Ein friedlicher Spaziergang kann sich binnen Sekunden in einen schmerzhaften Vorfall verwandeln, wenn ein Hund einen Menschen zu Fall bringt. Als erfahrene Anwälte für Schmerzensgeld wissen wir bei Dr. Meisl Rechtsanwälte: Die körperlichen und seelischen Folgen eines solchen Sturzes sind oft erheblich – ebenso wie die Unsicherheit über die eigenen rechtlichen Ansprüche.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Schmerzensgeldhöhe bei Hundestürzen reicht typischerweise von 2.000 bis 15.000 Euro, abhängig von der Schwere der Verletzungen
  • Hundehalter haften grundsätzlich für alle Schäden – auch ohne eigenes Verschulden
  • Eine sorgfältige Dokumentation direkt nach dem Unfall ist entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen

Rechtliche Situation nach einem Sturz durch einen Hund

Das Gesetz ist bei der Haftung von Hundehaltern eindeutig: Nach § 833 BGB haftet der Tierhalter verschuldensunabhängig für Schäden, die sein Tier verursacht. Das bedeutet: Auch wenn den Hundehalter persönlich keinen Vorwurf trifft, muss er für die Folgen aufkommen. Häufig wird auch ein Mitverschulden des Geschädigten geprüft, das die Anspruchshöhe mindern kann.

Welches Schmerzensgeld ist realistisch?

Die Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich an verschiedenen Faktoren. Entscheidend sind vor allem:

Die Schwere der Verletzungen und deren Behandlungsdauer spielen eine zentrale Rolle. Gerade Knieverletzungen, die häufig bei einem Sturz auftreten, können langwierige Behandlungen nach sich ziehen. Ebenso wichtig ist die Frage nach bleibenden Schäden. Dauerhafte Bewegungseinschränkungen oder chronische Schmerzen erhöhen den Anspruch deutlich.

Die Bandbreite reicht von 2.000 Euro bei leichteren Verletzungen bis zu 15.000 Euro bei schweren Fällen mit Dauerschäden.

Die richtige Dokumentation sichert Ihre Ansprüche

Der Moment direkt nach dem Sturz ist entscheidend für die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auch wenn die Situation emotional aufwühlend ist, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Sichern Sie umgehend Beweise durch Fotos vom Unfallort und den sichtbaren Verletzungen. Notieren Sie sich die Kontaktdaten des Hundehalters und möglicher Zeugen. Suchen Sie zeitnah einen Arzt auf – auch wenn die Verletzungen zunächst harmlos erscheinen. Die medizinische Dokumentation ist später ein wichtiger Nachweis für den Kausalzusammenhang zwischen Sturz und Verletzungen.

Über die reine Schmerzensgeldzahlung hinaus

Neben dem Schmerzensgeld haben Sie Anspruch auf Erstattung aller unfallbedingten Kosten. Dazu gehören: Behandlungskosten und Zuzahlungen, Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien, Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, Haushaltshilfe bei eingeschränkter Haushaltsführung.

Wie wir Sie unterstützen

Als spezialisierte Kanzlei setzen wir Ihre Ansprüche professionell durch. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Versicherungen und scheuen auch den Gang vor Gericht nicht. Profitieren Sie von unserer Expertise.

Der Weg zu Ihrer Entschädigung

Eine professionelle anwaltliche Vertretung erhöht nachweislich die Chancen auf eine angemessene Entschädigung. In einem Gespräch prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten. Bei positiver Bewertung übernehmen wir dann die gesamte Abwicklung – von der Beweissicherung über die Verhandlung mit Versicherungen bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen?

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Ende des Unfalljahres. Für optimale Erfolgsaussichten empfehlen wir jedoch eine zeitnahe Geltendmachung.

Wer zahlt bei einem nicht versicherten Hundehalter?

Der Halter haftet dann mit seinem Privatvermögen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Durchsetzung und beraten Sie zur besten Vorgehensweise.

Welche Kosten entstehen für mich?

Kostendetails klären wir transparent im Beratungsgespräch.

Wie wahrscheinlich ist ein Gerichtsprozess?

Viele Fälle können außergerichtlich geregelt werden. Falls doch ein Prozess nötig wird, sind Sie mit uns optimal vorbereitet.

Was ist bei Streit um die Unfallursache?

Hier hilft unsere Expertise in der Beweisführung. Oft können wir durch Zeugenaussagen, Fotos und medizinische Dokumentation den Unfallhergang nachweisen.

Werden auch Folgekosten erstattet?

Ja, alle unfallbedingten Kosten wie Behandlung, Verdienstausfall, Fahrtkosten und Haushaltshilfe sind erstattungsfähig.

Wie lange dauert die Durchsetzung?

Bei außergerichtlicher Einigung etwa 3-6 Monate, bei Gerichtsverfahren 12-18 Monate.

Was zählt als Mitverschulden?

Beispielsweise riskantes Verhalten gegenüber dem Hund oder Missachtung von Warnschildern. Wir prüfen jeden Fall individuell.

Brauche ich Zeugen für den Vorfall?

Zeugen sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist die zeitnahe Dokumentation des Vorfalls.

Was tun bei unbekanntem Hundehalter?

Wir können über Ordnungsamt oder Polizei oft den Halter ermitteln. Notieren Sie sich möglichst das Kennzeichen, falls ein Auto vor Ort war.