitere Beweismittel wird er zurückgreifen, um eine möglichst hohe Entschädigung für Sie zu erreichen.

Expertentipp: Ansprüche konsequent durchsetzen

Als erfahrener Anwalt weiß ich, dass der Kampf um Schmerzensgeld für viele Mandanten eine immense zusätzliche Belastung darstellt. Viele wollen die Vorfälle am liebsten nur noch vergessen und scheuen eine gerichtliche Auseinandersetzung. Dennoch rate ich stets, berechtigte Ansprüche mit aller Konsequenz geltend zu machen.

Schmerzensgeld ist weit mehr als eine bloße finanzielle Entschädigung. Für die meisten Mandanten bedeutet es auch ein Stück Gerechtigkeit und Genugtuung. Es ist ein Signal, dass ihr Leid gesehen wird und der Täter nicht ungeschoren davonkommt. Zudem hilft es, sich bestmöglich zu rehabilitieren und stärker in die Zukunft zu blicken.

Als Ihr Anwalt stehe ich Ihnen auf diesem schwierigen Weg mit aller Kraft zur Seite. Ich nehme mir viel Zeit, um Ihre Situation zu verstehen. Mein Team und ich vertreten Ihre Interessen mit höchstem Einsatz und größter Empathie. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Scheuen Sie sich nicht, auf uns zuzukommen – egal, wie aussichtslos Ihre Lage erscheinen mag. In einem kostenlosen Erstgespräch nehmen wir uns Ihrer Sache vertrauensvoll an. Schildern Sie uns Ihre Geschichte und wir zeigen Ihnen gangbare Wege auf, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Wir sind für Sie da.

Wir kämpfen für Ihr Recht auf Schmerzensgeld – vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Häufig gestellte Fragen

Was genau versteht man unter Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für erlittene Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen aufgrund einer zugefügten Verletzung. Es soll einen Ausgleich für immaterielle Schäden schaffen, die sich nicht ohne Weiteres in Geld bemessen lassen.

In welchen Fällen steht mir Schmerzensgeld zu?

Schmerzensgeld können Sie beanspruchen, wenn Sie Opfer einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung geworden sind. Auch bei gravierenden Behandlungsfehlern kommt Schmerzensgeld in Betracht.

Welche Verletzungen sind bei der Bemessung relevant?

Berücksichtigt werden sowohl Verletzungen körperlicher als auch psychischer Art. Dazu gehören Schmerzen, notwendige Behandlungen, bleibende Schäden und Entstellungen ebenso wie Angstzustände, Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet?

Eine pauschale Berechnung gibt es nicht. Gerichte entscheiden anhand der Schwere des Eingriffs und der Folgen. Häufig werden Schmerzensgeldtabellen zur Orientierung herangezogen, in denen Verletzungen bestimmte Summen zugeordnet sind. Letztlich ist aber immer der Einzelfall maßgeblich.

Gibt es Faktoren, die mein Schmerzensgeld erhöhen?

Ja, es gibt viele Faktoren, welche höhere Summen rechtfertigen. Dazu gehören etwa ein besonders intensiver Schmerz, langwierige Heilverläufe, dauerhafte Behinderungen, ein erhebliches Verschulden des Schädigers sowie massive Auswirkungen auf Leben und Persönlichkeit des Opfers.

Muss ich vor Gericht, um Schmerzensgeld zu erhalten?

Nicht unbedingt. Häufig kann ein erfahrener Anwalt bereits im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung mit der Versicherung oder dem Schädiger erzielen. Kommt es zu keiner Einigung, muss die Forderung aber gerichtlich durchgesetzt werden.

Welche Beweise benötige ich für meine Forderung?

Je mehr objektive Beweise Sie vorlegen können, desto besser. Das sind in erster Linie ärztliche Atteste, Behandlungsunterlagen, Fotos, Zeugenaussagen und psychologische Gutachten. Auch ein Schmerztagebuch, in dem Sie Ihre Leiden dokumentieren, kann sehr hilfreich sein.

Verjährt mein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Grundsätzlich verjähren Schmerzensgeldansprüche nach drei Jahren ab dem Jahresende der Verletzungshandlung. Bei einer vorsätzlichen Körperverletzung kann die Frist aber auch deutlich länger sein. Wenden Sie sich am besten zeitnah an einen spezialisierten Anwalt.

Wer zahlt mein Schmerzensgeld?

In der Regel haftet der Schädiger persönlich. Oft springt aber auch dessen Haftpflichtversicherung ein. Bei Verkehrsunfällen kommt die Kfz-Haftpflicht auf, bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft.

Warum sollte ich mein Schmerzensgeld mit Anwalt durchsetzen?

Ein versierter Anwalt kann Ihre Ansprüche deutlich besser einschätzen und durchsetzen. Er vertritt Sie im Zivilprozess, verhandelt mit Versicherungen, bereitet medizinische Gutachten auf und streitet vor Gericht für eine angemessene Entschädigung. So können Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren und Ihre Rechte wahren.