Ein Hundebiss oder eine andere Verletzung durch einen Hund kann für Betroffene schwerwiegende körperliche und psychische Folgen haben. Neben der medizinischen Versorgung stellt sich für viele Geschädigte die Frage nach finanzieller Entschädigung. Als erfahrene Anwälte für Schmerzensgeld unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Hundehaftpflichtversicherung.

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Sebastian Kleber

Rechtsanwalt und Experte für Personenschäden und Versicherungsrecht

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Hundehaftpflichtversicherung zahlt Schmerzensgeld bei Personenschäden durch Hundebisse oder andere hundebedingte Verletzungen gegenüber Dritten
  • Geschädigte haben Anspruch auf Schmerzensgeld – auch bei psychischen Folgen wie Angstzuständen oder Traumata
  • Eine anwaltliche Vertretung erhöht die Chancen auf eine angemessene Schmerzensgeldzahlung deutlich

Die rechtliche Situation bei Verletzungen durch Hunde

Grundsätzlich haftet der Hundehalter für alle Schäden, die sein Tier verursacht. Dies ist in § 833 BGB klar geregelt. Der Gesetzgeber sieht hier eine sogenannte Gefährdungshaftung vor – das bedeutet, der Halter haftet auch ohne eigenes Verschulden. Diese strenge Haftung ist der Grund, warum in vielen Bundesländern eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Sie übernimmt die Regulierung von Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten.

Welche Schäden übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung?

Die Hundehaftpflichtversicherung leistet bei allen Schäden, die der versicherte Hund bei fremden Personen verursacht. Dies umfasst nicht nur die direkten Behandlungskosten, sondern auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere materielle wie immaterielle Schäden. Wichtig zu wissen: Die Versicherung zahlt nur Schäden an Dritten. Verletzungen des Hundehalters selbst oder von Familienangehörigen sind nicht abgedeckt.

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Hundebissverletzungen

Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt immer individuell und richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Besonders relevant sind dabei die Schwere der Verletzungen, die Dauer der Heilung und mögliche bleibende Schäden. Auch psychische Folgen wie anhaltende Angstzustände oder Traumata fließen in die Bewertung ein. Aus unserer langjährigen Erfahrung können wir sagen, dass die Schmerzensgeldzahlungen bei Hundebissverletzungen häufig im fünfstelligen Bereich liegen.

Dokumentation und Beweissicherung nach einem Hundebiss

Für die erfolgreiche Durchsetzung von Schmerzengeldansprüchen ist eine sorgfältige Dokumentation des Vorfalls und der Verletzungen entscheidend. Lassen Sie Ihre Verletzungen unbedingt ärztlich behandeln und dokumentieren. Fertigen Sie wenn möglich Fotos der Verletzungen an und notieren Sie sich den genauen Hergang sowie mögliche Zeugen. Diese Beweise sind später wichtig für die Verhandlung mit der Versicherung.

Verjährung von Schmerzengeldansprüchen beachten

Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Hundebiss verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Vorfall passiert ist. Warten Sie daher nicht zu lange mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Je früher Sie sich anwaltliche Unterstützung holen, desto besser sind die Chancen auf eine angemessene Entschädigung.

Professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Die Durchsetzung von Schmerzengeldansprüchen gegenüber Versicherungen erfordert juristisches Fachwissen und Erfahrung. Als spezialisierte Kanzlei mit jahrelanger Expertise im Schadenersatzrecht kennen wir die Strategien der Versicherungen und wissen, wie wir Ihre Interessen optimal vertreten. In den meisten Fällen erreichen wir eine außergerichtliche Einigung zu guten Konditionen für unsere Mandanten.

So unterstützen wir Sie konkret:

Als erfahrene Anwälte für Schm erzensgeld stehen wir Ihnen nach einem Hundebiss umfassend zur Seite. In einem ersten Beratungsgespräch analysieren wir Ihren Fall und schätzen Ihre Erfolgsaussichten realistisch ein. Nach der Mandatsübernahme kümmern wir uns um die gesamte Kommunikation mit der Versicherung – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir sorgen für eine lückenlose Dokumentation Ihrer Verletzungen und sichern alle relevanten Beweise, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen. Unser Ziel ist es, für Sie eine angemessene Schmerzensgeldzahlung zu erreichen. In den meisten Fällen gelingt uns dies außergerichtlich. Sollte die Versicherung sich dennoch querstellten, setzen wir Ihre Rechte selbstverständlich auch vor Gericht durch. Sie profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Schmerzengeldansprüchen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss aus?

Die Höhe variiert je nach Schwere der Verletzungen zwischen 1.000€ und 25.000€. Eine genaue Einschätzung erfolgt nach Prüfung des Einzelfalls durch unsere Experten.

Wer zahlt das Schmerzensgeld - der Hundehalter oder die Versicherung?

Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Zahlung im Rahmen ihrer Deckungssumme. Falls keine Versicherung besteht, haftet der Hundehalter persönlich.

Wie lange dauert die Regulierung eines Schmerzengeldanspruchs?

Bei guter anwaltlicher Vertretung ist eine außergerichtliche Einigung oft innerhalb weniger Monate möglich. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Falls und der Kooperationsbereitschaft der Versicherung ab.

Brauche ich für die Durchsetzung meiner Ansprüche einen Anwalt?

Die Erfahrung zeigt, dass die Höhe der Schmerzensgeldzahlungen mit anwaltlicher Vertretung deutlich höher ausfällt. Zudem nehmen wir Ihnen den gesamten Stress der Auseinandersetzung mit der Versicherung ab.

Was passiert, wenn der Hundehalter keine Versicherung hat?

In diesem Fall müssen die Ansprüche direkt gegen den Hundehalter durchgesetzt werden. Wir prüfen in solchen Fällen auch alternative Wege der Durchsetzung.

Werden auch psychische Folgen eines Hundebisses entschädigt?

Ja, auch psychische Folgen wie Angstzustände oder Traumata werden bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt. Eine sorgfältige Dokumentation durch Ärzte oder Therapeuten ist hierfür wichtig.

Was muss ich direkt nach einem Hundebiss tun?

Lassen Sie die Verletzungen umgehend ärztlich versorgen und dokumentieren. Notieren Sie sich die Kontaktdaten des Hundehalters und möglicher Zeugen.

Gibt es eine Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen?

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Vorfall passiert ist. Wir empfehlen jedoch eine zeitnahe Geltendmachung.

Was passiert, wenn ich eine Mitschuld am Vorfall trage?

Eine Mitschuld kann zu einer Minderung des Schmerzensgeldes führen. Die genaue Höhe der Minderung hängt vom Grad des Mitverschuldens ab.

Wie läuft die erste Kontaktaufnahme mit Ihrer Kanzlei ab?

Nach Ihrer Anfrage führen wir ein kostenloses Erstgespräch durch und prüfen Ihre Erfolgsaussichten. Bei positiver Einschätzung übernehmen wir direkt alle weiteren Schritte für Sie.